Tritte gegen den Kopf: Nächtliche Schlägerei vor Kirche in Nittenau wirft viele Fragen auf

Eigentlich ist der Nittenauer Kirchplatz im Landkreis Schwandorf ein friedlicher Ort. Doch im November 2024 soll es hier zu einer brutalen Attacke auf einen 43-jährigen Nittenauer gekommen sein: Ein 27-jähriger Brucker soll den Mann nachts zu Boden gerissen und mit Tritten und Schlägen malträtiert haben, bis er blutete. Der mutmaßliche Täter und das Opfer trafen sich nun vor dem Schwandorfer Amtsgericht beim Verhandlungsauftakt wegen gefährlicher Körperverletzung und Raub wieder.
Dabei wurde klar: Das Opfer und die Zeugen haben offenbar mit großen Erinnerungslücken zu kämpfen.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den 27-jährigen Mann wiegen schwer. Er soll das Opfer am 23. November 2024 gegen 2 Uhr nachts nahe der Nittenauer Stadtpfarrkirche zunächst zu Boden gerissen und ihm anschließend mehrere Tritte mit den Füßen sowie Faustschläge verpasst haben – jeweils gezielt in Richtung Rücken, Schulter, Hals und Kopf. Außerdem soll er den Kopf des Geschädigten wiederholt auf den Boden geschlagen und ihm die Finger in die Augen gedrückt haben.
Laut Anklageschrift erlitt der 43-Jährige durch die Attacke eine Schürfwunde am linken Knie, eine Brustkorbprellung auf der rechten Seite, eine Platzwunde am Hinterkopf und eine Schürfwunde über dem Auge. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass insbesondere Tritte und Schläge gegen den Kopf lebensgefährlich sein können, so die Staatsanwaltschaft.
Angeklagter soll seinem Opfer Geld und Handy gestohlen haben
Doch die Fußtritte und Schläge sollen nicht die einzige Straftat dieser Nacht gewesen sein: Der 27-Jährige soll seinem Opfer die Geldbörse mit rund 100 Euro Bargeld und Bankkarte sowie das Handy weggenommen haben. Die Staatsanwaltschaft macht dem Angeklagten deshalb Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zum Vorwurf.
Dessen Pflichtverteidiger Gunther Haberl erklärte zu Beginn, sein Mandant werde zunächst keine Angaben machen. Deshalb beschäftigte sich das Gericht zuerst mit der Version, wie das Opfer die Tatnacht erlebt hatte. Der Mann berichtete, er sei zuvor mit Freunden in einem Lokal gewesen und habe sich dann ohne sie auf den Weg Richtung Marktplatz gemacht. In einem 24-Stunden-Laden habe er einige Jugendliche gesehen und sei dann auch hineingegangen, um sich umzuschauen. Nachdem er den Laden verlassen habe, sei er Richtung Marktplatz gegangen – so wie auch eine größere Gruppe von Kunden aus dem Automatenladen.
Der Verletzte flüchtete sich blutend zur Tankstelle
Am Kirchplatz sei er plötzlich von einem ihm unbekannten Mann von hinten angesprochen und von einem anderen zu Boden gerissen, geschlagen und getreten worden. Als er sich aufgerappelt habe, seien die Täter davongelaufen. Er könne allerdings niemanden identifizieren, weil es am Tatort dunkel gewesen sei. Nach der Attacke sei er blutüberströmt zu einer Tankstelle gegangen, um Polizei und Rettungsdienst zu informieren, erklärte der Mann weiter. Nach der Tat sei er drei Stunden im Krankenhaus gewesen, habe zwei Wochen lang nicht arbeiten können und habe Schmerzmittel benötigt.
Das Opfer musste vor Gericht eine Menge Nachfragen beantworten – konnte sich aber an viele Details der Tatnacht nicht mehr erinnern. Er habe sechs bis acht Bier konsumiert gehabt und sei deshalb angetrunken gewesen, räumte er ein. Körperlich gehe es ihm nach der Tat wieder gut, allerdings habe er immer noch Angst vor größeren Menschenansammlungen und gehe nicht mehr so oft aus dem Haus wie vor dem Übergriff. Nach der Tat sei ihm sofort aufgefallen, dass sein Handy und sein Geldbeutel verschwunden gewesen seien. Auf Nachfrage räumte er ein, bereits einmal wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt worden zu sein.
Zeuge hatte zunächst große Erinnerungslücken
Während der 43-Jährige den Kirchplatz als Tatort angegeben hatte, hatten die geladenen Zeugen das Geschehen anders in Erinnerung. Sie berichteten unisono, die Auseinandersetzung habe sich im 24-Stunden-Laden zugetragen. Ein junger Mann beispielsweise beteuerte zunächst, er wisse nicht mehr, was genau passiert sei und wolle auch keine Aussage machen. Nach einer deutlichen Ansage von Richterin Kathrin Heitzer äußerte er sich dann doch, wenn auch zäh. Er habe gesehen, wie der Angeklagte den 43-Jährigen mit der Faust attackiert habe. Er selbst habe an diesem Abend fünf bis sechs Bier intus gehabt und sei dann sofort nach Hause gegangen. „Als ich Blut gesehen habe, bin ich sofort weg. Ich wollte keinen Stress mit der Polizei“, erklärte er.
Als ich Blut gesehen habe, bin ich sofort weg. Ich wollte keinen Stress mit der Polizei.Ein Zeuge vor Gericht
Dass der Vorfall am Kirchplatz stattgefunden habe, verneinte er vehement. So hielten es auch die übrigen Zeugen. Sie alle berichteten stattdessen von einer Schlägerei im Automatenladen. Ein Jugendlicher beispielsweise erklärte, er habe an jenem Abend zwar zehn Bier getrunken, wisse aber noch, dass das Opfer betrunken im Laden aufgetaucht sei und sich zuvor bei einem Sturz auf den Bordstein Kopfverletzungen zugezogen habe. Danach sei er vom Angeklagten angegriffen worden.
Polizei fand am Nittenauer Kirchplatz Blutspuren
Weitere Zeugen erklärten, den Vorfall nicht richtig mitbekommen zu haben, weil zu dem Zeitpunkt sehr viele Kunden im Laden gewesen seien. Sie konnten auch nicht bestätigen, dass tatsächlich der Angeklagte der Angreifer gewesen sein soll. Weitere Aussagen von Zeugen ließen den Verdacht aufkommen, dass andere Täter im Spiel sein könnten.
Auch zwei Polizeibeamte äußerten sich zu dem Überfall. Tatsächlich sei ihnen in jener Nacht von einem Anrufer zunächst eine Schlägerei im Automatenladen gemeldet worden. Man sei sofort losgefahren, habe dann aber vor Ort niemanden angetroffen. Nachdem später das Opfer von der Nittenauer Tankstelle aus die Polizei angerufen habe, habe man sofort die Ermittlungen aufgenommen und auch den Kirchplatz abgesucht, wo man Blutspuren fand – und eine Tasche. Diese gehöre einem der Zeugen. Der wiederum hatte kurz zuvor noch erklärt, er sei in jener Nacht ganz sicher nicht am Kirchplatz gewesen. Was wirklich passiert ist, will das Gericht bei einem Fortsetzungstermin herausfinden, zu dem noch eine Reihe weiterer Zeugen geladen sind.