Kann Rasenmähen ein Verbrechen sein? Neumarkter Anwalt hat Gerichtsakten durchsucht

Das Frühjahr lässt das Gras sprießen. Die Rasenmäher sind aktiv. Bei aller Notwendigkeit sind sie aber auch Anstoß für so manches kuriose Gerichtsverfahren, wie der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta in seiner Kolumne „Paprottas Paragrafen“ zeigt.
Es gibt so manchen Grund, über uns Männer zu schmunzeln. Einer mag unsere Leidenschaft sein, Rasen zu mähen. Diese sonst nur den Göttern verliehene Macht, der Natur Ordnung aufzuzwingen, die Faszination der Technik, dazu der Lärm und der Gestank von primitiven Benzinmotoren. Hier werden Männer zu kleinen Jungen. Doch die verdammte Moderne macht auch vor dem Rasenmähen nicht halt. Allerorten hören wir, dass künstliche Intelligenz uns Menschen überflüssig macht. Und was sollen wir dann tun? Jedenfalls nicht Rasen mähen.
Vor dem Amtsgericht Siegburg zum Beispiel klagte ein Mann gegen seinen Nachbarn, weil dieser mit dem Rasenmähen aufgehört hatte. Stattdessen quälte sich nun eine klodeckelgroße künstliche Mäh-Intelligenz stupide Stunde um Stunde, Tag und Nacht, über den perfekt eintönigen Rasen. Ein Rasenmäherroboter. Das unaufhörliche Surren der Maschine trieb den Kläger in den Wahnsinn, doch vor dieser Form der künstlichen Intelligenz kapitulierten auch unsere Richter. Die Maschine sei doch ganz leise, weit unterhalb der zulässigen Grenzwerte.
Rasenmäher schleudert Stein gegen Bus: Wer zahlt den Schaden?
Im Urteil war die Rede von „Sozialadäquanz“ – Man müsse eben im Zusammenleben als Mensch so manches dulden. Zum Glück war der geräuschempfindliche Nachbar wenigstens kein Igel. Die putzigen Kerlchen werden regelmäßig von Mährobotern brutal verstümmelt.

So etwas passiert nicht, wenn im Herzen jung gebliebene Männer ihre lärmenden Benziner übers Gras wuchten. Die sind dann auch nach einer Stunde fertig und kommen erst in zwei Wochen wieder. Und diese altmodische Art von Männern kann man auch ganz schnell mal mit einem kühlen Radler über den Zaun vom lauten Krachmachen abbringen. Mähroboter sind da leider völlig unbestechlich (Az. 118 C 97/13).
Ganz anders geht es natürlich auf öffentlichem Gras zu. Die Flächen sind viel größer, und entsprechend werden da auch ganz andere Maschinen eingesetzt. In Frankfurt ließ die Stadt mittels eines riesigen Aufsitzmähers einen Grünstreifen pflegen. Hinzu gesellte sich ein großer Reisebus. Als Nächstes hörte man ein lautes „Klonk“, das selbst der dröhnende Diesel des Rasenmähertraktors nicht übertönen konnte. Das Mähwerk hatte einen dicken Stein gegen den Bus geschleudert.
Zugang zu Grundstück fürs Rasenmähen verwehrt
Das Oberlandesgericht Frankfurt verkündete: Rasenmähen ist eine notwendige Angelegenheit, und man könne nicht erwarten, dass hier jede Art von Schutz gegen jede denkbare Gefahr getroffen wird. Wenn ich aber mit einer so großen Maschine unterwegs bin, dann muss ich schon genauer hinschauen und wenigstens die großen Steine aufsammeln. Auch die Messer könnten ja mit einer Schutzvorrichtung versehen werden, oder man stellt am Rand des Rasens Schutzwände auf. Am Ende musste die Stadt deshalb den Schaden des Busunternehmers ersetzen (Az. 26 U 4/21).
Stelle dich nie zwischen einen Mann und seinen Rasenmäher! So ähnlich entschied es das Landgericht Lübeck. Da hatte eine Frau ein hübsches Grundstück mit Garten, und daneben hatte ein Mann eine Wiese. Dummerweise bestand dazu kein direkter Zugang, sodass der Mann das Grundstück der Frau überqueren musste, wenn er seinen Rasen mähen wollte. Und genau daran entbrannte ein Streit. Die Frau wollte nicht, dass der Nachbar mit dem Rasenmäher ihr Grundstück querte, und baute eine Barriere. Der Mann klagte und siegte.
Wenn ein Grundstück keinen direkten Zugang hat, muss der Nachbar Abhilfe schaffen. „Notwegerecht“ nennt sich das. Und weil Rasenmähen eine gesellschaftlich anerkannte Beschäftigung für Männer ist, darf der Mann in Not den Weg auch in Begleitung seiner Maschine nehmen (Az. 3 O 309/22).