Wasser auf die Mühlen der Gerichte: Neumarkter Anwalt berichtet über kuriose Fälle ums kostbare Nass

Der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta schreibt in seiner wöchentlichen Kolumne über ungewöhnliche Fälle, die vor Gericht abgehandelt wurden. Diesmal geht es ums Wasser.
Es ist eine zutiefst menschliche Eigenschaft, sich an Dinge zu gewöhnen. Dieser Charakterzug ist bisweilen überlebenswichtig.
Würden wir tagtäglich still staunend auf das Gute in unserem Leben starren oder uns die Haare raufen über all das, was schief läuft – wie wollten wir da noch einen halbwegs geregelten Alltag bewältigen? Aufmerken tun wir immer dann, wenn sich etwas verändert.
Wenn mit dem Wasser plötzlich etwas nicht stimmt
Fließendes warmes Wasser aus der Leitung zum Beispiel, vergleichsweise billig, kristallklar und in praktisch beliebigen Mengen verfügbar - machen sie sich darüber jeden Tag intensive Gedanken, wenn sie den Hahn aufdrehen? Ich jedenfalls bin speziell am Morgen, wenn mein Wasserverbrauch am höchsten ist, viel zu müde zum Denken. Wach werde ich allerdings, wenn plötzlich rotes Wasser aus der Leitung kommt – oder gar keins.
Letzteres hatte ein Grundstückseigentümer seinem Nachbarn angedroht und die beiden waren deshalb vor dem OLG Oldenburg gelandet. Eigentlich hatten sie einen Vertrag und der reichte weit in die Vergangenheit zurück. Damals hatte der eine Nachbar eine Landwirtschaft und der andere betrieb eine Papierfabrik, die viel Wasser brauchte, das man sich aus dem Grundwasser heraufpumpte.
Eine alte Vereinbarung sorgt für Verdruss
Dummerweise trocknete dem Hof dadurch der Brunnen aus und so gab es einen Deal: die Fabrik legte einfach eine Leitung zu dem Hof und versorgte diesen mit.
84 Jahre später waren die Erben der Fabrik über diesen Vertrag nicht mehr besonders glücklich. Sie kündigten dem Hof den Versorgungsvertrag und argumentierten: andere Zeiten, andere Sitten, andere Menschen. Die völlig veraltete Vereinbarung habe ja nur zwischen den damaligen Eigentümern gegolten und die seien längst verstorben. Der Hof solle sich gefälligst an das öffentliche Wassernetz anschließen lassen! Doch das Oberlandesgericht urteilte nach dem Prinzip „pacta sunt servanda“ im Namen des Volkes: weiterhin „Wasser marsch!“ (Az. 14 U 30/14).
Kalt duschen − im Sommer völlig normal?
Aber muss es denn warmes Wasser sein? Eine Mieterin aus Fulda mit zwei Kindern stellte jedenfalls fest, dass aus ihrer Dusche nur noch kaltes Nass kam. Der Vermieter tröstete sie: Der Öltank sei leer, in ein paar Wochen sei das Wasser wieder warm. Aber so lange wollte die Frau nicht kalt duschen und stellte einen Eilantrag auf warmes Wasser beim Amtsgericht. Dort wurde sie mit dem Argument abgewimmelt, es sei Sommer, das werde sie schon aushalten. Erst das Landgericht gab ihr in zweiter Instanz Recht: gerade im schwitzigen Sommer sei warmes Wasser für die Körperhygiene unerlässlich, insbesondere bei Kindern. Der Vermieter musste also sofort Öl kaufen und schon machte Duschen den Kindern wieder Spaß (Az. 5 T 200/17).
Auch ein Schneesturm kann für einen Mietmangel sorgen
Einen Mieter aus Kiel hingegen erwische es eiskalt im Winter und der wollte doch eigentlich gar kein Wasser – jedenfalls nicht aus seiner Zimmerdecke tropfend. Deshalb minderte er die Miete um 30 Prozent. Vor dem Amtsgericht Kiel argumentierte der Vermieter, die Ursache sei ein Schneesturm gewesen, eine echte Naturkatastrophe, da könne er doch nichts dafür! Anstatt nun auf den lieben Gott zu verweisen entschied der Richter aber nassforsch: Mietmangel ist Mietmangel, egal wo der herkommt – der Vermieter trägt die Verantwortung (Az. 13 C 9/80).
