Nahrungsergänzungsmittel gestohlen? Gekündigter Mann klagte am Arbeitsgericht Schwandorf

Ein Mann geht nach der Arbeit in einem Versandlager nach Hause, im Rucksack hatte er Nahrungsergänzungsmittel aus einem der Pakete verstaut. Drei Tage später erhält er die Kündigung. Ob der Angestellte im Landkreis Schwandorf bewusst gestohlen hatte oder es sich um ein Versehen handelte, war die zentrale Frage, die auch Richter Ferdinand Hagelstein am Arbeitsgericht in Schwandorf die Schlichtung erschwerte.
Der Vorwurf, den der Anwalt der beklagten Firma am Mittwoch, 20. Mai, erhob, war schwer: Der ehemals in einem Versandlager als Teamleiter angestellte Mann soll am 14. März ein Paket mit Nahrungsergänzungsmitteln gestohlen haben. Einer seiner Chefs soll den Mann kurz vor Feierabend mit dem entsprechenden Paket auf dem Tisch vor sich gesehen haben. Später sei das Paket verschwunden gewesen, beziehungsweise dessen Inhalt – die Verpackung sei zwei Tage später im Mülleimer aufgetaucht.
Die Firma habe den Mann am 17. März dann mit Bildmaterial aus der Überwachungskamera konfrontiert, berichtete der Anwalt dem Richter. Dabei habe sich der Angestellte herausgeredet, dass es sich um ein Versehen gehandelt habe. Der Firma sei schleierhaft, warum der Mann das Paket überhaupt ausgepackt und in seinen Rucksack gesteckt habe. Man habe sich bei dem Gespräch mit dem Mann dann auf eine fristlose Kündigung geeinigt. „Weil Diebstahl im Versandbereich ein riesen Problem ist“, erläuterte der Anwalt.
Kläger beteuerte, dass es ein Versehen war
Etwas anders schilderte den Vorfall der Anwalt des Klägers, der mit seiner Kündigung nicht zufrieden war: „Mein Mandant sagt, das war ein Versehen und es habe keine Bereicherungsabsicht gegeben.“ Der Mann habe sich lediglich um ein sogenanntes Problempaket kümmern wollen. Dabei handele es sich etwa um Duplikate oder falsch etikettieren Pakete. Allerdings habe der Mann die Anweisung erhalten gehabt, dass solche Problempakete nicht einfach auf dem Tisch liegen zu lassen seien, sondern entpackt in einen eigens dafür vorgesehenen Behälter gelegt werden müssten.
Das ist alles eine Frage der Glaubwürdigkeit.Ferdinand Hagelstein, Richter am Arbeitsgericht Schwandorf
Das habe sein Mandant an diesem Tag jedoch vergessen und die Nahrungsergänzungsmittel versehentlich in seinem Rucksack mit nach Hause genommen. Da der Mann jedoch erst zwei Tage später wieder Dienst hatte, sei ihm das erst dann aufgefallen, schilderte der Anwalt weiter. Sein Mandant sei von sich aus sofort zu seinen Vorgesetzten und habe gesagt: „Ich habe versehentlich das Paket mit den Tabletten mitgenommen. Was machen wir jetzt damit?“ Dann habe er den Tag normal gearbeitet, bevor er später die Kündigung erhalten habe. Eigentlich habe der Angestellte, der dort schon drei Jahre beschäftigt war, weiterhin in der Firma arbeiten und Schulungen machen wollen.
Fehlende Beweise sowohl für Unschuld als auch Schuld
Richter Hagelstein brachte die Situation auf den Punkt: „Das ist alles eine Frage der Glaubwürdigkeit.“ Wenn es sich um ein Versehen des Klägers gehandelt habe, dann hätte der Mann das nie beweisen können. Und da der Mann auch noch als Teamleiter tätig war, befand der Richter: „Das ist nicht ganz ohne, wenn ihm so ein Lapsus passiert.“ Denn ein Diebstahl – auch mit Reue – sei ein Kündigungsgrund, betonte Hagelstein.
Da beide Seiten sich zu einer Einigung bereit zeigten, schlug der Richter letztendlich eine ordentliche Kündigung, ein gutes Zeugnis und 1900 Euro Abfindung für den Mann als Lösung vor. Damit ging er auf die Forderungen des Kläger-Anwalts ein. Beide Parteien einigten sich auf diesen Vergleich, der ohne Einwände innerhalb von drei Wochen gültig wird. Außerdem werde der Vorwurf nicht weiter verfolgt.