Neumarkter Rechtsanwalt erklärt im Streit um Oliven: Die Farbe ist entscheidend

Von Mittelbayerische Zeitung · 3. August 2025 um 15:00

Sommerferien! Wer in den Süden fährt, der wird dort vermutlich auch die ein oder andere Olive genießen. Im Verkauf von Oliven gibt es jedoch einige Fallstricke, wie der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta in seiner neuesten Ausgabe der Kolumne „Paprottas Paragrafen“ erklärt.

Wenn es eine Pflanze oder Frucht gibt, die geradezu sinnbildlich für die westliche Kultur steht, so ist es womöglich die Olive. Sie eröffnete ja schon die Ouvertüre der neueren menschlichen Geschichte – jedenfalls, wenn man diese mit dem Anlanden von Noahs Arche beginnen lassen will: „Gegen Abend kam die Taube zu ihm zurück, und siehe: In ihrem Schnabel hatte sie einen frischen Ölzweig. Da wusste Noah, dass das Wasser auf der Erde abgenommen hatte.“ (Buch Genesis 8,11).

Schwarz oder doch nur schwarz gefärbt?

Auch der Adler im großen Siegel der Vereinigten Staaten hält in seiner rechten Klaue einen Olivenzweig, so wie das Wappen der UNO von Olivenzweigen umrankt ist. Wenn man als Discounter also etwas so Vornehmes, ja Heiliges wie Oliven in Misskredit bringt, kann es einen schon einmal vor das Landgericht Duisburg verschlagen. So ging es einem Discounter. Die hatten Gläser voller Oliven in die Regale gestellt und darauf geschrieben: „Spanische schwarze Oliven“. „Von wegen!“, schrie der Bundesverband der Verbraucherzentralen schockiert auf. Das sind grüne!

Man musste schon in Chemie Abitur gemacht haben, um zu begreifen, dass der winzige Aufdruck „Eisen-II-Gluconat“ bei den Zutaten nichts anderes bedeutete, als dass diese Oliven tatsächlich gefärbt waren. Um zu dokumentieren, wie skandalös der Vorfall war, hatten die Verbraucherschützer extra eine Umfrage durchgeführt. Und tatsächlich: Der gutgläubige Verbraucher glaubt, es handle sich um schwarze Oliven, wenn die Oliven schwarz sind. Das Gericht war schockiert: Solcherlei Scharlatanerie dürfe man wahrlich nicht auftischen, entschieden die Richter (Az. 2 O 84/14).

Der Name „Mix“ ist erlaubt

In einer dergestalt aussichtslosen Lage hilft den Oliven nur noch ein cleverer Anwalt, der mit allen Ölen gesalbt ist – und genau so ein Exemplar hatte der Hersteller eines Produktes namens „Oliven-Mix“ angeheuert. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt war ein Verbraucherschutzverband auf die Barrikaden geklettert. Von wegen Mix – da sind nur grüne drin! Die Hälfte original, die anderen gefärbt! Eisen-II-Gluconat, klare Sache! Ja, schon, argumentierten die Anwälte der Olivenfärber. Aber auf der Packung steht ja nicht drauf, was für Oliven hier genau gemixt sind! Niemand habe behauptet, dass echte schwarze dabei sind. Sie bekamen Recht (Az. 6 U 122/16).

Eine schönere Olivenölgeschichte ist die von „Lorenzos Öl“. Ein Amerikaner hatte diese Mixtur zubereitet, in der sich noch ein paar andere geheimnisvolle Fette tummelten, weil sein Sohn unter der seltenen Erbkrankheit AMN litt, die unheilbar ist und nur Männer heimsucht. Der Genuss des Öls verlängerte das Leben des Jungen tatsächlich signifikant. 1992 wurde das Wunder im Kino mit Nick Nolte und Susan Sarandon verewigt.

Ob der ebenfalls unter dieser Krankheit leidende Kläger vor dem Hessischen Landessozialgericht den Film gesehen hatte, weiß ich nicht. Die Richter jedenfalls glaubten offenbar an die Magie der Olive und verurteilten die Krankenkasse des Mannes dazu, ihm die Kosten von „Lorenzos Öl“ zu Therapiezwecken zu ersetzen (Az. L 8 KR 18/05). Hören wir am Ende den wunderbaren Pablo Neruda noch zur Olive an: „Neben dem Rascheln des Getreides, zwischen den Wellen des Windes auf dem Hafer, der Olivenbaum, mit silbernem Band ...“