Paprottas Paragrafen: Herbst-Laub könnte so schön sein – wenn nicht der Nachbar wäre

Eine Laubrente? Es ist nur eine von mehreren kuriosen Verhandlungen zum Thema Herbstlaub, in denen deutsche Richter Urteile fällen mussten. Der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta berichtet in seiner wöchentlichen Kolumne darüber.
Ich habe schon so viele Herbste erlebt und trotzdem: Immer wenn die Blätter sich bunt verfärben, bin ich begeistert wie ein kleiner Junge von diesem wunderschönen Anblick. Aber wie alles im Leben haben auch Blätter zwei Seiten, und ich meine damit nicht die obere und die untere, sondern eine romantische und eine eher juristische.
Um Letztere ging es vor dem Amtsgericht München. Dort trafen sich zwei Nachbarn im Streit. Der eine hatte eine riesige Linde im Garten stehen, und der andere erklärte dem Richter, dass alles, was von diesem gewaltigen Baum herunterfalle, also Blüten, Äste und vor allem Laub, exklusiv in seinem Garten landen würde. Nicht nur sei der Rasen zentimeterdick mit Blättern bedeckt, auch die Dachrinne sei regelmäßig verstopft, und aus der Garage käme er im Herbst kaum heraus, weil Blätterberge sich davor gesammelt hätten.
500 Euro im Jahr für Nachbars Laub auf dem eigenen Grundstück?
Und dann schlug er dem Gericht eine spannende Geschäftsidee vor: Er verlangte eine Laubrente. Geld wie Laub? Ein verlockender Gedanke. Dabei verlangte er bescheidene 500 Euro pro Jahr. Doch das Gericht machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Grundsätzlich sei so etwas sogar denkbar, das Gesetz sehe ausdrücklich eine Geldentschädigung für Einwirkungen von Nachbargrundstücken vor. Allerdings nur dann, wenn diese Einwirkungen nicht ortsüblich seien. Blätter im Herbst – nicht ortsüblich? Da schüttelte der Richter den Kopf wie ein alter Baum im Novembersturm. Aus der Traum von der Laubrente (Az. 114 C 31118/12).

Auch das Amtsgericht in Nürnberg wurde zum Begegnungsort zweier Nachbarn. Wie es um deren Frieden bestellt war, zeigte schon die Grundstücksgrenze: Auf der einen Seite stand ein Maschendrahtzaun – da klingeln jedem Kenner von Nachbarschaftsstreitigkeiten sofort die Ohren – und auf der anderen Seite hatte der andere Nachbar auch noch einen Sichtschutz errichtet. Die zwei mochten sich nicht, klare Sache.
Als der Herbst in Mittelfranken angebrochen war, begann der eine Nachbar, das Laub in seinem Garten zusammen zu rechen. Doch anstatt es zum Wertstoffhof zu bringen, hatte er die brillante Idee, die Blätter einfach in den Spalt zwischen dem Sichtschutz des Nachbarn und dem eigenen Maschendrahtzaun zu stopfen. Aber Sichtschutz hin oder her: Der Nachbar hatte es trotzdem gesehen, und gleich gab es Streit. Immerhin: Der Laubstopfer zeigte Reue und holte die Blätter wieder heraus. Aber der mit dem Sichtschutz traute dem Frieden nicht und verklagte den anderen sicherheitshalber trotzdem.
Radlerin stürzt wegen glitschigem Laub: Wer haftet?
Ein Unterlassungsanspruch sei ohne Frage gegeben, bestätigte der Nürnberger Amtsrichter. Aber nachdem der Nachbar das Laub ja schon freiwillig beseitigt hatte, bestünde weder ein Beseitigungsanspruch noch eine Wiederholungsgefahr. Klage abgewiesen. Ich bin mir allerdings sicher: Die beiden finden schon einen neuen Anlass zu streiten! (Az. 23 C 3805/21).
Vor dem OLG Hamm ging es darum, dass nicht nur Blätter im Herbst fallen. Dort war es eine Radfahrerin. Wobei auch Blätter im Spiel waren, glitschig noch dazu. Da hilft kein Lenken und kein Bremsen – wer da einmal mit dem Fahrrad ins Rutschen kommt, ist verloren. Die Richter hatten Mitleid mit der Dame und rügten die zuständige Gemeinde: Verkehrssicherungspflicht für Radwege! Dann allerdings wanderte der gestrenge Blick Richtung der Radfahrerin. Sie hätte doch erkennen müssen, dass da nasses Laub liegt. Wer da noch in die Pedale tritt, zeigt schon echte Todessehnsucht. Entsprechend haftete die Gemeinde lediglich in Höhe von knapp 40 Prozent (Az. 9 U 170/04).