Streit um Mängel an Neuwagen: Nittenaus Vize-Polizeichef geht vor Gericht

Von Cornelia Lorenz · 23. Mai 2026 um 15:00

Normalerweise übernimmt Nittenaus (Landkreis Schwandorf) Vizepolizeichef Patrick Dengler vor Gericht bei Strafverfahren die Rolle des Zeugen. Doch nun geht es vor Gericht zur Abwechslung einmal um ihn selbst: Der 35-Jährige hat seit Monaten Probleme mit seinem neuen Elektroauto. Jetzt hat er die Nase voll und vom Autohaus die Rücknahme des Fahrzeugs gefordert. Der Fall beschäftigt mittlerweile das Regensburger Landgericht.

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Bei der Verhandlung ging es um eine Menge technischer Fragen. Sind eine trotz mehrfacher Reparaturversuche nicht funktionierende Rückfahrkamera und ein fehlerhaftes Head-Up-Display ein Komfortmangel, den Dengler tolerieren muss? Oder muss das Autohaus das Fahrzeug, das aus dem hochpreisigen Segment stammt, zurücknehmen – auch wenn die vom Kunden monierten Fehler vor Ort in der Werkstatt nicht zu sehen sind?

Soll man das allerbilligste Ostblock-Auto von vor 40 Jahren nehmen? Das fährt auch.Tanja Winkler, Richterin

Wie Richterin Tanja Winkler in dem Fall, der am Landgericht in der Abteilung für Zivilsachen bearbeitet wird, erläuterte, sei das Fahrzeug im Juni 2025 als Leasingfahrzeug von einem Oberpfälzer Autohaus an Dengler übergeben worden. Seitdem sei es wegen verschiedener Defekte mehrfach in der Werkstatt des Autohauses gewesen, so Winkler.

Richterin erläuterte die Probleme, die am Auto auftreten

Die Richterin zählte dann auch die von Dengler beklagten Mängel auf. Die Rückfahrkamera zeige dem Fahrer keine Aufnahme vom Bereich hinter dem Auto an, sondern stattdessen ein Navi-Bild. Zusätzlich falle das Head-Up-Display immer wieder aus, das eigentlich wichtige Daten wie Geschwindigkeit oder Navigationsanweisungen auf die Frontscheibe übertragen sollte. Darüber hinaus verstelle sich der rechte Außenspiegel spontan und selbstständig. Auch der Knopf zur Deaktivierung des Fahrsicherheitsassistenzsystems funktioniere nicht.

Patrick Dengler, stellvertretender Leiter der Polizeistation Nittenau - Foto: Lorenz

Wie Winkler weiter ausführte, wolle Dengler sein Fahrzeug zurückgeben, was das Autohaus bislang ablehne. Es argumentiere damit, dass es sich um Komfortmängel und nicht um wesentliche Mängel handle. Die Richterin machte dabei ihren Standpunkt deutlich: Sie könne das nicht nachvollziehen, sagte sie und warf die Frage in den Raum, ob denn ein Kunde mit „dem allerbilligsten Ostblockauto von vor 40 Jahren“ zufrieden sein müsse, schließlich sei das ja auch fahrtüchtig. Eine nicht funktionierende Rückfahrkamera als Komfortmangel zu bezeichnen sei ihrer Meinung nach „eine interessante Argumentation.“

Autohaus kann durch Beseitigung von Mängeln Geld verdienen

Der Rechtsanwalt, der das Autohaus vertrat, erklärte, es habe keinerlei Interesse daran, tatsächlich vorhandene Mängel einfach abzustreiten. Schließlich verdiene es durch die Beseitigung von Fehlern Geld, weil es dies mit dem Hersteller abrechnen könne. „Man wäre dumm, Mängel wegzureden“, so der Anwalt.

Denglers Rechtsanwalt Stefan Ederer stellte derweil die Frage in den Raum, ob das Autohaus tatsächlich Interesse daran habe, die Probleme zu beheben. Für die von seinem Mandanten monierten Mängel gebe es Videos und Zeugenaussagen. Allerdings vertrete das Autohaus die Position, dass diese Mängel vor Ort in der Werkstatt nicht aufträten. Das sei keine akzeptable Begründung, so Ederer.

Autohaus hält als Ursache auch Bedienfehler für möglich

Dazu nahm der zuständige Mitarbeiter des Autohauses Stellung. Zwar sammle das Fahrzeug intern riesige Mengen an Daten. Doch wenn der Fehler nur bei Fahrten des Kunden, aber nicht vor Ort in der Werkstatt auftrete, könne man nicht feststellen, ob es sich um einen wirklichen Mangel oder beispielsweise um einen Bedienfehler handle. Der Mitarbeiter stellte dazu einen Vergleich an: Wenn ein Kunde auf seinem Mobiltelefon ein Problem mit einem Streaming-Dienst habe, könne er ja schließlich auch nicht einfach in den Handyladen gehen und sich darüber beklagen, dass das Mobiltelefon kaputt sei. Denn als Ursache kämen viele weitere Gründe in Frage.

So sei es möglicherweise auch mit den von Dengler und den Zeugen beschriebenen Problemen am Fahrzeug. Mittlerweile habe das Autohaus bei mehreren Werkstattterminen aber eine Reihe von Reparaturarbeiten durchgeführt und zum Beispiel das Head-Up-Display sowie die Rückfahrkamera ausgetauscht. Dennoch: Wie Dengler vor Gericht versicherte, funktionieren beide Elemente weiterhin nicht zuverlässig, sondern fallen immer wieder aus. Mittlerweile sei er mit seiner Geduld am Ende. „Ich mag nicht mehr“, erklärte Dengler.

Zeugen sollen bei neuem Termin aussagen

Die Richterin äußerte derweil die Vermutung, dass vielleicht sämtliche Probleme des Autos eine gemeinsame Ursache haben könnten, etwa ein zentrales Bauteil, das für die Ausfälle sorge. Der Vertreter des Autohauses betonte, man habe auch den Zentralrechner des Fahrzeugs bereits ausgetauscht. Zu einer gütlichen Einigung kamen die Parteien bei ihrem ersten Termin vor Gericht nicht. Nun sollen bei einem neuen Termin Zeugen gehört werden.