Flitzer vor Gericht: Neumarkter Rechtsanwalt beschreibt kuriose Auftritte und ihre Folgen

Sie suchen die Aufmerksamkeit auf einer möglichst großen Bühne: Flitzer. Eher klein ist diese, wenn ihr Auftritt schließlich vor Gericht landet. Über kuriose Verhandlungen berichtet in seiner wöchentlichen Gerichtskolumne der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta.
Sie müssen nicht rot werden und verschämt die Zeitung zuklappen, wenn ich Ihnen verrate, dass es heute um sogenannte „Flitzer“ geht. Natürlich hat man da gleich einen Nackedei vor dem inneren Auge, der, verfolgt von einem Tross von Sicherheitskräften und unter Johlen des Publikums über ein grünes Spielfeld rennt. Die Wahrheit ist: die allerwenigsten Flitzer sind nackig.
Selbst der leicht vollschlanke Gentleman, der im letzten Viertel eines der zuschauerstärksten Sportereignisse der Welt, dem amerikanischen „Superbowl“, das 2021er Endspiel zwischen den Tampa Bay Buccaneers und den Kansas City Chiefs unterbrach, hatte immerhin Shorts und ein, zugegeben sehr knappes, pinkfarbenes Oberteil an. Die meisten Flitzer sehnen sich einfach nur nach ein paar Sekunden Rampenlicht und da bieten sich große Sportereignisse natürlich an. Jedenfalls ist mir kein Fall eines Flitzers bei der Jahreshauptversammlung des Kleintierzüchtervereins in Castrop-Rauxel bekannt.
Flitzer in Rostock: Auftritt wurde teuer
Eine Ausnahme waren da in gewisser Weise zwei Flitzer, die vor dem OLG Rostock auftauchten. Dabei war ihnen dort das Rampenlicht sogar eher peinlich. Als sie im Oktober 2003 in der Bundesliga-Partie zwischen Hansa Rostock und Herta BSC über den Rasen des Ostseestadions rannten, waren sie noch mutig. Aber dann kassierte Hansa eine saftige Geldstrafe vom Sportgericht des DFB.
Als fairnessliebender Sportverein sahen die Rostocker das gar nicht ein und reichte das Bußgeld weiter an die Störenfriede. Zu Recht, befand das OLG in zweiter Instanz. Zwar diene die Strafe eigentlich dazu, einen Verein zu ermuntern, die Sicherheit im Stadion zu verbessern. Schließlich wog der unsportliche Geltungsdrang der Flitzer dann doch schwerer und sie mussten den Verein entschädigen (Az. 3 U 106/05).
Klimakleber als Flitzer in München
Vor dem Amtsgericht München mussten sich drei junge Kerle verantworten, die mit einer Flitzeraktion im August 2022 bei einem Bundesligaspiel zwischen dem FC Bayern München und Borussia Mönchengladbach aufs Feld der Allianzarena hüpften. Ihren Plan, sich mit Sekundenkleber an die Toren zu heften konnten die Sicherheitskräfte rechtzeitig vereiteln. Ihrer Bestrafung wegen Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB entgingen die Klimakleber weder mit dem Argument der verfassungsrechtlich garantierten „Versammlungsfreiheit“, noch akzeptierte das Gericht ihren Einwand, sie hätten aus „Notwehr“ gehandelt, weil die Staatengemeinschaft zu wenig gegen die Klimakatastrophe unternehme.
Das stellte das Gericht gar nicht in Abrede. Allerdings erschien es dem Richter dazu nicht hilfreich, Zehntausenden von Fußballfans den Spaß zu verderben. Bei der Geldstrafe ließ das Gericht insoweit Milde erkennen, als das Motiv des Klimaschutzes grundsätzlich Anerkennung verdient (Az. 1035 Ds 113 Js 185580/22 jug).
Flitzer auf einer Rennstrecke der Formel 1
So großmütig sind Richter andernorts nicht. Keinerlei anerkennenswerte Motive und darüber hinaus eine erhebliche Gefährdung attestierte ein Gericht in Singapur einem britischen Flitzer, der beim Großen Preis der Formel 1 von Singapur 2015 während des Rennens auf der Rennstrecke herumspazierte, um hautnah ein paar Schnappschüsse von motorisierten Flitzern zu machen. Sechs Wochen Knast und 1600 Euro Strafe bekam er als Preis.
