Bei Pleite, Tod oder im Job: Neumarkter Anwalt erklärt, wie viel Ärger ein Ehering machen kann

Von Mittelbayerische Zeitung · 25. Mai 2025 um 10:48

Er soll ein Zeichen der Liebe sein , führt aber immer wieder zu Streit vor Gericht: der Ehering. In seiner aktuellen Ausgabe der Kolumne „Paprottas Paragrafen“ führt der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta kuriose Fälle rund um den Ehering aus.

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Ein Ring, sie zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden“: Dieses Zitat findet sich auf einem goldenen Ring eingeschrieben – es handelt sich dabei allerdings nicht um einen Ehering, sondern um den bösartigen Ring der Macht, den J. R. R. Tolkien in den Mittelpunkt seiner berühmten „Herr der Ringe“-Trilogie gestellt hatte. Ich hoffe, dass Sie mit Ihrem Ehering andere Erwartungen verknüpfen!

Am Amtsgericht Hof wurde um einen eben solchen gestritten. Dabei war es eigentlich eine recht romantische Geschichte. Der Inhaber einer Firma ging pleite und ein Rechtsanwalt wurde als Insolvenzverwalter eingesetzt. Der Anwalt versuchte, alles zu Geld zu machen, was er in der Firma fand und dabei fiel ihm auch ein Brillantring auf, den der Firmeninhaber an der Hand trug.

Der Pleitegeier wehrte sich, aber der Advokat zupfte ihm eifrig den Ring vom Finger. Vor dem Amtsgericht verlangte der Mann den Ring zurück. Seine Frau hätte ihm den als Ersatz für seinen ursprünglich eher ärmlichen Ehering zum 30. Hochzeitstag geschenkt.

Pfändungsverbot gilt nur für das Original

Das sei also quasi sein neuer Ehering! Doch der Richter hatte kein Gefühl für Romantik und wies darauf hin, dass das Pfändungsverbot für Eheringe nur für das Original und nicht für ein 30 Jahre später verschenktes, teures Ersatzteil gelte. In der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Hof mischte sich dann die Ehefrau ein: Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs kaufte sie den Ring zu einem „guten Preis“ vom Insolvenzverwalter zurück und steckte ihn ihrem Gatten wieder an den Ringfinger. Ob sie glücklich bis ans Ende ihrer Tage lebten? Ich weiß es leider nicht (Az. 24 S 72/01).

Geedo Paprotta ist Anwalt in Neumarkt. - Foto: Paprotta

Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wiederum stritt eine Tochter mit dem Testamentsvollstrecker ihrer verstorbenen Mutter. Der hatte auf Wunsch der Verstorbenen selbige samt Ehering begraben lassen. Der Ring war ein teures Stück, auf das die trauernde Erbin eigentlich nicht verzichten wollte. Ausgraben wollte sie die Mutter zwar auch nicht, aber doch zumindest den eigenwilligen Testamentsvollstrecker feuern.

Doch das Oberlandesgericht entschied: Die Erbin könne nicht beweisen, dass der Testamentsvollstrecker nicht tatsächlich den letzten Wunsch der Mutter erfüllt hätte, er habe also keineswegs gegen seine Pflichten verstoßen und durfte daher im Amt bleiben. Die Tochter wird wohl warten müssen, bis das Grab eines Tages aufgelöst wird (Az. 21 W 120/23).

Vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein wehrte sich ein Pflegehelfer einer Behinderteneinrichtung gegen eine Abmahnung. Die hatte er kassiert, weil er weisungswidrig während seiner Arbeit Schmuck, darunter auch einen Ehering, getragen hatte. Der Arbeitgeber argumentierte, von dem Schmuck gingen Verletzungsgefahrenaus. Der Pflegehelfer wandte ein, sein Persönlichkeitsrecht, einen Ehering zu tragen, wiege schwerer, als die Sicherheit der Patienten.

Das sah das Landesarbeitsgericht anders. Künftig müsste er sich entscheiden: Ehering oder arbeitslos? (Az. 4 Sa 467/95).