Wieder Kontrollen am Murner und Steinberger See geplant: Worauf Badegäste achten müssen

In der Hochsaison, wenn das schöne Wetter lockte, strömten im vergangenen Jahr täglich tausende Gäste an den Murner See und Steinberger See im Landkreis Schwandorf. Damit alles in geordneten Bahnen lief, hatte die Polizei schon damals verstärkt kontrolliert – und legte einen Fokus auf Rettungswege und Grünflächen. Auch in diesem Jahr soll es wieder regelmäßige Aktionen von Polizei, Kommunalem Ordnungsdienst & Co. geben. Was die Behörden planen – und worauf Badegäste achten müssen.
Bereits am ersten Maiwochenende, als viele Seebesucher das schöne Wetter nutzten, haben heuer die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst wieder Präsenz gezeigt. Es ging vor allem um die Parksituation, aber auch um die Seeordnung, die am Steinberger See und an Teilen des Murner Sees greift. Die Zahl der Verstöße war allerdings noch überschaubar. So gab es beispielsweise mehrere Verstöße, weil gegrillt oder mit offenem Feuer hantiert wurde. Doch beim Parken war die Lage noch relativ entspannt. Die meisten Fahrzeuge standen so, wie es vorgeschrieben ist.
Damit das so bleibt, selbst wenn die Hochsaison startet, wollen die Behörden auch in diesem Jahr wieder Präsenz zeigen. Erst kürzlich fand ein Runder Tisch in Wackersdorf statt, der mögliche Schwerpunkte für gemeinsame Kontrollaktionen ausloten sollte. Neben der Polizei und Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz waren die Bürgermeister von Steinberg am See und Schwarzenfeld, der 2. Bürgermeister von Wackersdorf sowie die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaften vor Ort. Auch die Untere Naturschutzbehörde und die Wasserbehörde am Landratsamt sowie die Bayerische Naturschutzwacht nahmen an der Besprechung teil. Kurzum: Es waren alle Stellen beteiligt, die mit der Situation am Murner und Steinberger See befasst sind.
Worauf die Behörden am Murner See und Steinberger See ihren Schwerpunkt legen
Bei den Kontrollen, die für 2026 geplant sind, steht vor allem die Parksituation im Fokus – so wie bereits im vergangenen Jahr. Zudem wird ein Augenmerk auf den jeweiligen Seeordnungen liegen, die von den Gemeinden erlassen wurden. Am Steinberger See gilt diese weitgehend für den ganzen Bereich rund um das Gewässer. Etwas anders stellt sich die Situation hingegen am Murner See dar, weil der Bereich rund um das Theatron – inklusive der dortigen Liegewiese – ein Privatgelände ist. Dafür greift die Seeordnung beispielsweise im Bereich rund um die Murner-Seestraße oder im Bereich von Rauberweiherhaus. Die Regeln sind vor Ort ausgeschildert.
Es kann abgeschleppt werden: Rettungswege und Grünflächen sind als Parkplätze tabu
Für Autofahrer, die auf Rettungswegen parken, gibt es kein Pardon – daraus machen die Schwandorfer Polizei und der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz keinen Hehl. „Falschparker, die Rettungswege behindern, werden konsequent abgeschleppt“, sagt Polizeioberkommissar Stefan Dirnberger, der bereits im vergangenen Jahr eine große Kontrollaktion geleitet hat. Selbst wer das Glück hat, dass der Abschleppwagen noch nicht eingetroffen ist, hat Pech: Neben 55 Euro werden nämlich auch die Kosten für die Leerfahrt in Rechnung gestellt, sobald der Abschlepper unterwegs ist. Und in Fällen, wenn Rettungskräfte im Einsatz behindert werden, droht sogar ein höheres Bußgeld und ein Punkt im Verkehrszentralregister.
Ein funktionierendes Miteinander rund um die Seen gelingt nur, wenn sich alle an die geltenden Regelungen halten und aufeinander Rücksicht nehmen.Christian Meßmann, Bürgermeister von Steinberg am See
Auch Grünflächen und Wiesen sind als Parkfläche tabu – selbst wenn es keine Schilder gibt, die auf ein Parkverbot hinweisen. Eine entsprechende Regelung findet sich im Bayerischen Naturschutzgesetz und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro geahndet. Der Grund: Durch das regelmäßige Parken würden Grünflächen zerstört und die Natur geschädigt, sagt Polizeioberkommissar Dirnberger.
Grillen, Hunde am See & Co: Auch die Seeordnungen stehen im Fokus der Behörden
Egal, ob am Murner See oder am Steinberger See: Das Grillen oder das Errichten von offenen Feuerstellen ist überall, wo die Seeordnungen gelten, kategorisch verboten. Aber es gibt noch weitere Regeln, die für Badegäste und Seebesucher zu beachten sind: So müssen Hunde beispielsweise an der Leine geführt werden. Und an einigen Bereichen sind Hunde komplett verboten – so etwa auf der Liegewiese und am Südufer des Steinberger Sees, beim Märchengarten am Murner See oder am Erlebnispark Wasser-Fisch-Natur.
Auch auf diese Regeln werden die Behörden achten, wenn sie demnächst rund um die Seen kontrollieren. Ein weiteres Augenmerk wird zudem auf Motorbooten & Co. liegen: Denn sämtliche motorbetriebenen Wasserfahrzeuge sind an beiden Seen verboten, sagt Michael Weiß, Pressesprecher der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf. Das gilt für Antriebe aller Art – egal, ob diese mit Benzin oder elektrisch betrieben werden. Dabei handelt es sich aber nicht um einen Teil der Seeordnung, sondern um eine bayernweite Vorschrift.
Wie aber können Seebesucher parken, ohne einen Strafzettel zu riskieren?
An Parkflächen mangelt es nicht, wie die zuständigen Stellen betonen. Am Steinberger See stünden rund 1800 und am Murner See rund 1000 Stellplätze zur Verfügung, sagt Weiß. Am Murner See gibt es auch zwei Stellflächen, die kostenlos sind: der ehemalige Großparkplatz an der Industriestraße, heute als P2 Murner See bekannt, und die Parkplätze am Erlebnispark Wasser-Fisch-Natur. Eine Besonderheit gibt es am Steinberger See: Hier sind Elektroautos auf öffentlichen Parkplätzen nicht von den Gebühren befreit. Und am Privatparkplatz Murner See P1 gibt es inzwischen keine Schranken mehr, sondern eine kamerabasierte Kennzeichenerfassung – das Parken bleibt aber kostenpflichtig.

Wenn Besucher hingegen auf der Fahrbahn parken, ist vor allem eines zu beachten: Es braucht eine Restfahrbahnbreite von 3,05 Meter, damit noch genug Platz für andere Fahrzeuge oder Rettungskräfte ist. Und in die Grünflächen auszuweichen, um den nötigen Abstand einzuhalten, ist nicht erlaubt. „Wenn man zu weit rechts in die Wiese reinfahren muss, damit die Restfahrbahnbreite bleibt, dann reicht es einfach nicht. Dann darf man da einfach nicht parken“, sagt Dirnberger. Auch in Fällen, wenn die notwendige Restfahrbahnbreite nicht eingehalten ist, droht Falschparkern das Abschleppen. Mit den örtlichen Abschleppunternehmen seien bereits Vereinbarungen getroffen worden, um die Aufträge zügig abzuarbeiten.
Was empfehlen Wackersdorf, Steinberg und Schwarzenfeld für Seebesucher?
Für die VG Wackersdorf ist vor allem die Rücksichtnahme ein wichtiger Punkt. „Ein funktionierendes Miteinander rund um die Seen gelingt nur, wenn sich alle an die geltenden Regelungen halten und aufeinander Rücksicht nehmen“, sagt beispielsweise Steinbergs Bürgermeister Christian Meßmann. Und Wackersdorfs Bürgermeister Thomas Falter (beide CSU) appelliert an die Besucher, „die vorgesehenen Parkflächen“ zu nutzen und die „Rettungs- und Zufahrtswege für Einsatzkräfte“ freizuhalten. Die geplanten Kontrollen begrüßt die VG, wie Weiß betont. Man danke der Polizei, dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Verkehrsüberwachung „für deren wichtige Arbeit während der gesamten Saison“.
Auch in Schwarzenfeld gibt es Rückendeckung für die Kontrollen. Für die Anreise zum Nordufer empfiehlt Pressesprecher Tobias Reitmeier, wenn möglich, das Rad. Die Fläche sei bewusst naturbelassen. Mit weiteren Parkplätzen, sagt er, sei in naher Zukunft nicht zu rechnen. Die Regeln seien im Allgemeinen gut ausgeschildert. „Das größte Problem ist die Unvernunft der Leute“, sagt Reitmeier. Wenn es um Rettungswege gehe, bleibe den Kontrolleuren kein Spielraum.