Ausgerechnet das EEG-Gesetz könnte weitere Windräder in Mantlach verhindern

Von Eva Gaupp · 19. Mai 2026 um 11:00

Was die Abhängigkeit von Öl bedeutet, merkt spätestens seit dem Irankrieg jeder an seinem Geldbeutel. Der Ausbau von Windenergie hat jedoch für die Einwohner von Mantlach im Landkreis Neumarkt massive Auswirkungen. Doch jetzt könnte sie vielleicht ausgerechnet das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor weiteren Windrädern retten.

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Norbert Schön und Sabine Kostner sind verzweifelt. Und nicht nur sie: 17 der 66 Windräder im Landkreis Neumarkt stehen rund um ihr Heimatdorf Mantlach (Stadt Velburg). Einst idyllisch auf einer Hochebene gelegen, fühlen sich die meisten Einwohner nun von den hohen Stromlieferanten umzingelt, wie eine Unterschriftenliste beweist. „Ich bin nicht gegen Windkraft“, sagt Norbert Schön. „Aber es sollen ja noch mehr kommen.“ Die Nürnberger N-Ergie plant zwei weitere auf Seubersdorfer Grund direkt an der Gemeindegrenze.

Kritik von Bürgern aus Mantlach: Keine Unterstützung aus der Politik

In ihrer Not haben sich die Mantlacher an Kommunalpolitiker, Landtags- und Bundestagsabgeordnete jedweder Couleur gewandt. Auch mit Susanne Hierl nahmen sie Kontakt auf, um anzufragen, ob der Bundestag nicht das Gesetz „Wind an Land“ durch eine Obergrenze ergänzen könne. „Jeder hat Verständnis geäußert, aber das war es dann auch“, sagt Kastner.

Unsere Zeitung hat ebenfalls im Büro der Neumarkter CSU-Abgeordneten um eine Stellungnahme gebeten – jedoch kam trotz mehrfacher Nachfrage keine Antwort. „Alle Politiker verstecken sich hinter Gesetzen“, kommentiert das Norbert Schön.

Im Juni 2025 habe die N-Ergie einen Antrag im Landratsamt für zwei Windräder eingereicht, bestätigt der Kreisentwickler im Neumarkter Landratsamt, Michael Gottschalk. Jedes leiste 6,8 Megawatt, messe vom Boden bis zur Rotorspitze rund 266 Meter. Weil zu dem Zeitpunkt eine Notfallverordnung der EU für regenerative Energien gegolten hat, sei keine Umweltverträglichkeitsprüfung, sondern nur eine abgestufte artenschutzrechtliche Prüfung für das Vorhaben notwendig gewesen, erklärt Gottschalk

Wann die beiden Anlagen jedoch gebaut werden können, ist noch nicht absehbar. „Es stehen noch Behördenbeteiligungen und Gutachten aus.“ Deshalb sei nicht klar, ob ein Bescheid noch dieses Jahr rausgehe. „Es ist noch einiges zu klären.“

Ich habe Verständnis für die Situation der Mantlacher Bürger.Andreas Steiner, Bürgermeister von Seubersdorf

Norbert Schön und Sabine Kostner hatten gehofft, die Gemeinde Seubersdorf könnte auf die Ausweisung einer Konzentrationszone für Windkraft an der Gemeindegrenze zu Velburg verzichten. Doch das ist nicht passiert.

„Ich habe Verständnis für die Situation der Mantlacher Bürger“, betont Seubersdorfs Bürgermeister Andreas Steiner. Doch angesichts der Vorgabe aus Berlin, 1,8 Prozent des Gemeindegebiets als Vorrangfläche für Windkraft auszuweichen, sei die Gemeinde unter Druck geraten.

Seubersdorf Bürgermeister Andreas Steiner hatte an der Informationsveranstaltung über den geplanten Windpark Wasserstein ebenfalls teilgenommen. - Foto: Vera Gabler (Archiv)

„Wir hätten sieben Prozent Potenzialfläche gehabt“, erklärt Steiner. Das heißt: Wenn Seubersdorf keinen Teilflächennutzungsplan mit Konzentrationszonen für Windkraft erstellt hätte, hätten theoretisch auf sieben Prozent des Gemeindegebiets Windräder gebaut werden können. „Wir wollten Schaden von der Gemeinde abwenden“, sagt Steiner und ergänzt „Ich stehe immer noch dazu, dass es sinnvoll ist, Windkraft an den Gemeindegrenzen zu konzentrieren, wo die Nachbarn ohnehin Windparks planen.“ Deshalb hatte der Gemeinderat den Teilflächennutzungsplan bereits im Februar 2024 verabschiedet.

Kommunale Planungshoheit bleibt bei den Gemeinden

Und genau da liegt das Problem: Denn in Bayern sind zwar die Regionalen Planungsverbände damit beauftragt worden, das „Wind an Land Gesetz“ der früheren Ampelkoalition umzusetzen. „Aber im Landkreis Neumarkt waren 15 der 19 Kommunen schneller“, sagt Michael Gottschalk, der Geschäftsführer des Regionalen Planungsverbands Regensburg, dem neben dem Landkreis Neumarkt auch Regensburg, Cham und Kelheim angehören. Zwar ist der Regionalplan einem Flächennutzungsplan oder einem Bebauungsplan übergeordnet – „die kommunale Planungshoheit bleibt jedoch bei den Gemeinden“.

Und damit nutzt es den Mantlachern nichts, dass Michael Gottschalk und der zuständige Vertreter der Regierung der Oberpfalz ihren Argumenten gefolgt sind und ebenfalls eine übermäßige Belastung erkannt haben. Im aktualisierten Regionalplan sind keine weiteren Windräder im Bereich Zieger vorgesehen, das hat in diesem Fall jedoch keine Relevanz. „Wir hatten so auf den neuen Regionalplan gehofft und uns gefreut, dass dort unsere Belange berücksichtigt wurden“, sagt Norbert Schön. „Und jetzt ist alles umsonst.“

„Wir haben rechtlich prüfen lassen, ob wir die Flächen auflösen können“, sagt Seubersdorfs Bürgermeister Andreas Steiner. Aber dann liefe die Gemeinde Gefahr, dass der Betreiber klagt, weil ihm bereits Planungskosten entstanden sind. Da sei von einer „mindestens fünfstelligen Summe“ auszugehen, so Steiner. Denn Gutachten zu Schall, Schattenwurf oder Artenschutz müssten schon erstellt werden, bevor ein Genehmigungsantrag eingereicht werde.

Ende April gründete sich Bürgerinitiative „Nein zum Windpark Wasserstein“

Könnten die Bürger aus Mantlach den Rechtsweg beschreiten? Gegen einen Flächennutzungsplan kann binnen Jahresfrist geklagt werden, erläutert Gottschalk. Doch diese Frist ist im Februar 2025 ausgelaufen. Gegen den Regionalplan könnte noch bis Ende Januar 2027 eine Normenkontrollklage angestrengt werden.

Das wäre auch der Weg, den die Bürgerinitiative „Nein zum Windpark Wasserstein“ einschlagen müsste. Sie hat sich nach einer Bürgerinformation Ende April gegründet. Etwa 200 Bürger aus Seubersdorf, Breitenbrunn und Berching haben auf einer Unterschriftenliste unterzeichnet, um das aus ihrer Sicht „ökologisch, landwirtschaftlich und kulturhistorisch besonders sensible“ Gebiet von Windrädern freizuhalten.

Den Windpark plant im Süden von Seubersdorf – ebenfalls auf einer explizit dafür ausgewiesenen Fläche – die Regensburger Firma Primus gemeindeübergreifend bis nach Breitenbrunn. Deshalb seien die Anlagen „bauplanungsrechtlich zulässig“, wie Michael Gottschalk erläutert und die Bürgerinitiative müsse gewichtige Argumente beispielsweise zum Wasser- oder Artenschutz ins Feld führen, um den Windpark zu verhindern. Denn die grundsätzliche Eignung der Fläche sei bereits im Vorfeld geprüft worden.

Aus Sicht der Mantlacher gäbe es indessen eine andere Chance, dass die beiden Anlagen im Windpark Zieger nicht gebaut werden: Und zwar dann, wenn N-Ergie keine Förderung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhält. Davon hängt nicht unwesentlich ab, ob sich ein Windrad überhaupt rechnet.

Per Ausschreibung werden Zuschüsse für Windräder vergeben

Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von über einem Megawatt müssen sich an Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur beteiligen. Der Staat schreibt regelmäßig eine bestimmte Menge neuer Windenergie-Leistung aus. Projektentwickler reichen Gebote ein und geben an, zu welchem Preis sie Strom aus ihren Anlagen erzeugen können. Den Zuschlag erhalten in der Regel die wirtschaftlichsten Projekte, bis die ausgeschriebene Menge erreicht ist. So soll der Ausbau der erneuerbaren Energien kostengünstiger und planbarer werden.

Weil jedoch die Windgüte im Süden Deutschlands nicht so gut ist wie im Norden, fällt die Stromproduktion etwa in Bayern teurer aus, erklärt Kreisentwickler Michael Gottschalk. Damit seien diese Anlagen weniger wirtschaftlich und hätten bei den Ausschreibungen meistens geringere Aussicht auf Erfolg. „Es kann also sein, dass viele Anlagen gar nicht ans Netz gehen, da sie keinen Zuschlag bekommen.“