Neumarkter Jurist schildert kuriose Gerichtsurteile über Pferde

Der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta beleuchtet in seiner wöchentlichen Kolumne „Paprottas Paragrafen“ außergewöhnliche Gerichtsurteile. Diesmal widmet er sich Pferden und Hunden. Die beiden Tiere voneinander zu unterscheiden, macht juristisch einen Unterschied.
Meine Kinder lachen mich immer aus, wenn ich versuche, Pferde zu zeichnen. Ich muss zugeben, die von mir aufs Papier gebrachten Wesen sehen in der Tat eher aus wie sehr große, sehr hässliche Hunde. Dabei ist es gerade für Juristen bedeutsam, Hunde und Pferde klar voneinander zu unterscheiden.
Reiter und Hundehalter vor Gericht in Frankfurt
Das Oberlandesgericht Frankfurt machte vor, wie das geht. Vor Gericht standen ein Hund und ein Pferd, beziehungsweise ein Reiter und ein Hundehalter. Dass Letzterer ebenfalls auf einem Gaul hockte, spielt für den Fall keine wesentliche Rolle. Was war passiert? Eine Gruppe berittener Gentlemen hatte wohl dem Schriftsteller Friedrich von Bodenstedt (1819–1892) gehuldigt. Sie wissen schon: „Das Paradies der Erde / Liegt auf dem Rücken der Pferde / In der Gesundheit des Leibes / Und am Herzen des Weibes.“
Jedenfalls waren sie hoch zu Ross unterwegs und einer von ihnen hatte zudem seinen Hund dabei. Der war ganz friedlich und trottete immerzu hinten nach, bis sein Herrchen ihn zu sich nach vorne pfiff. Als der kleine Vierbeiner gehorsam an den großen Vierbeinern (mit Reiter drauf eigentlich Sechsbeiner) vorbeiflitzte, da scheute plötzlich eines der Pferde und schleuderte seinen Reiter über den nächsten Zaun zu Boden. So wörtlich hatte der das mit dem „Paradies der Erde“ wohl gar nicht nehmen wollen. Er verklagte den Hundehalter wegen der verletzten „Gesundheit des Leibes“ auf Schmerzensgeld aus der Hundehalterhaftpflicht.
Doch das Gericht erläuterte ihm, nicht der Hund, sondern das Pferd sei ja wohl das eigentliche Problem gewesen. Dieses nämlich hätte ihn ja abgeworfen, keinesfalls der Hund. Ob der Hund das Ereignis überhaupt ausgelöst hatte, könne man nicht genau aufklären. Pferde sind ja bekanntlich Fluchttiere – hochnervöse Kreaturen also. Da blieb dem gefallenen Reiter zum Trost wohl nur noch „das Herz des Weibes“ (Az. 11 U 153/17).
Bei all den schönen Worten, die wir über die edlen Tiere machen, lügen wir uns freilich, wie so oft, in die Tasche: Wenn sie uns nicht mehr taugen, werden Pferde getötet. Oder glauben Sie, dass die alle hochbetagt friedlich im Stall einschlafen? Das typische Schicksal ereilte auch ein ursprünglich einmal recht agiles Sportpferd, das aufgrund einer bösen Arthrose aber keinen Blumentopf mehr gewann. Als auch Medikamente nichts nützten, wurde das Tier eingeschläfert.
Pferdehalter klagte gegen die Lebensversicherung
Vielleicht trauerte der Halter des Pferdes ja, insbesondere aber klagte er: gegen die Lebensversicherung des Pferdes. Das sei zum Zeitpunkt des Todes noch 2531,25 Euro wert gewesen, und auf diesen Todeswert war das Pferd versichert. Doch das Gericht kalkulierte einen anderen Wert: Reiten konnte man nicht mehr darauf? Und zur Schlachtung war es ungeeignet, weil das Tier voller Medikamente steckte? Da ist der Versicherungswert dieses Lebens dann wohl „null“ - und genau so viel musste die Versicherung auch auszahlen (Az. 32 C 1479/18). Eine Geschichte, die genauso viel über Menschen wie über Pferde erzählt.
Eine schönere Geschichte von einer Frau und einem Pferd spielte sich vor dem Oberlandesgericht Dresden ab. Bei einem Ausritt war die Dame abgestiegen und hatte das Tier, weg vom Reitweg, zu einer 50 Meter entfernten Wiese geführt, damit es sich ein wenig ausruhen konnte. Dort allerdings erwarteten Frau und Pferd ein Ordnungshüter mit einem Bußgeld über 50 Euro – wegen Reitens außerhalb der Reitwege.
Ob die sächsischen Richter des Reitens mächtig waren, weiß ich nicht. Die deutsche Sprache aber beherrschten sie perfekt und erläuterten dem Ordnungsamt deshalb: Ein Pferd „führen“ ist nicht dasselbe wie auf einem Pferd zu „reiten“. Letzteres nämlich dient der Fortbewegung des Menschen, ersteres der Fortbewegung des Tieres. Die 50 Euro durfte die Frau entsprechend in besonders gut duftendes Heu investieren (Az. OLG 26 Ss 505/15).