Tonnenweise Kupferkabel in Schwandorf geklaut: Nach Urteil am Amtsgericht flossen Tränen

Weil er zusammen mit anderen Banditen mehrere Tonnen Kupferkabel vom Umspannwerk im Schwandorfer Ortsteil Büchelkühn geklaut haben soll, musste sich ein 38-Jähriger seit Anfang Mai vor dem Amtsgericht Amberg verantworten. Nun fiel das Urteil: Der Rumäne, der seit Monaten in Untersuchungshaft sitzt, ist wieder ein freier Mann. Nach dem Richterspruch brachen alle Dämme.
Dass die Kabel zwischen dem 7. und 10. März 2025 vom Bayernwerk-Gelände geklaut wurden, war von Anfang an unstrittig. Ebenso, dass der Firma Tennet dadurch ein immenser Schaden entstanden ist. Doch, dass der Mann, der dafür auf der Anklagebank saß, tatsächlich etwas mit der Diebestour zu tun hatte, war bereits beim Prozessauftakt vor drei Wochen schleierhaft geblieben. Denn der 38-Jährige hatte vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichterin Kathrin Rieger beteuert, dass er lediglich beim Kauf des Lastwagens dabei gewesen sei, mit dem das Diebesgut abtransportiert wurde.

Er sei zuvor von zwei Bekannten gebeten worden, bei dem Kaufgespräch in Mannheim als Berater zu fungieren. Schließlich sei er ausgebildeter Kfz-Mechatroniker. Dass der Lastwagen wenig später für kriminelle Machenschaften verwendet wurde, habe er zu keiner Zeit gewusst.
DNA-Spuren auf der Fahrerseite des Lastwagens gefunden
Die Ermittler waren dem Angeklagten auf die Spur gekommen, weil der nach dem Diebeszug stark überladene Lkw am frühen Morgen des 10. März 2025 auf der Autobahn Richtung Aschaffenburg nach einem Reifenplatzer in Flammen aufging. Der Lastwagen wurde vor einem Autohaus im Örtchen Goldbach abgestellt und brannte dort vollständig aus – mit ihm das geladene Diebesgut. Als die Rettungskräfte eintrafen, waren die Fahrzeuginsassen längst geflüchtet und hatten auch die Kennzeichen mitgenommen. Die Polizei konnte am Tatort jedoch Spuren sichern – unter anderem am Lenkrad und am Griff der Fahrertür. Ein DNA-Abgleich führte letztlich zu dem 38-jährigen Rumänen.
Wie dessen DNA dort hingekommen ist, war auch am zweiten Verhandlungstag die zentrale Frage. Der Angeklagte wiederholte seine Version vom Prozessauftakt. Doch der als Zeuge geladene Verkäufer schilderte die Sachlage etwas anders. Er sei von seinem Sohn gebeten worden, den Lkw zu verkaufen. Auf eine entsprechende Annonce im Internet hätte sich dann ein Mann unter einer deutschen Nummer gemeldet und einen Termin in Mannheim vereinbart.
Der Verkäufer traf nach eigenen Aussagen vor Ort auf eine Gruppe Rumänen. Ein Foto, dass der Zeuge noch auf seinem Handy gespeichert hatte, belegte, dass auch der Angeklagte dabei war. Der Verkäufer hätte die Interessenten zunächst auf einige Mängel am Fahrzeug aufmerksam gemacht und angedeutet, dass der Lastwagen wohl eher nur mehr als Exportware tauge. Ein Berater sei ihm dabei nicht aufgefallen. Generell hätte die Gruppe das Fahrzeug nicht wirklich unter die Lupe genommen und sei mit dem Kaufpreis relativ schnell einverstanden gewesen.
Zuvor hatte es laut dem Verkäufer tatsächlich eine Probefahrt gegeben. Allerdings sei da sein Sohn am Steuer gesessen, weil keiner der Rumänen im Besitz eines Lastwagen-Führerscheins gewesen sei. Der ganze Kaufvorgang wurde schließlich handschriftlich festgehalten – allerdings, das zeigte ein Lichtbild, eher stümperhaft.
Der Angeklagte hingegen blieb nach Rückfrage der Richterin bei seiner Version. Er sei nur als Berater dabei gewesen und habe den Lastwagen sehr wohl selbst Probe gefahren. Zweifelsfrei überprüfen ließen sich beide Versionen nicht – und das sollte letztlich auch den Anstoß zum Freispruch geben.
Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre Haft
Zunächst hielt Staatsanwalt Fabian Poxleitner sein Plädoyer ab. Er sah den Tatvorwurf als vollumfänglich bestätigt an. Nach der Beweisaufnahme und vor allem nach den Aussagen des Lastwagen-Verkäufers könne man die Einlassung des Angeklagten „in der Pfeife rauchen“. Für ihn stehe zweifelsfrei fest, dass der 38-Jährige nicht nur beim Fahrzeugkauf, sondern auch beim späteren Diebeszug in Büchelkühn mit dabei gewesen sei.
Allein die schiere Menge an gestohlenen Kupferkabeln lasse den Schluss zu, dass dort mehrere Täter – mindestens drei – beteiligt gewesen sein müssen, so der Anklagevertreter. Damit sei auch der Vorwurf des Bandendiebstahls gegeben. Poxleitner forderte schließlich eine Freiheitsstrafe von vier Jahren – und das hinterließ beim Angeklagten Spuren, der sichtlich mit den Tränen kämpfte.
Doch er konnte sich auf seinen Verteidiger Christian Ciurea verlassen, der die Sachlage erwartungsgemäß völlig anders sah. Zunächst ging er auf den Vorwurf des Bandendiebstahls ein. Auch er machte keinen Hehl daraus, dass im März 2025 am Umspannwerk in Büchelkühn mehrere Täter gemeinsame Sache gemacht haben müssen. Doch selbst wenn es mindestens drei Personen waren, die für eine Bande im strafrechtlichen Sinn erforderlich seien, hieße das noch lange nicht, dass der Vorwurf des Bandendiebstahls automatisch gegeben sei. Die Anzahl an Personen sei nämlich nur eines von mehreren Kriterien. „Es braucht auch eine Bandenabrede“, erklärte der Anwalt. Und die sei im Laufe der Beweisaufnahme überhaupt nicht ersichtlich gewesen.
Außerdem maß er der Zeugenaussage des Verkäufers keine allzu große Bedeutung an. Der rudimentäre Kaufvertrag spreche dafür, dass beim Fahrzeugkauf nicht wirklich großartig auf Details geachtet worden sei. Dass tatsächlich nur der Sohn des Verkäufers bei der Probefahrt am Steuer saß, lasse sich nicht beweisen – da stehe Aussage gegen Aussage. Der Verteidiger forderte folglich Freispruch für seinen Mandanten.
Angeklagter wurde Fußfesseln los und brach in Tränen aus
So sah es letztlich auch die Kammer. Richterin Rieger sagte in ihrer Urteilsbegründung, dass man eben nicht genau wisse, wie die DNA-Spuren des Angeklagten auf die Fahrerseite des Lastwagens gekommen sind. „Warum man dem Verkäufer nun mehr glauben sollte als dem Angeklagten, erschließt sich mir nicht“, so die Vorsitzende. Am Tatort selbst seien jedenfalls keinerlei Spuren des Beschuldigten gefunden worden, den Vorwurf des Bandendiebstahls stufte Rieger von Anfang an als „schwierig“ ein. Ihr blieb letztlich nichts anderes übrig, als den Angeklagten mangels Beweisen freizusprechen und den Haftbefehl folglich aufzuheben.
Als die Polizisten dem Rumänen dann die Fußfesseln abnahmen, brachen bei diesem alle Dämme. Tränen kullerten über sein Gesicht, die Erleichterung war bis in den Zuschauerraum zu spüren. Während der 38-Jährige nun wieder ein freier Mann ist, könnte es für seine Kollegen brenzlig werden. Der Kriminalpolizei sind die beiden Männer, die beim Lastwagenkauf ebenfalls mit dabei waren, bereits bekannt.