Bad Kötztings Stadtrat beschließt Parkgebühren für neue Stadtgarage

Die neue Parkgarage in Bad Kötzting (Landkreis Cham) nimmt Gestalt an. Aktuell haben die Mitarbeiter der beauftragten Landschaftsgärtnerei bereits die Bäume auf dem Panoramagarten gesetzt. Auch der Rohbau der künftigen Stadtbibliothek steht schon. Mit dem nahenden Abschluss des Großprojektes und der Eröffnung der neuen Parkgarage sieht sich die Stadt Bad Kötzting mit neuen Herausforderungen konfrontiert.
Am Dienstagabend beschäftigte sich der Stadtrat bei seiner Sitzung in der Casino-Lounge zum einen mit der Festlegung der Parkgebühren und Stellplatzmieten in der neuen Parkgarage. Zum anderen entfachte die Frage, wer bei der Vergabe der Dauerstellplätze überhaupt und in welcher Reihenfolge zum Zug kommt.
Zunächst erläuterte Bauamtsleiter Christian Kopf die Aufteilung der fünf Parkebenen mit insgesamt 99 Stellplätzen für Autos. Die unterste Ebene sei ausschließlich für dauerhaft vermietete Stellplätze vorgesehen, die übrigen vier Ebenen stünden der Öffentlichkeit zur Verfügung. Sowohl im öffentlichen als auch im vermieteten Bereich seien E-Ladesäulen geplant. „Wir rechnen bei den Dauerstellplätzen mit einem deutlich höheren Bedarf an Ladepunkten als im öffentlichen Bereich“, sagte Kopf. Dank der integrierten Trafostation mit 300 Kilowatt Leistung könne jeder Ladepunkt mit rund 50 Kilowatt versorgt werden.
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Den Schwerpunkt der Beratung bildete anschließend die Festlegung der Mietpreise für die Dauerstellplätze. Zur Orientierung verwiesen Bürgermeister Markus Hofmann und Bauamtsleiter Kopf auf die bestehenden Gebühren der städtischen Großparkplätze. Für einen Dauerstellplatz auf dem Parkplatz an der Hauserstraße verlangt die Stadt derzeit monatlich 23,80 Euro. „Dort stehen die Fahrzeuge allerdings nicht witterungsgeschützt“, gab Hofmann zu bedenken.
Hohe Nachfrage durch Preis eindämmen?
Über die Höhe der Miete entwickelte sich eine kontroverse Diskussion. Stadtrat Markus Ziesche (UWG) sprach sich dafür aus, den Preis auch als Steuerungsinstrument zu nutzen. Man müsse Kriterien schaffen, um die große Zahl an Interessenten einzudämmen. Bürgermeister Hofmann bestätigte, dass die Nachfrage das Angebot bereits heute übersteige. Vorrang müsse deshalb den Anwohnern im unmittelbaren Umfeld eingeräumt werden. Gerade die Bewohner rund um die Gehringstraße seien auf Ersatz angewiesen, weil dort künftig nicht mehr geparkt werden dürfe.
Auch Stadtrat Michael Roeßgen (SPD) plädierte dafür, die Gebühren nicht unnötig hoch anzusetzen. Man dürfe Menschen mit geringerem Einkommen nicht von vornherein ausschließen. Peter Müller (WL) vertrat dagegen die Auffassung, dass der Preis durchaus geeignet sei, die hohe Nachfrage zu regulieren. Nach ersten Schätzungen gebe es im näheren Umfeld der Parkgarage rund 40 Haushalte mit berechtigtem Interesse an einem Dauerstellplatz, erklärte Hofmann.
Am Ende folgte das Gremium mehrheitlich dem Verwaltungsvorschlag. Mit 14 gegen sechs Stimmen beschloss der Stadtrat eine monatliche Miete von 60 Euro brutto für einen regulären Dauerstellplatz sowie 70 Euro brutto für einen Stellplatz mit E-Ladepunkt. „Wir können die Gebühren jederzeit anpassen, wenn die Entwicklung das erforderlich macht“, stellte Hofmann in Aussicht.
Weniger umstritten verlief anschließend die Beratung über die Parkgebühren für Besucher. Hofmann erinnerte an die Empfehlung des Verkehrsgutachtens, Parken im innerstädtischen Bereich attraktiver zu gestalten als an den Außenparkplätzen. Deshalb sprach er sich zugleich für eine Vereinheitlichung der Gebühren auf den städtischen Großparkplätzen rund um die Innenstadt aus.

Stadträtin Susanne Bergbauer (WL) gab jedoch zu bedenken, dass insbesondere der Großparkplatz am Kurpark häufig als Langzeitparkplatz genutzt werde – etwa von Bahnreisenden oder Besuchern des Kurparks. Dort solle das Parken deshalb möglichst günstig bleiben.
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Mit nur einer Gegenstimme beschloss der Stadtrat schließlich folgende Gebührenordnung: In der neuen Parkgarage bleibt die erste Stunde kostenlos. Für die zweite Stunde werden künftig ein Euro fällig, ab der dritten Stunde jeweils weitere 1,50 Euro. Der Tagessatz beträgt 8,50 Euro.
Gleichzeitig werden auch die Gebühren auf den übrigen innenstadtnahen Großparkplätzen vereinheitlicht. So kostet die zweite Stunde künftig sowohl am Kurpark als auch an der Hauserstraße und der Jahnstraße ebenfalls einen Euro. Der Tagessatz steigt dort einheitlich auf drei Euro. Auf Nachfrage von Stadträtin Michaela Kolbeck (UWG) ordnete Kämmerer Florian Heigl die Einnahmen der Stadt ein. Bis einschließlich 2024 habe Bad Kötzting jährlich rund 40 000 Euro durch Parkgebühren eingenommen.
Vertagt wurde dagegen die Entscheidung über die Gebühren für Motorräder. Da die Ein- und Ausfahrt der Parkgarage ohne Schranken auskommt und die Kennzeichenerfassung über Kameras erfolgt, die das vordere Kennzeichen erfassen, können Motorräder derzeit technisch nicht berücksichtigt werden. Hofmann schlug deshalb vor, Motorradfahrer die Garage vorerst kostenlos nutzen zu lassen. Stadtrat Robert Riedl (FW) gab jedoch zu bedenken, dass damit auch die vorgesehene Gebühr von 30 Euro pro Monat für dauerhaft abgestellte Motorräder kaum durchsetzbar wäre.
Wer kommt wann und wie zum Zug?
Noch umfangreicher fiel die Diskussion über die Vergabe der Dauerstellplätze aus. Hofmann machte gleich zu Beginn deutlich, dass an diesem Abend noch keine endgültige Entscheidung getroffen werde. „Heute geht es erst mal darum, die Richtung vorzugeben“, betonte er.
Der Bürgermeister berichtete von inzwischen 78 Anmeldungen für Dauerstellplätze – darunter auch Interessenten aus weiter entfernten Bereichen wie der Landshuter Straße sowie zahlreiche Beschäftigte aus der Innenstadt. Letztere könnten jedoch weiterhin Dauerstellplätze auf den bestehenden Großparkplätzen anmieten. Die Stellplätze in der neuen Garage sollten in erster Linie den Anwohnern im unmittelbaren Umfeld vorbehalten bleiben. Kopf ergänzte, dass maximal 39 Dauerstellplätze vermietet werden können.
Als Diskussionsgrundlage stellte Hofmann einen Vorschlag aus der Fraktionsführersitzung vor. Demnach sollen pro Wohnhaus höchstens zwei Stellplätze und pro Wohnung ein Stellplatz vergeben werden. Sobald die Zahl der tatsächlich berechtigten Interessenten feststehe, wolle die Stadt alle Bewerber anschreiben. Auch bereits registrierte Interessenten müssten sich dann noch einmal offiziell bewerben.
Dieser Vorschlag stieß jedoch nicht überall auf Zustimmung. Stadträtin Sylvia Ebner-Fuchs (FW) hinterfragte die geplante Regelung. „Warum sollen fünf Personen in einer Wohnung schlechter gestellt sein als zwei Personen in einem Einfamilienhaus?“, fragte sie. Aus dem Gremium kam zudem der Vorschlag, zunächst grundsätzlich nur einen Stellplatz pro Partei zu vergeben und freie Plätze anschließend nach Bedarf zu verteilen.
Einigkeit herrschte dagegen bei einem Punkt: Vorrang sollen künftig die Anwohner im Quartier rund um die Gehring- und die Holzapfelstraße sowie den Pfeffergraben erhalten. Beschäftigte in der Innenstadt sollen weiterhin die bestehenden Dauerstellplätze zu den bisherigen Konditionen nutzen können.
Zum Abschluss brachte Stadtrat Michael Roeßgen einen weiteren Vorschlag ein. Besucher sollten an den Ausgängen der Parkgarage auf Informationstafeln Hinweise auf Geschäfte und Gastronomie in der Innenstadt erhalten. Hofmann und Kopf konnten ihn beruhigen. Zwei solche Informations-Terminals seien für die neue Parkgarage bereits eingeplant.