Ziegel, Katze oder Karl Valentin: Neumarkter Anwalt schildert „Zufälle“ vor Gericht

Dass auch der Zufall vor Gericht eine Rolle spielen kann, weiß der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta. In seiner wöchentlichen Kolumne berichtet er über kuriose Fälle.
Wird das Leben vom Zufall bestimmt? Und ist Humor eine Wissenschaft? Solch großkalibrige Fragen musste das Landgericht München I 2005 beantworten. Angefangen hatte die Sache in einer Stochastik-Vorlesung an der Ludwig-Maximilians-Universität.
Sie wissen schon, Stochastik – die Wissenschaft vom Zufall. Um den Studierenden ein Bild davon zu machen, wie der Zufall so daherkommen kann, zitierte der Dozent Ausführungen des großen Komikers Karl Valentin.
Es kann kein Zufall gewesen sein, dass ein Exemplar dieses Skripts in die Hände des Nachlassverwalters von Karl Valentin gelangte. Der verstand keinen Spaß und zog vor Gericht. Urheberrechtsverletzung!
Karl Valentin hätte seine Freude gehabt
Der Prozess muss legendär gewesen sein. Karl Valentin hätte seine Freude gehabt! Im Urteil legte das Gericht folgenschwere Erwägungen zur Frage nieder, was passiert, wenn Wissenschaft und Urheberrecht sich zufällig begegnen. Wissenschaft und Lehre seien so überragend wichtig, dass das Urheberrecht im Zweifel zurückweichen müsse – so lange, wie die geschützten Zitate nicht über die Lehrveranstaltung hinaus verbreitet würden. Dieser Schutz sei bei dem Stochastik-Skript gewährleistet gewesen (Az. 21 O 312/05).
Schrödingers Ziegel
Vor dem Verwaltungsgericht Neustadt wurde eine Spielart des Zufalls verhandelt, die man fast als „Schrödingers Ziegel“ bezeichnen möchte. „Schrödingers Katze“ kennen Sie vielleicht? Eine Parodie auf die Quantenphysik: Pb die Katze in der Kiste mit dem Giftfläschchen lebt, erfährt man erst, wenn man den Deckel öffnet. Solange muss man davon ausgehen, dass die Katze gleichermaßen tot wie lebendig ist, eine Frage des Zufalls, den die Quantenphysiker gerne „Unschärfe“ nennen.
So ähnlich war es mit den Ziegeln in Neustadt: Ob ein Ziegel herunterfiel und einen Fußgänger totschlug, blieb dem Zufall überlassen. Jedenfalls forderte die Baubehörde den Eigentümer des Gebäudes auf, sein Dach neu zu decken. Der konterte, das Dach sei ungefährlich, als gelernter Bauingenieur könne er das beurteilen. Zufällig überlebte der Fußgänger, neben dem kurz darauf ein Dachziegel auf das Trottoir knallte.
Prompt beauftragte die Behörde einen Dachdecker und schickte dem Hausbesitzer die Rechnung. Vor Gericht musste sich der Ingenieur belehren lassen, dass es bei der Abwägung zwischen öffentlicher Sicherheit gegen Eigentum ähnlich zugeht wie bei der Abwägung Wissenschaft gegen Urheberrecht: Das Dach musste er bezahlen (Az. 4 K 412/24.NW).
Stichprobe oder Zufall?
Eine beliebte Methode der Stochastik ist die Stichprobe. Was der Unterschied zwischen Stichprobe und Zufall ist, erläuterte das Oberlandesgericht Bamberg dem Disponenten einer Logistikfirma, der sich gegen einen Bußgeldbescheid wehrte wegen unzureichender Kontrolle der Ladesicherheit von Lkw. Sein Job war es, die Trucks seiner Firma davor zu bewahren, dass sie unterwegs Teile verlieren. Allerdings waren die Ordnungshüter mit seiner Methode unzufrieden. Immer dann, wenn zufällig ein Lkw an ihm vorbeikam, der nicht besonders sicher wirkte, kontrollierte er die Ladung. Das Gericht verlangte, er solle die Trucks nicht zufällig, sondern stichprobenhaft kontrollieren (Az. 2 Ss OWi 659/13).