„Wären aufgeschmissen“: Abschiebung von Syrer (30) könnte Regensburger Firma gefährden

Seit fast zwei Jahren erfüllt Tarek Alhabbal in einer Regensburger Textilreinigung einen Job, um den sich sonst keiner reißt. Doch nun soll er zurück in seine Heimat. Sein Asylantrag wurde – wie der von immer mehr Syrern in Deutschland – abgelehnt. Der 30-Jährige und seine Chefin Anna-Elise Dechant tun nun alles dafür, dass er bleiben kann. Doch die Möglichkeiten sind begrenzt.
Seit 2008 führt Anna-Elise Dechant im Regensburger Gewerbegebiet die Textilreinigung 1A. Geeignetes Personal findet die 67-Jährige nur schwer – auch, weil in der Branche nur Mindestlohn gezahlt wird. Unter den 16 Mitarbeitern sind viele Migranten und hauptsächlich Quereinsteiger. Als Tarek Alhabbal 2024 Dechants Laden betrat und ihr zeigte, wie er ein Sakko bügelt, wusste die Chefin: Alhabbal ist ein Jackpot für sie.
„Er war von Haus aus willig, hier zu bleiben“, sagt Dechant
Der 30-Jährige stammt aus Syrien und bringt viel Erfahrung mit. Laut eigenen Angaben arbeitet Alhabbal bereits seit 15 Jahren in der Branche. „Ich habe schon als Kind gearbeitet.“ Um nicht für den Kriegsdienst unter dem Assad-Regime eingezogen zu werden, floh er zunächst in die Türkei und blieb dort für ungefähr sechs Jahre, erzählt er. Weil es Probleme mit dem Asyl gegeben habe, sei er vor drei Jahren nach Deutschland gekommen. Seit September 2024 arbeitet er für Dechant, zunächst nur in Teilzeit, um einen Sprach- und Integrationskurs zu besuchen. „Er war von Haus aus willig, hier zu bleiben“, sagt Dechant. Auch sonst findet sie nur lobende Worte für ihren Mitarbeiter.
Doch Alhabbals Antrag auf Asyl wurde nicht anerkannt. Er wird aufgefordert, die Bundesrepublik innerhalb von 30 Tagen zu verlassen. Sollte er das nicht tun, wird er abgeschoben. Den 30-Jährigen trifft diese Entscheidung hart – und nachvollziehen kann er sie auch nicht: „Ich nehme vom Jobcenter oder Sozialamt kein Geld und wohne alleine“, sagt er.
Rund 88.000 Syrer leben in Bayern
So wie Alhabbal geht es immer mehr Syrern. Nach Angaben von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) lebten im Freistaat zuletzt rund 88.000 Syrer (Stand: Februar), knapp 42.000 mit einem befristeten Aufenthaltstitel wegen der Zuerkennung eines Schutzstatus. Bei weiteren 11.600 war das Asylverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Etwa 920 seien ausreisepflichtig.
Diese Zahl dürfte aber wohl steigen. Zuletzt hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa gesagt, dass in den nächsten drei Jahren rund 80 Prozent der in Deutschland lebenden Syrer zurückkehren sollen. Diese Zahl löste eine große Debatte aus – ob nun Merz oder al-Scharaa die Zahl zuerst nannte, ist umstritten.
Auch Freunde haben Ablehnungsbescheide erhalten
Aber schon jetzt ist Realität: Nicht nur Alhabbal, sondern auch Syrer aus seinem Umfeld haben Ablehnungsbescheide erhalten. Nicht jeder davon arbeite, sagt der 30-Jährige. „Aber ich mache alles.“ Außerdem geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Abgeordneten Clara Bünger (Linke) hervor, dass Asylanträge von Menschen aus Syrien in Deutschland inzwischen größtenteils abgelehnt werden. 2024 war noch genau das Gegenteil der Fall.
Nicht nur die Betroffenen, sondern auch Arbeitgeber wie Dechant hängen damit in der Luft. Im schlimmsten Fall wäre Alhabbals Abschiebung für die Textilreinigung existenzbedrohend, sagt Dechant. „Wir wären aufgeschmissen.“ Und für Alhabbal ist klar: „Ich will nicht nach Syrien.“ Der 30-Jährige hat nun Klage gegen den Bescheid beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das bedeutet: Er darf zunächst bleiben und weiter in der Textilreinigung arbeiten. Dechant und er versuchen außerdem, dass der 30-Jährige über den sogenannten Spurwechsel in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln und so in Deutschland bleiben kann. Dafür hat er nun einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet.
Fachanwalt erklärt Spurwechsel-Möglichkeiten
Ein Fachanwalt für Migrationsrecht erklärt die Spurwechsel-Möglichkeiten so: Beginnt ein Asylbewerber während des laufenden Verfahrens eine Ausbildung, kann er auch nach einem negativen Asylbescheid ein Aufenthaltsrecht erhalten – zum Beispiel über eine Ausbildungsduldung oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer. Es sei daher sinnvoll, wenn Arbeitgeber möglichst früh versuchen, Ausbildungsplätze anzubieten. Für viele Betroffene ist dies die wichtigste Perspektive.
Aber grundsätzlich sieht das Aufenthaltsrecht für Personen, die nicht auf regulärem Weg nach Deutschland eingereist sind und hier einen Asylantrag gestellt haben, nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten vor. Die Erteilung einer Beschäftigungsduldung etwa ist nur für Personen möglich, die bis zum 31. Dezember 2022 in das Bundesgebiet eingereist sind, so der Anwalt. Ein weiteres Problem: Die Beschäftigungsduldung setzt unter anderem voraus, dass der betroffene Ausländer bereits längere Zeit geduldet ist. Während des laufenden Asylverfahrens ist diese Option daher in der Regel nicht relevant.
Für Fachkräfte kann Spurwechsel gelingen
Für Fachkräfte mit anerkannter Ausbildung oder Studium, die einen Asylantrag gestellt haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines sogenannten Spurwechsels in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der qualifizierten Beschäftigung. Dieser ist jedoch ebenfalls an einen Stichtag gebunden und nur für Personen möglich, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind.
Als größte Hürde gilt dem Anwalt zufolge häufig die Identitätsklärung: Viele dieser Möglichkeiten scheitern daran, dass die Identität der Betroffenen nicht rechtzeitig nachgewiesen werden kann. Was bei Arbeitgebern auf Unverständnis stoße: In der Praxis sei es ein großes Problem, dass gut integrierten Personen, deren Asylverfahren negativ endet, von den Ausländerbehörden ein Spurwechsel nicht erlaubt wird.
Auch die IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim bestätigt, dass Fälle von drohenden Abschiebungen in der Wirtschaft regelmäßig für Verunsicherung sorgen und sich Spurwechsel oft als schwierig erweisen. „Es besteht in der Praxis ein teils deutlicher Widerspruch zwischen dem dringenden Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft und den aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen.“ Dechant kann da nur den Kopf schütteln: „Wir brauchen Leute, die anpacken wollen.“
Daten und Fakten zum Arbeitsmarkt
• Asylherkunftsländer: Seit Jahren steigen die Beschäftigungszahlen von Menschen aus nicht-europäischen Herkunftsländern bei der Regensburger Agentur für Arbeit, die für Stadt und Landkreis Regensburg sowie die Landkreise Kelheim und Neumarkt zuständig ist. 2025 wurden im Agenturbezirk 4970 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte registriert, 2015 waren es 461. Arbeitslos gemeldet sind (Stand: Februar) 1126 Personen, 2015: 144. Bürgergeld bezogen 2025 (Stand: November) 3281 Personen, 2015: 932.
• Auszubildende: Der Anteil ausländischer Auszubildender bei der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz ist 2025 auf 18,5 Prozent gestiegen. Auszubildende mit Fluchthintergrund spielen dabei eine wichtige Rolle.