Wegen übler Nachrede auf der Anklagebank: Ex-Gastwirtin soll Polizisten diffamiert haben

Von Mittelbayerische Zeitung · 18. Mai 2026 um 17:00

War es üble Nachrede, was eine 49-Jährige aus dem südöstlichen Landkreis Schwandorf in den sozialen Medien gegenüber einem Polizeibeamten geäußert hat oder nicht? Mit dieser Frage musste sich das Amtsgericht Schwandorf beschäftigen. Unter anderem hatte die Frau in einem Video behauptet, gegen den Polizisten liefen einige Dienstaufsichtsbeschwerden. Ein Urteil gab es am Ende nicht.

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Die Angeklagte, eine ehemalige Gastwirtin, ist in der Vergangenheit schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Dieses Mal saß sie auf der Anklagebank, weil sie Mitte September 2024 auf ihrem Social-Media-Account ein unbeschränkt zugängliches Video veröffentlicht hatte. Laut Anklageschrift soll sie darin einen ihrer Meinung nach unverhältnismäßig großen Polizeieinsatz auf ihrem Grundstück kritisiert haben.

Gibt es eine Soko? Woher kommt das repressive Verhalten gegen meine Person?“Angeklagte

Namentlich habe sich die Angeklagte auch über einen Beamten der zuständigen Polizeidienststelle geäußert: Sie habe behauptet, dass gegen diesen einige Dienstaufsichtsbeschwerden anhängig seien bzw. „strafrechtlich irgendwas am Laufen“ sei. Deshalb frage sie sich auch, warum der Beamte den Einsatz überhaupt habe leiten dürfen, so ihre Aussage im Video.

Aussagen waren schädlich für das Ansehen des Polizisten

Die Äußerungen der 49-Jährigen seien geeignet, den Polizisten „in der öffentlichen Wahrnehmung herabzuwürdigen und dessen Ansehen, insbesondere dessen Ansehen als Polizeibeamter, zu schädigen“, lautet das Fazit in der Anklageschrift. Gegen den Polizisten seien zu dieser Zeit weder Dienstaufsichtsbeschwerden anhängig gewesen noch seien Strafanzeigen gegen ihn vorgelegen.

Verteidiger Tim Fischer gab zu Beginn der Verhandlung eine Erklärung für seine Mandantin ab. Sie bestreite jegliches strafrechtlich relevante Verhalten und betone, keinerlei unwahre Tatsachenbehauptungen in die Welt gesetzt zu haben, sagte er. Denn es gebe die im Video von seiner Mandantin angesprochenen Dienstaufsichtsbeschwerden tatsächlich: Diese habe sie selbst per E-Mail an die Dienststelle des Polizisten gesendet, und zwar bereits einige Monate vor Veröffentlichung des Videos.

Angeklagte beschwerte sich über unverhältnismäßigen Polizeieinsatz

Aus den E-Mails, die Fischer verlas, geht hervor, dass sich die Angeklagte darüber beschwerte, dass der Polizist offenbar persönliche Abneigungen gegen sie hege. Zudem beklagte sie sich über einen früheren Polizeieinsatz vor ihrer Haustür, den sie als unverhältnismäßig empfunden habe.

Der Verteidiger betonte, das von seiner Mandantin veröffentlichte Video sei „relativ emotional“ gewesen. Darin habe sie sich umgangssprachlich geäußert, und zwar „ohne präzise Statusmitteilung“, was strafrechtliche Fakten betreffe. Tatsache sei allerdings, dass zu dem Zeitpunkt – so wie von ihr im Video behauptet – zwei Dienstaufsichtsbeschwerden seiner Mandantin bezüglich des Polizisten vorgelegen hätten.

Zeugenaussagen bringen keine endgültige Klarheit

Eine Bestätigung dafür, dass die vom Verteidiger zitierten E-Mails mit den Dienstaufsichtsbeschwerden bei der Polizei eingangen sind, ließ sich während der Verhandlung nicht finden. Ein Polizist einer anderen Polizeiinspektion, der als unabhängiger Sachbearbeiter für den Fall im Einsatz war, erklärte, ihm sei von den Beschwerden der 49-Jährigen nichts bekannt. Allerdings würden solche Beschwerden üblicherweise ans zuständige Polizeipräsidium weitergeleitet. Dort werde dann geprüft, ob ein Fehlverhalten des Polizisten vorliege oder nicht.

Der Beamte, den die Vorwürfe der Angeklagten betreffen, war ebenfalls als Zeuge geladen. Er berichtete von dem Polizeieinsatz, über den sie sich in ihrem Video beschwert hatte. An diesem Tag habe seine Dienststelle in der Nähe des Anwesens einen anderen großen Einsatz geplant gehabt, der nichts mit der 49-Jährigen zu tun gehabt habe.

Nachbar beklagte sich

Während der Vorbesprechung mit den mitwirkenden Kollegen sei aber der Anruf eines Nachbarn der Angeklagten bei der Dienststelle eingegangen. Dieser habe sich darüber beschwert, dass der Lieferverkehr zu seinem Grundstück von der Frau gestört werde. Auf dem Weg zum eigentlichen Einsatzort habe man deshalb auch bei ihr zuhause vorbeigeschaut.

Vor Ort habe nur er allein mit der Frau gesprochen. Er habe von ihr in der Vergangenheit bereits mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden kassiert und verhindern wollen, dass auch seine Kollegen in ihren Fokus gerieten. Von den E-Mails, die der Verteidiger vorgelegt hatte, sei ihm aber nichts bekannt, sagte er. Die Angeklagte erklärte, sie frage sich, warum die Polizei ihren Social-Media-Kanal dauerhaft im Blick habe und ob es gar eine Sonderkommission gebe, die sich speziell mit ihr beschäftige. „Woher kommt das repressive Verhalten gegen meine Person?“, fragte sie.

Umfangreiche Nachermittlungen wären nötig gewesen

Ob die Dienstaufsichtsbeschwerden der Angeklagten eingegangen sind und wie sie bearbeitet wurden, konnte auch der ehemalige Dienststellenleiter des Polizisten im Zeugenstand nicht klären. Er habe die Leitung erst ein paar Tage nach der Veröffentlichung des Videos übernommen. Die richtigen Ansprechpartner seien der frühere Leiter und das Polizeipräsidium.

Weil dies noch einmal umfangreiche Nachermittlungen bedeutet hätte, kam Richterin Kathrin Heitzer auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu der Entscheidung, das Verfahren einzustellen – auch weil die Angeklagte bei einer weiteren noch anstehenden Verhandlung eine Strafe zu erwarten habe.