Schwandorfs Festwirt kann etwas aufatmen: Insolvenzgericht trifft Entscheidung

Kurz nach dem Schwandorfer Volksfest folgte für den neuen Festwirt Bastian Schuhmann (42) der Schock. Das Amtsgericht Bayreuth hatte vorläufige Insolvenzverwaltung gegen die B. Schuhmann Feszeltbetriebe GmbH angeordnet – und das mitten in der laufenden Saison. Inzwischen ist nach MZ-Informationen ein mittlerer fünfstelliger Eurobetrag geflossen. Das Insolvenzgericht fasste daher einen neuen Beschluss, der Schuhmann aufatmen lassen dürfte.
Wie berichtet, sah sich der Festwirt aus Oberfranken zuletzt mit unangenehmen Entwicklungen konfrontiert. Das Amtsgericht Bayreuth hatte nach Gläubigerantrag am 17. Juni um 12.30 Uhr „zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen“ die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
„Interne Fehlbuchungen“ sollen der Auslöser gewesen sein
Auslöser waren laut Schuhmann „interne Fehlbuchungen“ im Jahr 2025 bei rund 200 seiner Saisonarbeitskräfte, die zu „extrem hohen Krankenkassenbeiträgen“ geführt hätten. Während viele Kassen den Fehler zusammen mit dem Festwirt schnell aus der Welt geschafft hätten, pochte eine Kasse seitdem auf einen mittleren fünfstelligen Eurobetrag.
Das Geld wurde nun bezahlt, wie Schuhmann am Donnerstag im MZ-Gespräch mitteilte. Das zeigte offenbar Wirkung. Das Insolvenzgericht teilte am Mittwoch mit, dass die „angeordneten Sicherungsmaßnahmen“ aufgehoben wurden. Konkret handelte es sich dabei um eine Verfügungsbeschränkung. Diese ist für Schuhmann nun also Geschichte. „Die Schuldnerin kann wieder allgemein verfügen, ohne die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters“, erklärte dazu eine Gerichtssprecherin.
Das vorläufige Insolvenzverfahren gegen die B. Schuhmann Festzeltbetriebe GmbH läuft dagegen weiter. Dieses müsse erst noch aufgehoben werden. „Solange Sie hierzu in den Bekanntmachungen keine Veröffentlichung lesen, ist das auch noch nicht passiert“, teilte die Behördensprecherin mit. Eine entsprechende Mitteilung fand sich bis Redaktionsschluss am Donnerstag nicht auf dem entsprechenden Portal.
Wir sind nicht unschuldig, dass es dazu gekommen ist.Bastian Schuhmann, der Festwirt über das vorläufige Insolvenzverfahren
Für Bastian Schuhmann ist der Schritt des Gerichts also ein erster Teilerfolg. Er blickt selbstkritisch auf das Verfahren zurück. „Wir sind nicht unschuldig, dass es dazu gekommen ist“, sagte der Oberfranke. Gleichzeitig versicherte er, dass sein Betrieb ordentlich wirtschafte und weiter alle Rechnungen bezahlen könne. Der 42-Jährige, der zusammen mit seiner Schwester die Festzeltbetriebe GmbH führt, kündigte aber an, dass er das vorläufige Insolvenzverfahren rechtlich überprüfen lassen wolle.
Bastian Schuhmann will „die nächsten Jahrzehnte“ Schwandorfs Festwirt bleiben
Schuhmann hofft, dass trotz der Aufregung die Stadt Schwandorf weiter zu ihm und seiner Firma steht. Mit Blick auf sein Alter wolle er „die nächsten Jahrzehnte“ der Festwirt bleiben. Die Stadtspitze hatte nach Bekanntwerden des vorläufigen Insolvenzverfahrens jedenfalls gelassen reagiert. „Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich keinen Anlass für vorschnelle Schlussfolgerungen“, hatte Oberbürgermeister Andreas Feller (BLS) kommentiert. Der neueste Beschluss des Insolvenzgerichts dürfte ihn in seiner Haltung bestätigen.