Geplanter Windpark Burglengenfeld: Netzagentur bremst die Investoren

Seit der Windpark Burglengenfeld Ende November vergangenen Jahres vom Landratsamt Schwandorf genehmigt wurde, ist es seltsam ruhig um das umstrittene Vorhaben geworden. Tatsächlich gibt es bis heute keine sichtbaren Fortschritte bei der Umsetzung, im Gegenteil. Kritiker sehen sich in ihrer Haltung bestätigt.
Wie berichtet, plant die Wind-18-GmbH nördlich von Burglengenfeld im Witzlarner Forst die Errichtung von vier bis zu 261 Meter hohen Windkraftanlagen (WKA). Sie hätten eine Gesamtleistung von rund 30 Megawatt. Direkt daneben, aber auf Schwandorfer Gebiet, sollen weitere acht Windräder entstehen. Allerdings ist das Verfahren diesbezüglich noch nicht so weit fortgeschritten.
Das Burglengenfelder Projekt, an dem auch die Stadtwerke (SWB) und die Bürgerenergie Mittlere Oberpfalz (Bemo) beteiligt sind, wird von vielen Umlandbewohnern kritisch betrachtet, ja als Ungerechtigkeit eingestuft. Die Energiewende, so die weit verbreitete Meinung, werde auf dem Rücken der Landbevölkerung ausgetragen.
Die sogenannte immissionsschutzrechtliche Genehmigung durch das Landratsamt Ende 2025 hat indes niemanden mehr überrascht. Auf Staunen stieß indes die Aussage von Wind-18-Sprecher Stefan Habermeier, mit dem Bau des Parks werde trotzdem erst 2027 begonnen. Er begründete dies damit, dass die erforderlichen Rodungsarbeiten erst wieder ab Herbst 2026 durchgeführt werden könnten. Das sei weiter nicht tragisch, im Gegenteil. Es gelte ja noch diverse Hausaufgaben zu erledigen.
Projekte in Bayern sind noch immer benachteiligt
Wie komplex die Angelegenheit ist, verdeutlicht ein aktuelles Beispiel: Im Mai hatte die vor rund zwei Jahren gegründete Betreibergesellschaft bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Zusage einer Einspeisevergütung für die kommenden 20 Jahre gestellt. Nur wenn diese Vergütung in bestimmter Höhe fließt, ist ein wirtschaftlicher Betrieb des Windparks garantiert. Nun aber mussten die Investoren zur Kenntnis nehmen, dass sie bei der Ausschreibung leer ausgegangen sind, so wie im übrigen zahlreiche vergleichbare Projekte in Süddeutschland.
Die MZ hakte bei der Netzagentur nach. Wie kann es sein, dass die lange vermisste Dynamik in Sachen Windkraftanlagen-Bau im Freistaat auf diese Weise gebremst wird?
Die Antwort: Bei den Ausschreibungen handle es sich um ein wettbewerbliches Verfahren. Um die EEG-Förderung für den Steuerzahler so kostengünstig wie möglich zu gestalten, würden im Grundsatz die günstigsten Gebote bezuschlagt, also jene, die mit der geringsten Förderung auskommen. Die Agentur habe bei der Auswahl keinen Spielraum.
Natürlicher Nachteil wird nur bedingt ausgeglichen
Windprojekte im Süden der Republik hätten im Schnitt geringerer Erträge als die im Norden, heißt es weiter. Diese Unterschiede würden zwar über das sogenannte Referenzertragsmodell berücksichtigt, ein vollständiger Ausgleich der Ertragsdifferenzen gelinge dadurch jedoch nicht.
Last, but not least weist die Agentur darauf hin, dass sich der Wettbewerb verschärft habe. Daher seien die durchschnittlichen Zuschlagswerte seit August 2024 um mehr als zwei Cent pro Kilowattstunde auf nunmehr 5,06 Cent gesunken.
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Wind-18-Sprecher Habermeier zeigt sich davon unbeeindruckt und glaubt dennoch, dass der Durchbruch für den Windpark Burglengenfeld nur eine Frage der Zeit ist. Von den eigenen Preisvorstellungen für die Einspeisevergütung wolle man allerdings nicht abrücken, betont er. Dies machte keinen Sinn, dann würde das Projekt in der Tat nicht mehr profitabel.
Wirtschaftlichkeit wird „fortlaufend neu bewertet“
Auch die Bürgerenergie Oberpfalz reagierte auf das jüngste Ergebnis der Einspeisevergütungs-Ausschreibung gelassen. „Dass wir in der ersten Runde nicht zum Zuge kommen, haben wir erwartet“, erklärt Vorstandsmitglied Hans Prechtl auf Anfrage. Man dürfe sicher sein, dass die Genossenschaft nicht ins Risiko gehe. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts werde fortlaufend neu bewertet. Dabei spielten neben der Prognosen zur Windhöffigkeit und der Entwicklung von Zins und Tilgung auch etwaige Risiken aus der Einspeisevergütung eine Rolle.
Dass wir in der ersten Runde nicht zum Zuge kommen, haben wir erwartet.Hans Prechtl, Vorstandsmitglied der Bemo
Ein in Kürze zu erwartender Referenten-Entwurf auf Ebene der Bundesregierung, so Prechtl weiter, stimme zuversichtlich. Er enthalte „die Windkraft fördernde Kompromisse“, so wie es die Bayerische Staatsregierung jüngst eingefordert habe.
Die nächste große Ausschreibung hat ihren Stichtag nach Informationen der MZ am 1. August. Vier Wochen später müssten die Ergebnisse vorliegen.
Stadtwerke bringen 14 Millionen Euro auf
Auch die Stadtwerke verfolgen das Geschehen aufmerksam – und rüsten sich für ihr Engagement in der Windpark-Betreibergesellschaft. Vorstand Johannes Ortner kündigte in seinem jüngsten Wirtschaftsplan, der dem Haushaltsentwurf der Stadt beigelegt war, an, dass heuer für die Einlage 14 Millionen Euro aufgebracht werden müssten. Dabei handle es sich um Fremd- und Eigenkapital, wobei auch für letzteres ein Kredit vorgesehen sei.
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Unterdessen hat Windpark-Gegner Leo Pirzer in einem Brief an das Landratsamt einmal mehr buchstäblich bohrende Fragen gestellt. So wollte er unter anderem wissen, ob mittlerweile geklärt sei, ob der Baugrund für die zu erwartende Auflast von rund 7000 Tonnen geeignet sei. Vermutlich seien, so seine eigenen Erfahrungen aus der Praxis, sogenannte Pfahlgründungen erforderlich, die einen „erheblichen Eingriff in den Wasserhaushalt“ bedeuten würden.
Die Kreisverwaltung ließ dazu wissen, natürlich hätten die Bauantragsteller vor Beginn der Arbeiten durch einen zugelassenen Sachverständigen die standsichere Planung nachzuweisen. Bisher sei das noch nicht geschehen. Sollte man sich aber für eine grundwasserrelevante Tiefgründung entscheiden, so sei zusätzlich eine spezielle Gestattung einzuholen. In diesem Verfahren würde geprüft, ob die Methode boden- und grundwasserverträglich wäre.
So geht es bei der Bemo weiter
Um in der Bevölkerung die Akzeptanz für den geplanten Windpark im Witzlarner Forst zu erhöhen, war von vornherein eine Bürgerbeteiligung geplant. Diese soll über das Engagement der Bürgerenergie Mittlere Oberpfalz (Bemo) gewährleistet sein, die auf dem Gebiet jahrelange Erfahrung vorweisen kann. Die Aufklärung über die Bemo und die Möglichkeit der Zeichnung von Anteilen ist laut Vorstandsmitglied Hans Prechtl im Herbst 2026 im Rahmen zweier Veranstaltungen in Burglengenfeld und Pistlwies sowie in der Generalversammlung der Genossenschaft am 19. Oktober vorgesehen.
Bemo-Mitglieder können sich mit einem Betrag von 500 Euro (ein Anteil) bis 100 000 Euro (200 Anteile) an der Genossenschaft beteiligen. Im Verhältnis zur Wind 18 GmbH gibt es nur eine Höchst-, keine Mindestbeteiligung. Mangels neuer Projekte sah sich die Bemo 2025 gezwungen, einen Aufnahmestopp zu verhängen.