Welpe vernachlässigt und in Wald bei Schwandorf ausgesetzt: Gericht verurteilt 21-Jährigen

Dieser Fall sorgt auch noch Monate später bei erfahrenen Tierärzten für Kopfschütteln. Selten hatten sie einen Welpen in einem so erbärmlichen Zustand gesehen. Bounty, ein Mischling, lag im Herbst 2025 mit Flöhen übersäht am Rande eines Waldstücks bei Neukirchen im Schwandorfer Stadtgebiet. Der erst wenige Monate alte Welpe wurde dort von seinem Herrchen ausgesetzt. Der heute 21-Jährige war offenbar mit dem Tier überfordert. Vor Gericht bekam der junge Mann nun die Quittung für sein Handeln.
Staatsanwältin Julia Scheitzach warf dem Schwandorfer rohe Tiermisshandlung in zwei Fällen vor. Konkret soll er Bounty nicht nur über Wochen unzureichend mit Wasser und Futter versorgt haben. Am 26. September 2025 soll er den Welpen auch noch ausgesetzt haben – wohlgemerkt ohne Futter und Wasser. Als der winselnde Hund zwei Tage später zufällig von einem Pilzsammler gefunden wurde, befand sich das Tier bereits in einem lebensbedrohlichen Zustand, wie aus der Anklageschrift hervorging.
Der Beschuldigte, der ohne Verteidiger auf der Anklagebank Platz genommen hatte, versuchte sich rauszureden. Noch heute habe er Säcke mit Hundefutter zu Hause stehen. „Am Futter ist es definitiv nicht gescheitert“, sagte er. Er habe Bounty auch nicht lebend aussetzen wollen. Vielmehr sei der Hund eine Treppe hinuntergefallen und habe sich danach nicht mehr bewegt. „Ich war mir sicher, dass er tot ist“, schilderte der Angeklagte.
Anruf beim Tierarzt blieb aus
Auch weil er bei dem Tier keine Atmung mehr wahrnehmen konnte, habe er den jungen Hund auf den Beifahrersitz seines Autos gelegt und ihn nachts zu besagtem Waldstück gefahren. Warum hat er in der Situation keinen Tierarzt kontaktiert, wurde der junge Mann vor Gericht gefragt. Daran habe er in dem Moment nicht gedacht, sagte er. „Es kann sein, dass ich im Schock überreagiert habe.“
Im weiteren Verlauf der Beweisaufnahme stellte sich immer mehr heraus, dass der heute 21-Jährige offenbar mit der Pflege des Welpen und weiterer Hunde, die bei ihm lebten, überfordert gewesen war – spätestens, nachdem seine Partnerin ausgezogen war. Er sei zur damaligen Zeit beruflich oft auswärts unterwegs gewesen, seine Hunde seien dann tagsüber auf sich allein gestellt gewesen.
Da stellt es mir heute noch die Haare auf.Eine Amtsveterinärin des Landratsamts Schwandorf
Dazu passt die schlechte Entwicklung von Bounty, die eine Amtstierärztin vor Gericht bestätigte. Sie kam zu dem Entschluss, dass das Tier über eine längere Zeit vernachlässigt worden sein muss. Der Welpe habe einen massiven Flohbefall gehabt, auch hätten sich Fliegeneier in seinem Fell befunden. „Da stellt es mir heute noch die Haare auf“, sagte die Vertreterin des Landratsamts.
Schlechter Zustand: Tierärztin wollte den Welpen zunächst einschläfern
Fiel Bounty also über ein paar Treppenstufen, weil er so schwach war? Auch für eine Tierärztin aus dem östlichen Landkreis Schwandorf war das vor Gericht denkbar. Sie versorgte Bounty, nachdem er im Wald gefunden worden war. Der Welpe sei in einem äußerst kritischem Zustand gewesen. „Ich war zunächst der Meinung, dass es besser wäre, ihn einzuschläfern“, sagte die Tiermedizinerin. Auf Drängen von Tierheim-Mitarbeitern habe sie es dann doch mit einer intensivmedizinischen Behandlung versucht. Mit Erfolg: Bountys Zustand besserte sich. Mittlerweile hat er neue Besitzer gefunden. „Es geht ihm gut“, versicherte die Tierärztin.
Er muss geatmet haben, sonst wäre er nicht lebend im Wald gefunden worden.Eine Tierärztin vor Gericht
Immer dünner wurde dagegen die Luft für den Mann auf der Anklagebank. Amtsgerichtsdirektorin Michaela Frauendorfer hatte schon nach der Aussage des jungen Mannes arge Zweifel geäußert, dass der Welpe „von den Toten aufersteht“, wenn er doch wie der Angeklagte sagte, keine Lebenszeichen mehr von sich gab. Und auch die beiden Tierärztinnen im Zeugenstand glaubten das nicht. „Er muss geatmet haben, sonst wäre er nicht lebend im Wald gefunden worden“, lautete die Aussage einer Veterinärin.
Staatsanwältin: Angeklagter war „offensichtlich absolut überfordert“
Nach der Beweisaufnahme war es wenig überraschend, dass Staatsanwältin Scheitzach ihre Vorwürfe als vollumfänglich bestätigt sah. In ihrem Plädoyer sprach sie von einer „außerordentlichen Grausamkeit“, die der Angeklagte im Spätsommer 2025 an den Tag gelegt habe. Dieser sei „offensichtlich absolut überfordert“ gewesen – wohl auch aufgrund erheblicher Reifeverzögerung. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro.
Amtsgerichtsdirektorin Frauendorfer verurteilte den 21-Jährigen schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 3800 Euro. Weil weder Staatsanwaltschaft noch der junge Schwandorfer Rechtsmittel gegen das Urteil einlegten, wurde dieses noch im Gerichtssaal rechtskräftig.