Streit um Gold vor Gericht: Anwalt schildert skurille Fälle

Von Mittelbayerische Zeitung · 4. Mai 2025 um 15:00

Gold als sichere Geldanlage - so verkehrt ist das gar nicht. Im Prinzip zumindest. Denn auch um Gold lässt es sich vortrefflich streiten, wie der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta in seiner neuesten Ausgabe der Kolumne „Paprottas Paragrafen“ erklärt.

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In schwierigen Zeiten besinnen sich die Menschen gern auf alte Gewissheiten. Blut sei angeblich dicker als Wasser. Oder Gold wäre ein sicherer Hafen. Ob Blutsverwandtschaft ein sicherer Hafen ist, wage ich als Anwalt zu bezweifeln. Wer aber einen Blick auf die Entwicklung des Goldpreises in den letzten Monaten geworfen hat, merkt wohl, dass an der Sache was dran ist. So undurchschaubar wie heute waren die Zeiten gefühlt aber auch lange nicht. Hoch her geht es auch vor Gericht, wenn um Gold gestritten wird.

Da traf sich zum Beispiel ein türkisches Ex-Ehepaar vor dem Oberlandesgericht Hamm, um über Gold zu streiten. Als die Liebe noch stark war, da hatten die beiden in der Türkei geheiratet und der verliebte Ehemann hatte seiner Traumfrau üppig Gold um den Hals gehängt. Zurück in der deutschen Heimat erschien der Frau das dann doch etwas alltagsuntauglich und sie wandte sich hilfesuchend an den Bruder ihres Gatten.

Der nämlich hatte einen Tresor und bunkerte darin hilfsbereit die Preziosen. Doch so wertvoll Gold auch ist, Glück garantiert es nicht. Als die Eheleute sich vor dem Oberlandesgericht trafen, war die Ehe längst zerbrochen und es ging um die Verteilung der Trümmer. Dummerweise stellte sich heraus, dass der wertvolle Goldschmuck vom Schwager aus dem Tresor geholt worden war und sein Bruder, der Ex-Gatte, hatte ihn für 14 300 Euro verscherbelt. Doch die Frau wusste genau, wie viel die alte Liebe wert war: 29 100 Euro nämlich.

Auf Erstattung dieses Betrages klagte sie deshalb. Das Oberlandesgericht setzte die goldenen Nickelbrillen auf und erkannte scharf: Türkisches Familienrecht war anzuwenden, weil die Hochzeit ja in der Türkei stattgefunden hatte. Nach dortigem Brauch aber stelle es eine klare Schenkung dar, wenn man einer Frau Gold um den Hals wickelt. Damit war die Sache entschieden: Die Dame bekam den echten Gegenwert des Goldes, nämlich 29 100 Euro. Die kaputte Liebe wurde dadurch nicht wieder heil, aber es war doch ein Trostpflaster (Az. 4 UF 60/16).

Im Krematorium Goldzähne gestohlen

Nicht nur Morgenstund hat übrigens Gold im Mund, das wussten auch die Mitarbeiter eines Krematoriums in Nürnberg, die emsig jahrelang die krümeligen Überreste eingeäscherter Leichname nach Goldzähnen durchwühlt hatten. Eigentlich sollten diese ja maschinell aussortiert und den Urnen beigegeben werden. Vor dem Richter allerdings stellte sich heraus, dass die funkelnden Beißerchen in den Taschen der gierigen Herrschaften gelandet waren. In der Anklage stand deshalb „Verwahrungsbruch“ sowie „Störung der Totenruhe“. Das OLG Nürnberg stellte in der Revision zwar fest, dass eine Störung der Totenruhe nicht wirklich in Betracht komme, weil die Zähne ja so oder so herausgekramt worden wären. Für den Verwahrungsbruch allerdings kassierte die Bande goldene Gerechtigkeit (Beschluss vom 20.11.2009).

Eine glitzernde Legende ist auch die Geschichte vom Goldschatz von Oedeme. Den hatte ein Hobbyschatzsucher aus Niedersachsen ausgegraben. Nicht weniger als 217 Goldmünzen waren es, mit einem Gewicht von 1,4 Kilogramm, aus dem Bestand der früheren Reichsbank. Glücklich geworden ist auch er nicht damit. Dummerweise hat er den Fund nämlich brav gemeldet.

Sofort versuchten die Behörden, das Nazigold irgendeinem früheren, rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben. Die alte Reichsbank hatte aber keinen Rechtsnachfolger und das Bundesfinanzministerium wollte das schmutzige Gold auch nicht haben. So wurde es nach Denkmalrecht behandelt und fiel nach der Regelung des „Schatzregals“ dem Land Niedersachsen zu. Der Finder wurde mit 2500 Euro abgespeist.