Wenn Anrufbeantworter kriminell werden: Neumarkter Anwalt schildert kuriose Fälle

Der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta berichtet in seiner wöchentlichen Kolumne über kuriose Fälle vor deutschen Gerichten. In dieser Folge spielen Anrufbeantworter eine tragende Rolle.
Erinnern Sie sich an 1993, das „Palast Orchester“? „Kein Schwein ruft mich an, keine Sau interessiert sich für mich. Solange ich hier wohn, ist es fast wie Hohn, schweigt das Telefon (...) Das war für mich kein Zustand mehr, es musste eine Lösung her, das war für mich sofort – der Anrufbeantworter!“ Anrufbeantworter sagt man eigentlich nicht mehr. Mobilbox heißt das jetzt, aber 1993 hatte noch niemand ein Smartphone.
Aber wie man es auch nennt – es ist ein Fall für Deutschlands höchste Gerichte. Vor dem Bundesgerichtshof zum Beispiel sollte ein junger Kerl für eine Mailbox-Nachricht bestraft werden. Wegen Bedrohung. Dabei war er doch eigentlich selber das Opfer. Er war nämlich von einem anderen Mann erpresst worden. Gewisse Nacktfotos würden den Weg in die Öffentlichkeit finden, wenn er nicht eine Stange Geld rüberwachsen lässt.
Morddrohung per Anrufbeantworter?
Und was tat das Opfer? Der Junge hinterließ eigentlich nur eine knappe Message auf dem AB seines Erpressers. Na gut, es waren vielleicht zwei Nachrichten. Und ja, es stimmt schon, vielleicht hatte er erwähnt, dass er den Typen umbringen werde. Aber der Bundesgerichtshof zeigte einmal wieder, wie die höchsten Spitzenjuristen der Republik durch scheinbar verqueres Denken am Ende die Gerechtigkeit finden: Eine Bedrohung sei das Ganze noch lange nicht, bevor nicht bewiesen ist, dass die Mailbox von dem Erpresser persönlich abgehört wurde.
Auch lesenswert: Lüge oder Schutzbehauptung? Neumarkter Anwalt schildert kuriose Ausreden vor Gericht
Solange der Erpresser die Mordankündigungen nämlich nicht gehört hat, sondern nur die Polizei und der Staatsanwalt, sei das ganze für ihn völlig unbedrohlich. Und mit dieser Frage hatte sich bis dahin in dem Fall tatsächlich noch niemand beschäftigt (Az. 4 StR 84/17).
Naziparolen auf der Mobilbox
Interessant sind ja oft nicht nur die Nachrichten, sondern auch die Bandansagen. Da gibt es kuriose Beispiele, in denen ganze Familien gleichzeitig durcheinander gackern. Es gibt aber auch extrem hässliche Ansagen, und mit einer solchen hatte sich der Bundesgerichtshof ebenfalls zu beschäftigen. Da hatte ein Neonazi auf seiner Mobilbox „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ aufgesprochen und sollte dafür bestraft werden. Doch er kam straffrei davon: Der BGH wies nämlich darauf hin, dass diese dümmliche Parole gar keine Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen darstellt, strafbar gemäß § 86a StGB. Vielmehr haben die alten Nazis den Spruch gar nicht benutzt, genauso wenig wie Ruhm oder Ehre (Az. 3 StR 60/05).
Lesen Sie zudem: Ärger ums Gras vor Gericht: Rechtsanwalt beschreibt kuriose Fälle
Sogar das Bundesverfassungsgericht hat schon mal einen Anrufbeantworter abgehört. Der gehörte einer Griechin, die in Deutschland lebte und mit der Kassette erstmal zum Amtsgericht spazierte. Dort hörte man rein und sprach ihr 2000 Mark Schmerzensgeld gegen den Anrufer zu. Der ging in Berufung, das Landgericht hörte das Band ab und entschied: so schlimm sei das nicht, Klage abgewiesen. Aber die Griechin hatte einen guten Anwalt und der sprach den obersten Verfassungshütern auf die Mailbox.
Nicht gerade freundliche Ansagen
Die Karlsruher Richter hörten zu und waren entsetzt. Wie konnte ein Landgericht bei so einer Sauerei kein Schmerzensgeld zusprechen? Mit so einem Quarkurteil hat das Gericht die Klägerin glatt in ihren Grundrechten verletzt! Die Aufnahme wurde zur Neuverhandlung ans Landgericht zurückverwiesen. Wie hoch das Schmerzensgeld am Schluss ausfiel, weiß ich nicht.
Aber Sie wollen sicher wissen, was um Himmels willen auf dem Tonband zu hören war? Zwingen sie mich nicht, hier nur ein kleiner Auszug: „Hallo, du fette hässliche Griechenhu ..., (...) wir werden dich fertig machen vor Gericht, du wirst zahlen, du wirst büßen, du fettes hässliches Griechensch...“ und so weiter (Az. 1 BvR 2098/01). Auch die alten Anrufbeantworter hatten zum Glück schon eine „Löschen“-Taste.