Prozess um Schlägerei in Nittenau: Neue Zeugen liefern andere Version der Tatnacht

Auch am zweiten Verhandlungstag um eine Schlägerei am Nittenauer Kirchplatz blieb der Fall rätselhaft: Hat ein 27-jähriger Brucker einen 43-jährigen Nittenauer dort in November 2024 nachts mit Tritten und Schlägen malträtiert, bis er blutete? Oder steckt gar ein anderer Täter dahinter? Vor dem Schwandorfer Amtsgericht präsentierten Zeugen am Mittwoch eine neue Version der Tatnacht.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den 27-jährigen Angeklagten wiegen schwer. Er soll das Opfer am 23. November 2024 gegen 2 Uhr nachts nahe der Nittenauer Stadtpfarrkirche zunächst zu Boden gerissen und ihm anschließend mehrere Tritte mit den Füßen sowie Faustschläge verpasst haben – jeweils gezielt in Richtung Rücken, Schulter, Hals und Kopf. Außerdem soll er den Kopf des Geschädigten wiederholt auf den Boden geschlagen, ihm die Finger in die Augen gedrückt und ihm Geldbörse und Handy abgenommen haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 27-Jährigen derzeit Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Im Lauf des ersten Verhandlungstages war aber bereits deutlich geworden: Sämtliche Zeugen hatten von einer Schlägerei in einem 24-Stunden-Laden in Nittenau berichtet – aber nicht vom einer Attacke am Kirchplatz. Auch waren sich die Zeugen nicht einig, ob der Angeklagte tatsächlich der Angreifer war oder ob gar ein anderer Täter involviert war.
Opfer soll gegenüber junger Frau zudringlich geworden sein
Am Mittwoch wurde die Verhandlung nun mit einer Reihe weiterer Zeugen fortgesetzt. Ein 26-jähriger Mann aus Bruck – ein Freund des Angeklagten – lieferte sogleich eine neue Version der Tatnacht. Er sei mit seiner Freundin und dem Angeklagten in der Tatnacht zum Automatenladen in Nittenau gefahren, um Bier zu holen, berichtete er. Dort sei man auf den stark betrunkenen 43-Jährigen getroffen, der gegenüber seiner Freundin zudringlich geworden sei und zu pöbeln begonnen habe.
Viele Zeugen haben uns da etwas anderes erzählt. Was ist die Wahrheit – wie war es wirklich"?Kathrin Heitzer, Richterin
Das ließ sich der 26-Jährige offenbar nicht gefallen: Er räumte ein, den 43-Jährigen geschubst zu haben – woraufhin dieser ihn angegriffen und am Boden in den Schwitzkasten genommen habe. Der Angeklagte sei dann lediglich dazwischen gegangen, um ihn von dem 43-Jährigen zu trennen. Von Blutspuren bei dem 43-Jährigen habe er nichts bemerkt, beteuerte der Zeuge. Zusammen mit seiner Freundin und dem Angeklagten habe er sich dann sofort auf den Heimweg gemacht. Allerdings sei er ohne seine Halskette nach Hause gefahren, denn diese habe ihm der 43-Jährige bei dem Gerangel im Automatenladen abgerissen.
Richterin machte dem Zeugen eine klare Ansage
Richterin Kathrin Heitzer machte dem jungen Mann deutlich, dass er vor Gericht nicht lügen dürfe. „Viele Zeugen haben uns da etwas anderes erzählt. Was ist die Wahrheit – wie war es wirklich?“, fragte sie ihn eindringlich. Der 26-Jährige allerdings blieb trotz dieses Hinweises bei seiner Version.
Seine Freundin war die Nächste im Zeugenstand. Sie erklärte allerdings, nicht ihr Freund, sondern der 43-Jährige habe mit dem Schubsen begonnen – das habe sie durch die großen Fensterscheiben des Automatenladens deutlich sehen können. Auch sie betonte – im Gegensatz zu vielen anderen bereits gehörten Zeugen – bei dem Opfer kein Blut gesehen zu haben. Ebenso erklärte sie, der Angeklagte habe das Opfer weder getreten noch geschlagen.
Richterin stellte Handy des Zeugen sicher
Stutzig wurde die Richterin bei der Aussage der Zeugin, man habe nach dem Vorfall im Automatenladen gemeinsam mit dem Angeklagten dann noch zu Hause bei einem Bier zusammengesessen – und er habe dann um 2.30 Uhr ihre Wohnung verlassen. Der 43-Jährige hatte für die Tat am Kirchplatz als Tatzeit 2 Uhr angegeben. „Warum wissen Sie heute noch so genau, wann er am 23. November 2024 heimgegangen ist?“, wollte Heitzer wissen.
Schlüssig erklären konnte die junge Frau diese konkrete Erinnerung nicht. Sie und ihr Freund betonten auch, sich im Vorfeld der Verhandlung mit dem Angeklagten nicht mehr über den Tattag ausgetauscht zu haben – obwohl sie sich am Vortag noch getroffen hatten. Die Richterin ließ deshalb das Handy des 26-Jährigen sicherstellen, um seine Chatverläufe mit dem Angeklagten zu kontrollieren.
Technischer Defekt verhinderte Videoaufnahmen
Auch ein Polizeibeamter äußerte sich im Lauf des zweiten Verhandlungstags zu seiner Ermittlungsarbeit. Problematisch an dem Fall sei, dass es bei den Aussagen der Zeugen große Abweichungen gegeben habe, weil diese zum Teil stark alkoholisiert gewesen seien. Aufgrund eines technischen Defekts habe es an jenem Abend keine Videoaufzeichnung des Automatenladens gegeben. DNA-Untersuchungen hätten keine neuen Erkenntnisse gebracht, Blutspuren des Opfers habe man am Kirchplatz, aber nicht im 24-Stunden-Laden gefunden.
Ein weiterer Zeuge berichtete, er sei in etwa zur Tatzeit in der Nähe des Automatenladens gewesen, habe aber von einer Schlägerei nichts mitbekommen. Von einem anderen Zeugen habe er allerdings am nächsten Tag erzählt bekommen, dass es eine Schlägerei am Kirchplatz gegeben haben solle, bei der ein älterer Mann vermöbelt worden sein soll. Wiederum ein anderer jugendlicher Zeuge erklärte, ihm sei von einem Bekannten berichtet worden, der Angeklagte habe einen Mann im Automatenladen geschlagen.
Noch gibt es eine Menge Klärungsbedarf: Die Verhandlung wird am 24. Juli fortgeführt – nochmals mit Zeugen. Zwei von ihnen konnten sich am Mittwoch kaum an ihre Deutschkenntnisse erinnern und bekommen beim Fortsetzungstermin nun einen Dolmetscher zur Seite gestellt.