Falsche Fünfziger im Darknet bestellt: Gericht schickt jungen Schwandorfer in Freizeitarrest

Einfach einmal ein paar falsche Geldscheine im Darknet bestellen und damit bei der nächsten Imbissbude zahlen: Ein 21-jähriger Schwandorfer musste sich dafür kürzlich vor dem örtlichen Amtsgericht verantworten. Auf den Blüten, die unter anderem ein Bankautomat der Sparkasse als Falschgeld erkannt hatte, wurden die Fingerabdrücke des Angeklagten gefunden. Doch der bestritt vor Gericht, die falschen Geldscheine in Umlauf gebracht zu haben.
Im März und Juni 2025 tauchten in Schwandorf sowie im fränkischen Ansbach zwei gefälschte 50 Euro-Scheine auf. Auf beiden konnten Fingerabdrücke eines jungen Schwandorfers eindeutig identifiziert werden. Mutmaßlich wurden sie direkt in Schwandorf in Umlauf gebracht, einer bei einem Imbiss und der andere bei einem mobilen Foodtruck. Zur Tatzeit war der Angeklagte 20 Jahre alt. Daher stand es dem Gericht offen, im Falle einer Verurteilung die Strafe nach dem Jugendstrafrecht oder dem Erwachsenenstrafrecht zu bemessen.
Angeklagter behauptet: Aus Forschertrieb im Darknet gelandet
Nach Verlesung der Anklage sah es schon fast nach einem schnellen Prozess aus: „Ja, ich gebe es zu“, verkündete der 21 Jahre alte Angeklagte. Damit meinte er, die gefälschten 50 Euro-Noten im Darknet bestellt zu haben: Zwischen 45 und 50 Euro habe das gekostet. In Umlauf bringen aber wollte er sie nach eigener Aussage nie.
Richter Sebastian Eckl zeigte sich über die Darstellung verwundert und hakte nach: Wozu habe er die Banknoten denn dann bestellt? Es habe ihn einfach so interessiert, erzählte der junge Schwandorfer. Über Bekannte habe er öfter gehört, wie viel Falschgeld schon in der Stadt unterwegs sei. Dann hätte er im Internet recherchiert, wie Fälschungen hergestellt würden, auf welche Merkmale es ankäme und so weiter. Davon habe er sich selbst ein Bild machen wollen.
Als er die Lieferung dann in Händen hielt, musste der Mittelschulabsolvent noch einen sicheren Ort finden: Er habe die Blüten seiner Mutter übergeben, erklärte er. Diese hebe sein Erspartes in einem Umschlag bei sich auf. „Hätte ich die Scheine bei mir gelassen, hätte sie sie bestimmt auch gefunden und in den Umschlag getan. Oder aber es hätte Ärger gegeben“, legte er weiter dar.
Als ich gemerkt habe, was ich angestellt habe, habe ich Angst bekommen.Der Angeklagte vor Gericht
Dann aber kamen die Gewissensbisse: Nach eigener Aussage nahm der junge Mann die falschen Banknoten heimlich wieder heraus und verbrannte sie auf dem Balkon. „Als ich gemerkt habe, was ich angestellt habe, habe ich Angst bekommen.“ Ausgeben wollen habe er das Falschgeld ohnehin nie, sondern nur aus Neugier bestellt, beteuerte er weiterhin.
Fingerabdrücke blieben erdrückendes Beweismittel
Der dokumentierte Verlauf der Ereignisse schien dieser Darstellung zu widersprechen. Als Zeugen geladen waren ein Schwandorfer Polizist sowie ein ehemaliger Imbissmitarbeiter. Im Juni 2025 habe er seinen Lohn ausnahmsweise in Bar ausgezahlt bekommen, erzählte der Mann aus der Gastroszene. Als er das Geld bei der Sparkasse einzahlen wollte, fiel der falsche Fünfziger auf – und der Mann erstattete Anzeige bei der Polizei.
Der ebenfalls geladene Beamte schilderte weiterhin: Nach Feststellung der Fingerabdrücke habe man eine Hausdurchsuchung durchgeführt und das Smartphone des Verdächtigten gesichert. In privaten Chatnachrichten hatte sich dieser angeregt mit Bekannten über das Thema Geldfälschung ausgetauscht. „Typische Jugendsprache“ warf dazu sein Verteidiger Norbert Rötzer ein. „Das sind so Fragen, die Jugendliche beschäftigen“, befand er, eine kriminelle Energie sei daraus auf jeden Fall nicht erkennbar.
In der Tat konnte die Polizei bei der Hausdurchsuchung keine Hinweise auf die Beschaffung des Falschgelds finden. „Da hatte ich den Tor-Browser schon lange gelöscht, mit dem ich vorher im Darknet war“, sagte der Angeklagte dem Gericht. Nach seiner Läuterung habe er mit alledem nichts mehr zu tun haben wollen.
Amtsgericht Schwandorf verhängt Freizeitarrest als Warnschuss
Dass er zumindest den Erwerb der Banknoten zugegeben habe, sei ihm erheblich anzurechnen, erklärte später der Richter. Dass er es allerdings ohne kriminelle Absicht getan habe, könne er ihm nicht abkaufen und erklärte daher den Angeklagten für schuldig. Zur Abwägung zwischen Jugend- oder Erwachsenenstrafmaß berief er sich unter anderem auf die Ausführungen einer Mitarbeiterin des Jugendamtes, die ebenfalls im Gericht erschienen war.
Ausschlaggebend hier war schließlich das Argument der persönlichen Reife des Angeklagten: Aufgrund von Brüchen im Lebensweg könne man von einer verzögerten persönlichen Entwicklung ausgehen, so der Richter in der Urteilsbegründung. Auch die Tatsache, dass die Mutter noch immer großen Einfluss auf das Leben des jungen Mannes habe, deute darauf hin. Die verhängte Strafe gemäß Jugendstrafrecht beträgt zwei Wochenenden Freizeitarrest, 3000 Euro Geldstrafe sowie den Wertersatz von 100 Euro und Übernahme der Prozesskosten. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.