Hausverbot nach Vorfall im Saunabereich: Bulmare-Stammgast klagt auf Schmerzensgeld

Von Martin Kellermeier · 20. März 2026 um 05:00

Rund 55.000 Besucher zählte die Saunalandschaft im Wohlfühlbad Bulmare in Burglengenfeld (Landkreis Schwandorf) im vergangenen Jahr. Einer davon war ein Mann aus dem Städtedreieck, er galt gar als Stammgast. Doch nach einem Vorfall im Juli 2025 hat der Saunagänger Hausverbot bekommen. Die Art und Weise, wie damals das Bulmare mit ihm umgegangen sein soll, stößt dem Mann massiv auf.

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Vor dem Amtsgericht Schwandorf klagt er nun auf Schmerzensgeld. Beim Prozessauftakt wurde deutlich: Beide Seiten liegen weit auseinander.

Konkret geht es laut Gerichtssprecher Holger Vogl um Szenen, die sich am 9. Juli 2025 in dem Ganzjahresbad abgespielt haben sollen. Der Kläger, bei dem es sich um den betroffenen Stammgast handelt, hielt sich im Saunabereich auf. Dort, im textilfreien Bereich, herrscht bekanntlich striktes Handyverbot. So besagt es die Hausordnung.

Der Mann aus dem Städtedreieck hielt sich jedoch nicht daran. Laut Gerichtssprecher Vogl soll er an besagtem Tag im Saunabereich telefoniert haben. Personal des Bulmares habe daraufhin den Mann auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht. „Es entwickelte sich eine Diskussion darüber zwischen dem Kläger und den Mitarbeiterinnen der Beklagten, die sich aufschaukelte“, berichtete Vogl.

Saunagast wollte seinen Personalausweis nicht herausgeben

Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung soll der Stammgast vom Bulmare-Personal zur Herausgabe seines Personalausweises aufgefordert worden sein, um eine Kopie davon anfertigen zu können. Das verweigerte der Mann aber und wollte das Bad verlassen.

Doch so weit kam es nicht: Laut Klägerseite soll der Mann etwa 40 Minuten bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten worden sein. Das hätten auch andere Badegäste mitbekommen. „Für die aus Sicht des Klägers rechtsgrundlose Beschränkung seiner Fortbewegungsfreiheit und die Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ fordert der Mann nun ein Schmerzensgeld, berichtete Gerichtssprecher Vogl. Die Behandlung durch das Personal habe der Kläger als Demütigung in der Öffentlichkeit empfunden.

Gericht schlug vor, dass das Hausverbot aufgehoben wird

Beide Parteien hatten sich in dem Zivilprozess bereits vor dem Amtsgericht Schwandorf getroffen. Bei dem Termin am 20. Januar schlug das Gericht laut Sprecher Vogl „zur gütlichen Streitbeilegung einen Vergleich des Inhalts“ vor. Konkret warf das Gericht in den Raum, dass das Bulmare das Hausverbot gegen den Stammgast aufhebt und dieser zudem einen Gutschein im Wert von 100 Euro für einen Badbesuch bekommt.

Doch der Vorschlag des Gerichts ging ins Leere, eine gütliche Einigung konnte laut Holger Vogl nicht erzielt werden. Die mündliche Verhandlung soll daher am 5. Mai um 13 Uhr am Amtsgericht Schwandorf fortgesetzt werden. Beim Termin sollen dann mehrere Zeugen vernommen werden.

Ulrich Weber, der Rechtsanwalt des Klägers, erklärte auf MZ-Anfrage, dass es seiner Seite in dem Verfahren ausschließlich um das Schmerzensgeld gehe. Sein Mandant sei am Verlassen des Bades gehindert worden. Ferner gebe es „kein Recht von Mitarbeitern des Bulmares, die Vorlage eines Personalausweises zu verlangen“. Überhaupt sei die angestrebte Kopie des Dokuments „sinnfrei“, so Weber. Schließlich würde beim Bulmare-Einlass kein Gast nach seinem Namen gefragt werden.

Es besteht keine rechtliche Pflicht, gegenüber Bulmare-Mitarbeitern den Personalausweis vorzulegen.Ulrich Weber, Rechtsanwalt des Klägers

Rechtsanwalt Weber legte zudem Wert auf die Feststellung, dass sich sein Mandant nicht der Auseinandersetzung entziehen wollte. Er habe lediglich die Herausgabe seines Ausweises verweigert. „Es besteht keine rechtliche Pflicht, gegenüber Bulmare-Mitarbeitern den Personalausweis vorzulegen“, stellte der Regensburger Jurist klar. Ferner würden das Telefonieren im Saunabereich und die anschließende Diskussion nicht „die Einschränkung der Fortbewegungsfreiheit“ seines Mandanten rechtfertigen.

Bulmare-Anwalt spricht von „unsäglichem Verhalten“

Ganz anders sieht die Sache Rechtsanwalt Sebastian Bösl. Der Burglengenfelder Jurist vertritt das Bulmare. „Wir können den Anspruch des Klägers nicht nachvollziehen“, sagte er im Gespräch mit der MZ. Und er stellte fest: „Das Hausverbot bleibt.“ Der betroffene Stammgast habe schließlich an besagtem Tag „ein unsägliches Verhalten an den Tag gelegt“. Der Fortsetzungstermin am 5. Mai verspricht also Spannung.