Richterin weist Klage ab: Warum Ex-Stammgast kein Schmerzensgeld vom Bulmare bekommt

In der juristischen Auseinandersetzung zwischen einem langjährigen Stammgast und dem Wohlfühlbad Bulmare in Burglengenfeld (Landkreis Schwandorf) ist eine Entscheidung gefallen. Richterin Denise Mauerer verkündete am Dienstag ihr Urteil in dem Zivilverfahren. Das Bulmare muss kein Schmerzensgeld an den Kläger zahlen. Das Gericht erklärte das vor allem mit zwei Gründen.
Wie berichtet, liegt der Stammgast seit einem knappen Jahr mit dem Ganzjahresbad heftig im Clinch. Der Mann hatte am 9. Juli 2025 im Saunabereich, wo striktes Handyverbot gilt, telefoniert. Sein Fehlverhalten gipfelte damals nach einer Diskussion mit den Bulmare-Mitarbeitern in einem Hausverbot. Um dieses aber aussprechen zu können, hatte das Badpersonal auf die Herausgabe des Ausweises gepocht. Es sollte eine Kopie angefertigt werden. Das hatte der Mann verweigert und wollte das Bad verlassen.
Doch so weit kam es nicht: Laut Klägerseite soll der Mann etwa 40 Minuten bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten worden sein. Das hätten auch andere Badegäste mitbekommen. „Für die aus Sicht des Klägers rechtsgrundlose Beschränkung seiner Fortbewegungsfreiheit und die Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ forderte der Mann ein Schmerzensgeld, wie Gerichtssprecher Holger Vogl der MZ bereits Mitte März geschildert hatte. Die Behandlung durch das Personal habe der Kläger als Demütigung in der Öffentlichkeit empfunden.
Gericht schlug zunächst Aufhebung des Hausverbots und Bulmare-Gutschein vor
Seit Mitte Januar beschäftigte der Fall auch das Schwandorfer Amtsgericht. Dieses hatte im Prozessverlauf „zur gütlichen Streitbeilegung einen Vergleich des Inhalts“ vorgeschlagen und in den Raum geworfen, dass das Bulmare das Hausverbot gegen den Stammgast aufhebt und dieser zudem einen Gutschein im Wert von 100 Euro für einen Badbesuch bekommt.
Doch der Vorschlag des Gerichts ging ins Leere. Stattdessen sollte sich der Prozess immer weiter hochschaukeln. Der Stammgast, der nach eigener Aussage ein erfolgreicher Geschäftsmann in Ostbayern ist, konnte bei einem Gerichtstermin am 5. Mai sein Temperament zeitweise nicht verbergen. Er redete sich vielmehr in Rage, die Emotionen kochten bei ihm hoch. Immer wieder wurde deutlich, dass er den Bulmare-Mitarbeitern misstraue und er daher seinen Ausweis partout nicht rausrücken wollte. „Vielleicht brechen die auch bei mir ein. Ich weiß doch nicht, was die vorhaben“, sagte der Kläger am 5. Mai vor Gericht über das Bulmare-Personal.
Leerer Sitzungssaal bei der Urteilsverkündung
So hitzig es zuletzt beim Prozess noch zugegangen war, so ruhig war es dann bei der Urteilsverkündung am Dienstagnachmittag. Denn neben Richterin Denise Mauerer hatten im Sitzungssaal eins nur ein ehemaliger Bulmare-Hausmeister sowie der MZ-Reporter Platz genommen. Weder Bulmare-Anwalt Sebastian Bösl noch der Stammgast und sein Rechtsanwalt Ulrich Weber waren zum Verkündigungstermin erschienen. Das ist aber bei Zivilverfahren nicht unüblich. Das Urteil geht den Streitparteien sowieso auf dem Postweg zu.
Das Amtsgericht Schwandorf hat die Klage nun abgewiesen – auch deshalb, weil die Richterin ein erhebliches Mitverschulden des Klägers feststellte. Der Stammgast muss die Kosten des Verfahrens tragen. In ihrer Urteilsbegründung ging Richterin Mauerer zunächst auf das Hausverbot ein. Dieses sei in ihren Augen wirksam und begründet gewesen. Schließlich würden mehrere Schilder und Aushänge im Bulmare auf das strikte Handyverbot im Saunabereich aufmerksam machen. Auch nachdem ihn das Personal auf sein Fehlverhalten hingewiesen habe, hätte der Kläger sein Telefonat fortgesetzt und sich im Ton vergriffen. „Er trug zur Eskalation mit bei“, stellte die Richterin fest.
Hätte er seinen Ausweis gleich gezeigt, hätte er nicht warten müssen.Denise Mauerer, Richterin am Amtsgericht Schwandorf
Den Personalausweis zu verlangen, sei mit Blick auf eine effektive Durchsetzung des Hausverbots gerechtfertigt gewesen, so Mauerer. Nur mit diesen Daten könnte schließlich eine Verwechslung ausgeschlossen werden. Der Kläger sei als Bulmare-Gast zudem ein Kunde der Einrichtung gewesen und sei deshalb in einem Vertragsverhältnis mit dem Bad gestanden. Die Richterin sah auch „keinen rechtswidrigen Eingriff in die Freiheit des Klägers“. Schließlich habe sich dieser „ohne nachvollziehbaren Grund“ geweigert, seinen Ausweis rauszurücken. „Hätte er seinen Ausweis gleich gezeigt, hätte er nicht warten müssen“, konstatierte Mauerer.