Prozess wegen versuchten Totschlags: Angeklagter am Tatort in Nabburg von Polizei kaum zu bändigen

Der Prozess gegen einen 26-Jährigen aus dem Landkreis Schwandorf wegen versuchten Totschlags ging am Montag in die zweite Runde. Dabei sagten ein Nachbar, der die Polizei verständigte, und die eingesetzten Polizeibeamten als Zeugen aus. Was sie zu Protokoll gaben, hatte es in sich.
Wie berichtet, sollen sich im Oktober vergangenen Jahres in einer Nabburger Wohnung dramatische Szenen abgespielt haben. Der 26-Jährige soll seinen Vater und dessen ehemalige Lebensgefährtin über mehrere Stunden hinweg drangsaliert, körperlich misshandelt und sogar versucht haben, die Wohnungsinhaberin anzuzünden.
Der Vater des Angeklagten hatte beim Prozessauftakt vor Gericht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, hat aber die bisherigen Verhandlungen als Zuschauer verfolgt.
Mehrere Streifen waren am Tatort im Einsatz
Mehrere Polizeistreifen aus Nabburg, Oberviechtach und Schwandorf waren im Einsatz, um den unter dem Einfluss von Drogen stehenden und sehr aggressiven jungen Mann zu bändigen. Dieser soll die eingesetzten Beamten mehrfach in übelster Weise beleidigt haben. Mehrere Polizeibeamten halfen zusammen, um den 26-Jährigen zu Boden zu bringen und ihn zu fesseln.
Bei der angeordneten Blutentnahme in einem Krankenhaus musste der Beschuldigte aufgrund seines heftigen Widerstands sogar fixiert und ihm eine Spuckmaske übergezogen werden. In dieser Art und Weise und Heftigkeit sei ihr das noch nicht vorgekommen, sagte dazu am Montag eine Polizeibeamtin als Zeugin vor Gericht.
Bei der späteren Auswertung dieser Blutprobe wurde ein Drogen-Mix aus Kokain, Benzoylecgonin, Amphetamin und Methamphetamin festgestellt worden, wie es aus der Anklageschrift hervorgeht. Deswegen wollte die Staatsanwaltschaft eine erheblich verminderte Unrechtseinsichtsfähigkeit beim Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat nicht ausschließen.
Die dramatischen Ereignisse hatten laut Staatsanwaltschaft eine Vorgeschichte. Einen Tag zuvor soll der 26-Jährige seinem 55-jährigen Vater während einer körperlichen Auseinandersetzung eine Kaffeetasse aus Porzellan so heftig gegen den Kopf geschlagen haben, dass sie zerbrach und sich der Vater eine blutende Schnittwunde zuzog. Am nächsten Tag hätte es eigentlich zu einem Versöhnungsgespräch kommen sollen. Stattdessen führte das Treffen zu einer weiteren folgenschweren Eskalation.
Vater des Angeklagten sollte Crystal Meth schnupfen
Laut Staatsanwaltschaft soll der 26-Jährige in der Nabburger Wohnung das ehemalige Paar unter Einsatz eines Messers dazu gezwungen haben, Crystal Meth zu schnupfen. Seinen Vater soll er genötigt haben, sich selbst zu töten, ansonsten wolle er das selbst erledigen.
Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung soll der Angeklagte die Wohnungsinhaberin mit einer Flasche Isopropanol übergossen haben, um sie anzuzünden. Dies sei ihm jedoch nicht gelungen, weil das benutzte Feuerzeug nur Funken von sich gegeben habe. Dem Vater des Angeklagten sei schließlich nach einem Sprung aus dem Schlafzimmerfenster die Flucht gelungen. Ein Nachbar habe seine Hilfeschreie gehört und mit seinem Handy einen Notruf abgesetzt.
Nachdem beim Prozessauftakt der Angeklagte noch die Aussage verweigert hatte, räumte er am zweiten Verhandlungstag über seinen Verteidiger zumindest das Zuschlagen mit der Kaffeetasse und seine Widerstandshandlungen ein. Über die Vorkommnisse am 12. Oktober in der Wohnung schwieg er sich dagegen weiter aus.
Zwölf Zeugen waren für die Verhandlung am Montag einbestellt worden, darunter neun Polizeibeamte. Diese bestätigten übereinstimmend die hohe Aggressivität des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt. Nach ihrer Aussage wurden sie vom Beschuldigten dazu in fortgesetzter Weise beleidigt – mit den unflätigsten Ausdrücken. Einer Polizistin soll er sogar angedroht haben, sie abzustechen und ihre Kinder zu vergiften. Bei der Ansicht der Bodycam-Aufnahmen vom Einsatz im Gerichtssaal bestätigten sich die Aussagen der Polizeibeamten in vollem Umfang.
Ehemalige Lebensgefährtin war am ganzen Körper nass
Auch der Nachbar, der die Polizei verständigte, schilderte den Hergang aus seiner Sicht. Er sei gerade auf dem Balkon gewesen, um eine Zigarette zu rauchen. Da habe er gehört, wie vom nahe gelegenen Nachbargebäude jemand im ersten Stock auf das Vordach aus Blech gestiegen und anschließend herunter gesprungen sei.
„Hilfe, Polizei“, habe der Mann gerufen, sein Sohn wolle seine Ex-Freundin umbringen. Daraufhin habe er sofort den Notruf gewählt, so der Zeuge weiter. Bis zum Eintreffen der ersten Polizeistreife dauerte es nach seinen Worten ungefähr zehn Minuten. In der Zwischenzeit habe die bedrohte Wohnungsinhaberin den Haustürschlüssel aus dem Fenster geworfen, um der Polizei Zugang zur Wohnung zu gewähren.
Nachdem die Polizei den Sohn des Geflüchteten und seine frühere Lebenspartnerin aus dem Haus geholt habe, seien alle vor dem Gebäude zusammengestanden. Es habe gegenseitige Vorwürfe gegeben. Die Frau habe einen sehr aufgelösten und auch berauschten Eindruck gemacht, wie sich der Zeuge erinnerte. Sie sei von Kopf bis Fuß nass gewesen.
Die Mitbewohnerin des Zeugen aus der Nachbarschaft bestätigte vor Gericht, dass der Flüchtende um Hilfe gerufen habe. Der Geschädigte habe ihr erzählt, dass sein Sohn ihn zum Drogenkonsum genötigt und die Frau mit brennbarer Flüssigkeit übergossen habe. Sie habe auch sehr nach „etwas Ähnlichem wie Benzin“ gestunken, so die Zeugin.
Eine Polizeibeamtin betonte vor Gericht, sie sei auf einen emotional sehr aufgeregten jungen Mann getroffen. Dieser habe ihr erzählt, was in der Wohnung vorgefallen sei. Sie habe den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen nicht sofort einschätzen können, räumte sie ein. Als sie den Angeklagten und die bedrohte Frau in der Wohnung angetroffen habe, hätten beide beschwichtigt und erklärt, dass „nichts Wichtiges“ vorgefallen sei. Im Hauseingang habe es stark nach Desinfektionsmittel gerochen. Der Prozess am Landgericht wird am Freitag fortgesetzt.