Stammgast gegen Bulmare: Vor Gericht flogen nach Hausverbot ordentlich die Fetzen

Ein Stammgast und das Wohlfühlbad Bulmare in Burglengenfeld (Landkreis Schwandorf) liegen weiter heftig im Clinch. Der Mann, der über Jahre in dem Bad ein- und ausgegangen war, hat seit einem Vorfall in der Saunalandschaft Hausverbot. Die Art und Weise, wie das Badpersonal mit ihm beim Rauswurf umgegangen sein soll, kränkt ihn nach eigener Aussage noch heute. Deshalb klagt er vor dem Amtsgericht Schwandorf auf Schmerzensgeld. Bei der Fortsetzung des Prozesses flogen nun ordentlich die Fetzen.
Wie berichtet, hatte der Kläger am 9. Juli 2025 im Saunabereich, wo striktes Handyverbot gilt, telefoniert. Das ist unstrittig. Das Fehlverhalten gipfelte damals nach einer Diskussion mit den Bulmare-Mitarbeitern in einem Hausverbot. Um dieses aber aussprechen zu können, pochte das Badpersonal auf die Herausgabe des Ausweises, um eine Kopie davon anfertigen zu können. Das verweigerte der Mann und wollte das Bad verlassen.
Doch so weit kam es nicht: Laut Klägerseite soll der Mann etwa 40 Minuten bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten worden sein. Das hätten auch andere Badegäste mitbekommen. „Für die aus Sicht des Klägers rechtsgrundlose Beschränkung seiner Fortbewegungsfreiheit und die Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ fordert der Mann ein Schmerzensgeld, wie Gerichtssprecher Holger Vogl der MZ bereits Mitte März geschildert hatte. Die Behandlung durch das Personal habe der Kläger als Demütigung in der Öffentlichkeit empfunden.
Gericht schlug Aufhebung des Hausverbots und Gutschein vor
Am 20. Januar kam es daher zum Zivilprozess vor dem Amtsgericht Schwandorf. Runde eins blieb jedoch ohne Ergebnis. Zwar hatte das Gericht „zur gütlichen Streitbeilegung einen Vergleich des Inhalts“ vorgeschlagen und in den Raum geworfen, dass das Bulmare das Hausverbot gegen den Stammgast aufhebt und dieser zudem einen Gutschein im Wert von 100 Euro für einen Badbesuch bekommt. Doch der Vorschlag des Gerichts ging ins Leere.
Und so trafen sich beide Parteien am vergangenen Dienstag erneut im Sitzungssaal. Das Bulmare wurde von Rechtsanwalt Sebastian Bösl vertreten. Der Kläger selbst war in schickem Hemd und mit Golduhr am Handgelenk zusammen mit seinem Anwalt Ulrich Weber erschienen.
Ich weiß schon, was ich sage. Das wissen Sie nicht.Der Kläger in Richtung des Bulmare-Anwalts
Richterin Denise Mauerer sollte an diesem Nachmittag gute Nerven brauchen. Denn die Verhandlung, die anfangs noch gesittet begann, schaukelte sich immer mehr hoch. Der Stammgast konnte sein Temperament zeitweise nicht verbergen. Er redete sich vielmehr in Rage, die Emotionen kochten bei ihm hoch. Sein Anwalt redete daraufhin beruhigend auf ihn ein. Doch der Mann ließ sich nicht bremsen – und erklärte beispielsweise in Richtung des Bulmare-Anwalts: „Ich weiß schon, was ich sage. Das wissen Sie nicht.“
Doch von vorne: Zunächst sagte eine Streifenbesatzung der Polizeistation Nittenau aus. Die Beamten wurden damals nach Burglengenfeld gerufen, um die „Identität eines renitenten Gastes“ festzustellen. Die Sache war vor Ort schnell erledigt, wie einer der Beamten aussagte. Von größeren Streitigkeiten oder gar Demütigungen hätten sie nichts bemerkt. Doch einer der Polizisten im Zeugenstand sah sich dann doch zu einer Einordnung des Falls genötigt. „Das war ein bisschen Kindergarten“, sagte er. Dass er deswegen extra von Nittenau bis nach Burglengenfeld fahren musste, habe ihn schon geärgert.
„Aufbrausenden Gast“ zunächst am Zahlen gehindert
Im Zeugenstand waren auch mehrere Bulmare-Mitarbeiter. Eine Reinigungskraft berichtete von einem Wortgefecht mit dem Stammgast, der sein Fehlverhalten einfach nicht einsehen habe wollen. Sie habe sich von ihm bedroht gefühlt, weil er ihr mit Blick auf „gute Kontakte zum Bürgermeister“ mit dem Jobverlust gedroht habe. Ihre Kollegen wollten das Hausverbot durchsetzen und dafür die Kopie des Personalausweises anfertigen. Das sei so üblich. Weil der Kläger aber seine Daten nicht herausrücken wollte, habe man ihn zunächst am Zahlen gehindert. „Wir hatten Angst, dass er abhaut“, sagte die Reinigungskraft.
Eine Mitarbeiterin im Gastro-Bereich war ebenfalls auf den Vorfall aufmerksam geworden. Sie sprach vor Gericht von einem „sehr aufbrausenden Gast“. Dass den Badverweis andere Gäste groß mitbekommen hätten, glaubt sie indes nicht. „Mich hat an dem Tag keiner von den Gästen gefragt, was los war“, sagte sie. Eine weitere Bulmare-Mitarbeiterin war für das Gericht dagegen keine große Hilfe. Die Frau sprach nur äußerst gebrochen Deutsch und wusste nicht einmal, was das Wort Hausverbot bedeutet.
Ich bin ein Freund deutlicher Worte.Denise Mauerer, Richterin am Amtsgericht Schwandorf
Richterin Mauerer versuchte nochmals, beide Parteien zusammenzubringen. „Ich bin ein Freund deutlicher Worte“, sagte sie. Sie sah durchaus einen Freiheitsentzug zum Nachteil des Klägers und „einen gewissen demütigenden Charakter“. Gleichzeitig stellte sie aber in Richtung des Stammgastes fest: „Ein Großteil der Zeit, die Sie absitzen mussten, ist dem Punkt geschuldet, dass Sie Ihren Personalausweis nicht rausgeben wollten.“
Stammgast misstraut Bulmare-Mitarbeitern
Warum er so vehement die Kopie verhindern wollte, erklärte der Kläger sodann. Er wollte damals nicht dem Hausverbot entgehen, ganz im Gegenteil: Das akzeptiere er. Vielmehr wollte er seine Daten schützen, schließlich sei er ein erfolgreicher Geschäftsmann in Ostbayern. Den Bulmare-Mitarbeitern vertraue er jedenfalls nicht. „Vielleicht brechen die auch bei mir ein. Ich weiß doch nicht, was die vorhaben“, sagte er.
Da auch am zweiten Prozesstag keine gütliche Einigung zustande kam, wird das Amtsgericht Schwandorf nun ein Urteil fällen. Dieses soll am Dienstag, 2. Juni, um 15 Uhr im Sitzungssaal eins verkündet werden.