Ärger ums Gras vor Gericht: Rechtsanwalt beschreibt kuriose Fälle

Von Mittelbayerische Zeitung · 24. August 2025 um 11:00

Wenn es in Deutschlands Gerichtssälen um Gras geht, handelt es sich in den allermeisten Fällen um Marihuana. In seiner Gerichtskolumne beschreibt der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta allerdings kuriose Fälle, in denen es um das ganz normale grüne Gras, wie es auf Wiesen wächst, geht.

Video ansehen

Jetzt wächst es wieder wie der grüne Teufel. Ich rede vom Gras in meinem Garten. So ein schön gepflegtes Grün kann wirklich wertvoll sein. Meines weniger, dafür sorgt der Maulwurf. Aber vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt wurde Gras verhandelt, da konnte man die Halme fast mit Gold aufwiegen!

Es ging um eine Wiese in der Ortschaft Weyher. Da fand ein Herbstfest statt. Damit Besucher parken konnten, hatte man die Wiese gemäht. Trocken war es, die Sonne schien, ein perfekter Tag für eine schöne Feier.

Kurz nach dem Parken brannte die Wiese

Das dachte sich auch ein Besucher aus Hessen, der seinen Mercedes dort geparkt hatte. Kurz nachdem er sein Auto abgestellt hatte, begann es aber zu brennen. Die Feuerwehren rückten aus, ein Riesenspektakel. Am Schluss gab es statt grünem Gras einen schwarzen Fleck. Für die Entsorgung der durch Löschwasser, Öl und Treibstoff kontaminierten Wiese verlangte das Landratsamt nicht weniger als 86.613,20 Euro. Darüber nun stritt man vor dem Verwaltungsgericht.

Lesen Sie zudem: Bei Pleite, Tod oder im Job: Neumarkter Anwalt erklärt, wie viel Ärger ein Ehering machen kann

Der Hesse erklärte, es sei völlig unklar, ob sein Auto an dem Brand schuld sei. Aber die Richter haben die Betriebsanleitung des Autos studiert, und dort steht: Nicht auf trockenem Gras parken. Sie sich haben sich noch ein paar Gutachten durchgelesen, und am Schluss haben sie dem armen Mercedesfahrer ein hässliches Wort aus dem Verwaltungsrecht an den Kopf geworfen: „Handlungsstörer“! Er musste die ganze Zeche zahlen. Ob seine Haftpflichtversicherung eingesprungen ist, geht aus dem Urteil nicht hervor (Az. 3 K 832/15.NW).

Ein Acker wurde eine Wiese – und dann richtig teuer

Richtig Pech mit Gras hatte auch der Pächter einer landwirtschaftlichen Fläche, 14 Hektar Ackerland. Aber er brauchte eigentlich keinen Acker, er stellte lieber Pferde drauf, und die freuten sich, dass er üppig Gras wachsen ließ. Als nach einigen Jahren der Pachtvertrag ausgelaufen war, gab es Stress mit dem Verpächter – weil es jetzt kein Acker mehr war, sondern Grasland. Das durfte auch nicht umgepflügt werden, es galt nämlich ein gesetzliches „Umbruchverbot“ gemäß der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung.

Auch amüsant: Streit um Gold vor Gericht: Anwalt schildert skurille Fälle

Weil man an einer geschützten Grasfläche als Landwirt aber deutlich weniger verdient, als an einem Acker, stritt man bis zum BGH und am Schluss musste der Gras- und Pferdefreund dem Verpächter 98.052,75 Euro nebst Anwalts- und Gutachterkosten plus Zinsen zahlen, nur weil er die Wiese nicht rechtzeitig umgepflügt hatte (Az. LwZR 4/16).

War das Gras sortenrein?

Vor dem Landgericht Coburg verklagte eine Liebhaberin von sortenreinem Gras (ich rede nicht von Cannabis!) ihren Saatguthändler (nicht ihren Dealer!). Bei dem hatte sie einen zehn-Kilo-Beutel Grassamen gekauft (Bei Cannabis wäre der Straßenpreis hier locker bei 80.000 Euro anzusetzen) und damit ihren Rasen angelegt (Mit „Gras“ hätte sie sich vermutlich einfach auf den Rasen gelegt). Bald wuchs eine bunte Wiese. 100 Stunden habe sie damit zugebracht, Unkraut zu jäten, beschwerte sich die Frau beim Richter. Dabei habe sie sich die Schulter verrenkt und wochenlang ihren Haushalt vernachlässigt. 11.000 Euro sollte der Gras-Dealer dafür bezahlen! Das Landgericht Coburg allerdings attestierte ihr, dass „der Stoff“ völlig in Ordnung gewesen sei. Das Unkraut sei bereits in ihrem Erdreich gewesen, bevor sie den Rasen gesät hatte. Da hilft wohl nur noch betonieren und grün streichen (Az. 22 O 266/13).