Autos wichtiger als Personal? Mitarbeiter einer PV-Firma im Kreis Schwandorf klagen Löhne ein

Von Philipp Breu · 12. Juni 2026 um 05:00

Lange florierte das Geschäft, doch dann sollen sich die Chefs persönlich bereichert und ihre Angestellten links liegen gelassen haben. So lautete zumindest der Vorwurf mehrerer ehemaliger Mitarbeiter einer PV-Firma mit Sitz im Landkreis Schwandorf, die kürzlich vor dem örtlichen Arbeitsgericht klagten. Die Mitarbeiter warten noch immer auf Teile ihres Gehalts.

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Photovoltaik boomt. Kein Wunder, dass auch eine Firma aus dem Landkreis Schwandorf vom Hype profitierte und offenbar ordentlich Gewinn machte. Doch die Geschäftsführer sollen nicht wirklich daran interessiert gewesen sein, das Geld schlau zu reinvestieren. Viel mehr sollen sie einen großen Teil selbst eingesteckt und die Firma so in finanzielle Schieflage gebracht haben. So schilderten es jedenfalls mehrere ehemalige Mitarbeiter unabhängig voneinander im Gerichtssaal. Sie klagten vor dem Schwandorfer Arbeitsgericht ihre Löhne ein, die wohl über längere Zeit nicht mehr gezahlt wurden.

Zwei Kollegen warteten nach eigenen Angaben noch auf zwei Monatsgehälter, der Dritte auf drei. Weil mehrere Aufforderungen ins Leere liefen, sahen sich die Männer gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Sie alle waren bei der betroffenen Firma bzw. deren Schwestergesellschaft beschäftigt, verdienten ihr Geld mit dem Vertrieb und der Montage von PV-Anlagen. Wie zwei Kollegen selbst und der Anwalt des dritten vor Gericht bestätigten, seien die Löhne noch bis Januar, bzw. Februar ausbezahlt worden, wenn auch mit Verzögerungen. Für die darauffolgenden Monate habe es trotz vollständig erbrachter Leistungen nichts mehr gegeben.

Ist die Firma mittlerweile zahlungsunfähig?

Die Kläger, die allesamt nicht mehr bei der besagten Firma bzw. deren Tochter arbeiten, nahmen bei ihren Ausführungen kein Blatt vor den Mund. Sie machten ihren ehemaligen Chefs erhebliche Vorwürfe. Wenn man das Meiste für sich selbst ausgibt, hilft das der Firma nichts, lautete zusammengefasst der Tenor. Die Ex-Mitarbeiter hielten es für wahrscheinlich, dass ihr ehemaliger Arbeitgeber bereits zahlungsunfähig sei und deswegen auch die Gehälter nicht mehr überweisen könne. Entsprechende Einträge auf dem öffentlichen Insolvenzbekanntmachungs-Portal finden sich aber noch nicht.

Und auch das Büro scheint es noch zu geben, wie eine Recherche vor Ort zeigte. Ob hier noch jemand arbeitet, ist allerdings fraglich. Auf Google ist „vorübergehend geschlossen“ zu lesen. Am Donnerstag hing ein Zettel mit ähnlicher Aufschrift an der Eingangstür.

Wie es tatsächlich um die Firma bestellt ist, können wohl nur deren Chefs beantworten. Doch bei der Güteverhandlung am örtlichen Arbeitsgericht erschien niemand. Richter Ferdinand Hagelstein sprach in der Folge Versäumnisurteile aus. Das bedeutet, dass die klagenden Mitarbeiter vorerst Recht bekommen und nun vorläufig weitere Maßnahmen ergreifen dürfen, um an ihren restlichen Lohn zu kommen.

Ehemaliger Geschäftspartner findet im Zuschauerraum deutliche Worte

Das Urteil wird dem Arbeitgeber zugestellt. Nach Erhalt hat dieser eine Woche Zeit, Einspruch einzulegen. Tut er das, wird der Fall im Zuge eines neuen Gerichtstermins inhaltlich verhandelt: Der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Das Gericht fällt anschließend ein Urteil. Das ursprüngliche Versäumnisurteil kann bestätigt, abgeändert oder aufgehoben werden. Bleibt ein Einspruch aus, ist das Versäumnisurteil rechtskräftig. Die Kläger können dann die Zwangsvollstreckung betreiben. Ob tatsächlich pfändbares Vermögen vorhanden ist, hängt von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ab.

Während der Richter das Urteil verkündete und Fragen der Kläger zum weiteren Prozedere beantwortete, hörte außer dem MZ-Reporter noch ein weiterer Mann aufmerksam zu. Er stellte sich am Rande der Verhandlung als ehemaliger Geschäftsführer der beklagten Firma vor. Nach persönlichen Verwerfungen sei er aus dem Betrieb ausgestiegen und hätte mittlerweile ein eigenes Unternehmen gegründet. Für seine ehemaligen Partner hatte er wenig Mitleid. „Autos waren ihnen wichtiger als das Personal. So kann man die laufenden Betriebskosten eben nicht decken“, schimpfte er – und stützte damit die Darstellung der Kläger. Ob diese ihre fehlenden Gehälter jemals noch erhalten, bleibt abzuwarten.