15 Hunde im Transporter eingesperrt: Mann aus Kreis Schwandorf wegen Tierquälerei vor Gericht

Von Josef Schaller · 6. Juli 2026 um 17:00

Ein 62-jähriger Mann aus dem nordöstlichen Landkreis soll in tateinheitlichen Fällen 15 Hunde quälerisch misshandelt haben und muss sich nun am Amtsgericht Schwandorf verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Im März 2025 soll er die Tiere über Stunden in Hundeboxen in einem Miettransporter eingeschlossen haben – ohne Wasser und bei fast völliger Dunkelheit.

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Da der Beschuldigte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte, musste sich am Dienstag nun das Amtsgericht Schwandorf mit der Angelegenheit befassen. Am Ende gab es einen Teilerfolg für den Angeklagten.

Beschuldigter konnte Tierhalteverbot abwenden

Zwar konnte der 62-Jährige dem Gericht nicht glaubhaft darlegen, dass er nicht schuldhaft gehandelt hat. Aber er konnte zumindest ein sogenanntes Tierhalteverbot abwenden. Zudem hat das Gericht die Höhe der im Strafbefehl geforderten 90 Tagessätze von je 50 Euro auf 25 Euro reduziert. Der Grund: mangelnde finanzielle Mittel des Beschuldigten.

Er wolle immer das Beste für die Hunde, so der Angeklagte bei seiner Schilderung des Tathergangs. Der Mann, der an einer schweren Krankheit leidet, kümmert sich nach eigener Aussage seit seiner Frühverrentung um „schwierige“ und „empfindliche“ Hunde, wie er vor Gericht betonte. Er gab zu, mit dem Veterinäramt ein angespanntes Verhältnis zu haben. Nicht immer sei man sich über den richtigen Umgang mit den Hunden in der Vergangenheit einig gewesen.

An dem besagten Tag im März 2025 sei er die ganze Nacht mit den Hunden im Wald und an einem Weiher unterwegs gewesen. Die Hunde hätten alle am Wasser getrunken, bevor er sie wieder in den Hundeboxen im Fahrzeug untergebracht habe. Der Beschuldigte gab vor Gericht an, eigentlich zwei geeignete Fahrzeuge für den Hundetransport zu haben. Beide seien zu diesem Zeitpunkt jedoch defekt gewesen. Deshalb habe er einen Transporter angemietet.

Er widersprach der Staatsanwaltschaft, dass in dem Fahrzeug nahezu völlige Dunkelheit geherrscht habe, da immer eine Halogenlampe an gewesen sei. Und auch die Hundeboxen seien von der Bauart geeignet gewesen, dass sich die Tiere wohlfühlen konnten. „Die Hunde sind absolut entspannt gewesen“, so der 62-Jährige.

In der Früh im Auto eingeschlafen

Für ihn seien die Hunde wie Familienmitglieder. Er stelle sogar seine eigene Gesundheit hintenan, wenn es um die Tiere gehe. Er wolle für sie zu jeder Zeit da sein – so wie in der besagten Nacht, wie der Angeklagte erklärte. Er sei jedoch, bedingt durch die vergangene Nacht, die er mit den Hunden verbracht habe und auch angesichts seiner Erkrankung, sehr müde gewesen und deswegen um sechs Uhr am Morgen im Fahrzeug eingeschlafen.

Richterin Katharina Bauer appellierte an den Angeklagten, davon abzusehen, die Angelegenheit vor Gericht „durchzustreiten“ und seinen Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze zu beschränken. Dabei verwies sie auch auf „Vorgeschichten“, die dem Gericht bekannt seien.

Sie sagte: „Ein Strafbefehl ist immer auch ein Angebot der Staatsanwaltschaft.“ Eigentlich sei er davon ausgegangen, dass er mit einem Freispruch und einer Medaille den Gerichtssaal verlassen werde. Er sei sehr geschockt und fassungslos, wolle aber diesen „Kuhhandel“ mitmachen, so der 62-jährige Hundehalter.

Tagessätze wurden von 50 auf 25 Euro reduziert

Nachdem sich sowohl Staatsanwältin Jennifer Jäger als auch der Verteidiger, Rechtsanwalt Tobias Kumpf, in ihren Plädoyers über eine Tagessatzhöhe von 25 Euro einig waren, schloss sich auch Richterin Katharina Bauer in ihrem Urteilsspruch den Forderungen an. Sie verurteilte den Angeklagten zu 90 Tagessätzen zu je 25 Euro. Rechtsmittel gegen das Urteil werden nicht eingelegt. Es ist damit rechtskräftig.