Mitarbeiter macht Schwandorfer Firma Mobbingvorwürfe – und fordert 80.000 Euro

Zunächst ging es vor dem Arbeitsgericht Schwandorf um eine Kündigung, die ein Mitarbeiter nicht hinnehmen wollte. Im Laufe der Verhandlung kamen dann unappetitliche Details an Licht: So soll der Mann Fotos von seinen Ausscheidungen an die Personalabteilung geschickt haben. Am Ende standen schwere Vorwürfe im Raum, die der Arbeitnehmer gegen seinen ehemaligen Vorgesetzten erhob.
Zu viele Krankheitstage und noch dazu Fehlverhalten – das wirft ein Schwandorfer Unternehmen seinem ehemaligen Mitarbeiter vor. In der Folge flatterte dem Mann im März eine ordentliche Kündigung ins Haus. Weil er diese nicht akzeptieren wollte, trafen sich beide Parteien kürzlich zur Güteverhandlung vor Gericht. Der Mitarbeiter, so schilderte der Vertreter des Unternehmens vor Gericht, habe in den vergangenen Jahren immer wieder zahlreiche Kurzerkrankungen gemeldet - bis zu 49 Tage im Jahr soll er am Arbeitsplatz gefehlt haben.
Außerdem sei der Mann auch durch unangemessenes Verhalten aufgefallen, erklärte die Arbeitgeberseite vor dem Vorsitzenden Richter Dietmar Striegan. So habe der ehemalige Mitarbeiter Fotos seiner Fäkalien an die Personalabteilung geschickt und seinem Vorgesetzten Mobbingvorwürfe gemacht. Zu diesen Vorwürfen bat Richter Striegan den Kläger, der aus Tschechien stammt und mit einer Dolmetscherin erschienen war, um Stellungnahme. Doch der wich erst einmal wortreich aus.
Diebstahl im Unternehmen aufgedeckt
Seit dem Jahr 2005 sei er dem Unternehmen treu gewesen und habe dort gute Arbeit geleistet, sprudelte es aus ihm heraus. „Ich habe auch die Interessen der Firma über meine eigenen gestellt“, erklärte der Mann. 2023 sei er auf einen Diebstahl aufmerksam geworden und habe die Verantwortlichen – die wie er aus Tschechien kommen würden – im Unternehmen gemeldet. Das sei ihm nicht leicht gefallen. „Ich wusste ja, dass ich in der Folge mehr als 90 Kilometer allein zur Arbeit fahren muss“, schilderte er dem Richter.
„Ihre Verdienste für das Unternehmen können durchaus eine Rolle spielen“, erklärte Richter Striegan, forderte aber dennoch eine Antwort auf seine ursprüngliche Frage nach den Fotos ein. Statt einer solchen stand aber auf einmal ein schwerer Vorwurf im Raum. „Ich wurde im Unternehmen systematisch gemobbt“, so der Mann. Ein erneutes Nachfragen des Richters bedurfte es, bis der ehemalige Mitarbeiter den Foto-Eklat aus seiner Sicht einordnete. Er sei trotz seiner Durchfallerkrankung zur Arbeit gedrängt worden und habe aus Angst vor einer Kündigung das Ganze fotografisch dokumentiert und per Mail an das Unternehmen geschickt. Aus Sicht des Richters ein denkbar unangemessener Weg: „Dafür gibt es die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.“
Gespräche mit Personalabteilung seien gescheitert
Einen Stapel mit Papieren hatte der Mann zum Gerichtstermin mitgebracht: Chatverläufe, Mails und Bescheinigungen seines Arztes waren darunter. „Ich war krank wegen meines Vorgesetzten“, erklärte der Arbeitnehmer. „Mein Körper hat seinen Dienst versagt.“ Er sei regelrecht schikaniert worden, so der Kläger. Er schilderte beispielsweise, dass ein vertrauliches Gespräch mit der Personalabteilung gescheitert sei, weil ohne sein Wissen ein Mitarbeiter geladen war, den er aus seinem Heimatort gut kenne. Offen sprechen habe er somit nicht können. Dies sei bewusst so arrangiert worden, meinte der Kläger.
Ich bin weinend zur Arbeit gefahren. Meine Persönlichkeit ist zusammengebrochen.Der Kläger vor Gericht
In einer Güteverhandlung – zu der sich die Parteien treffen, um sich ohne Urteil auf einen Vergleich zu einigen – konnten diese Vorwürfe nicht aufgearbeitet werden. Hier ging es zunächst um die Kündigung an sich. Da kein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) stattgefunden habe, seien laut Richter Striegan nur verhaltensbedingte Gründe für die Kündigung heranzuziehen.
Unternehmen wünschte sich einvernehmliche Trennung
Im Sinne des Unternehmens wäre eine einvernehmliche Trennung, erklärte der Unternehmensvertreter vor Gericht. 4400 Euro bot er dem Kläger an. „Das ist lächerlich“, erteilte der Mann seinem Arbeitgeber prompt eine Abfuhr. „Ich bin weinend zur Arbeit gefahren. Meine Persönlichkeit ist zusammengebrochen“, begründete er seine Antwort.
Anschließend machte Striegan einen gerichtlichen Vorschlag zur Höhe der Abfindung, die sich „am oberen Rand“ orientiere, nämlich bei 7650 Euro. Auch dieser Betrag war in den Augen des Mitarbeiters „lächerlich“. 80.000 Euro stellte sich der Mann vor. „Damit bewerte ich meine Gesundheit“, sagte er. Dieser Betrag sorgte im Gerichtssaal für erstaunte Gesichter. „Das werden Sie hierzulande nicht bekommen“, meinte Richter Striegan dazu.
Kurz vor Ende der Verhandlung machte die Arbeitgeberseite nochmals einen Vorstoß: 10.000 Euro würde man anbieten, abzüglich der Leasingraten für ein E-Bike, die der ehemalige Mitarbeiter dem Unternehmen noch schulde. Doch auch auf dieses Angebot hin schüttelte der Mann den Kopf. Richter Striegan blieb nur noch, die Güteverhandlung als gescheitert zu erklären. Im August treffen sich die beiden Parteien nun erneut vor Gericht.