Mann aus Städtedreieck bezahlte mit falschen 100-Euro-Scheinen – Frei nach einem Jahr U-Haft

Von Selina Schaefer · 8. Mai 2026 um 05:00

Nach gut zwei Stunden Verhandlung und einem Jahr in Untersuchungshaft wurde der Angeklagte (29) noch im Gerichtssaal seine Fußfesseln los.2025 war er vom Amtsgericht Schwandorf zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, weil er in Burglengenfeld, Regensburg und München drei gefälschte 100-Euro-Scheine in Umlauf gebracht hatte.

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Nun durfte der Syrer am Mittwoch den Gerichtssaal des Amberger Landgerichts auf freiem Fuß verlassen. Verurteilt wurde er aber dennoch.

„Wenn Sie, was ich signalisiert habe, eine Bewährungsstrafe bekommen, was würden Sie tun? Was sind Ihre Pläne?“, fragte Richterin Elke Escher den Angeklagten, der seit dem 7. Mai 2025 in der Justizvollzugsanstalt Amberg saß. „Ich will direkt zu meinem alten Arbeitgeber und dort wieder anfangen zu arbeiten“, antwortete dieser. Zuletzt habe der seit August 2022 in Deutschland lebende Mann in der Gastronomie gearbeitet. Da sei er sehr fleißig gewesen und würde sicher wieder genommen, ließ der Syrer über die Dolmetscherin sagen.

Der 29-Jährige hatte am 7. Juli 2024 versucht, in einer Tankstelle in Burglengenfeld mit einem Hunderter zu bezahlen. Dem dortigen Mitarbeiter fiel allerdings auf, dass der Schein falsch war. Auch in einem Eissalon in Regensburg sowie in einem Getränkemarkt in München habe er im Juli und August 2024 mit je einer der Blüten bezahlt.

Neues Strafmaß des Angeklagten wurde verhandelt

An die Banknoten soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft und Richterin in einer Asylbewerberunterkunft im Städtedreieck über einen anderen Mann gekommen sein. Gegen das erste Urteil am Schwandorfer Amtsgericht hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte mit seinem Anwalt Andreas Lösche Berufung eingelegt, sodass der Fall am Landgericht in Amberg neu verhandelt wurde.

Nach einem Rechtsgespräch zwischen Staatsanwältin Sand, Richterin Escher und Anwalt Lösche verkündete das Gericht, dass die Staatsanwaltschaft die Berufung zurücknehme und eine Bewährungsstrafe für denkbar halte. Der Angeklagte wiederum ließ über seinen Anwalt mitteilen, dass er sich auf den Rechtsfolgenausspruch beschränke. Damit wurde nun lediglich das neue Strafmaß des 29-Jährigen verhandelt, wofür Escher auch bei den persönlichen Verhältnissen und Zukunftsplänen des Mannes nachhakte.

Machen Sie etwas aus der Chance.Richterin Elke Escher zum Angeklagten

In der Gastronomie hatte der Syrer nach eigener Aussage gearbeitet, um nach einer Verurteilung wegen Betäubungsmittelhandels 2025 wieder in die Spur zu kommen. Damals sei er nach einem Geständnis zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Arbeit habe ihm auch geholfen, vom Drogenkonsum wegzukommen, versicherte der Mann auf Nachfrage der Richterin. Zu seiner Familie – zwei Schwestern und vier Brüdern im Ausland sowie seiner in Syrien lebenden Frau – habe er keinen Kontakt, seit er in Haft sitze: „Die machen sich sicher Sorgen.“

Sein Mandant wolle den richtigen Weg einschlagen, bekräftigte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Er forderte, bei der Strafe nicht über zwei Jahre zu gehen und sie zur Bewährung auszusetzen. Staatsanwältin Sand hielt dem Angeklagten zu Gute, dass er bereits in Untersuchungshaft gesessen habe, durch sein Geständnis die Beweisaufnahme erspart habe und das Falschgeld nicht von ihm ausging. Daher kam Sand auf ein Jahr und sieben Monate Haft. Als Gesamtstrafe mit der Vorstrafe plädierte Sand für zwei Jahre Gefängnis, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könnten, und außerdem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Richterin bezog das Jahr in Untersuchungshaft in ihr Urteil ein

Die Richterin schloss sich in ihrem Urteil der Staatsanwältin an. Nur bei den binnen drei Monaten zu leistenden Arbeitsstunden ging Escher auf 100 herunter. Der Syrer habe die Tat nicht von langer Hand geplant, sondern vielmehr eine Gelegenheit genutzt und außerdem bereits den Eindruck von einem Jahr Gefängnis erlebt, erläuterte sie. „Er wusste nicht, wie lange es noch geht. Das macht schon etwas, das bringt zum Nachdenken“, betonte Escher. Und: „Man muss schon sehen, dass wir hier nur drei Banknoten haben.“ Außerdem habe er trotz der gezeigten kriminellen Energie eine günstige Sozialprognose. „Der Angeklagte dürfte geläutert sein“, zeigte sich die Richterin optimistisch.

Gleichzeitig mahnte und belehrte sie den 29-Jährigen eindringlich zu den Bewährungsauflagen. Falls er schnell eine Arbeit finde und die Sozialstunden gleichzeitig nicht schaffe, könnten diese noch zu einer Geldstrafe umgewandelt werden, stellte sie in Aussicht. Der Mann und sein Anwalt verzichteten auf Rechtsmittel, sodass das Urteil rechtskräftig ist. Bevor ein Polizist dem Verurteilten die Fußfesseln abnahm, gab ihm Elke Escher noch mit auf seinen Weg: „Machen Sie etwas aus der Chance.“