Angeklagter schneidet Geschädigtem Hals mit Weizenglas auf – Der hatte „großes Massel“

Von Josef Fischer · 21. April 2026 um 17:00

Reue, wenn auch eine späte, zeigte ein wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagter Baumaschinenführer vor dem Chamer Amtsgericht. Richterin Birgit Fischer verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstraße von einem Jahr und fünf Monaten ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung und zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro. Damit blieb sie unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

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Richterin Birgit Fischer erklärte, dass der Angeklagte am 16. Mai 2025 den Geschädigten bei einem Maifest mit einem Weißbierglas gegen den Hals geschlagen hat. Dieser wurde dann zu Boden und gegen die Scherben des Weißbierglases gedrückt. Die erlittenen Schnittwunden hätten auch tödlich enden können.

Der Angeklagte bemerkte, dass man auf dem Maifest war und draußen vor dem Zelt gestanden hatte. Da habe er gesehen, dass der Nebenkläger auf einen anderen Jugendlichen eingeschlagen hat. Er sei dann ärgerlich geworden und habe das Weißbierglas auf den Boden fallen lassen. Als nächstes sei er zu dem Nebenkläger hingegangen und es entwickelte sich eine Rangelei am Boden. Bei dieser sei er vom Nebenkläger am Hals gewürgt worden. Letztendlich sei er dann von diesem weggezogen worden.

Auf Nachfrage bemerkte er, dass er zwei Weißbier getrunken hatte und der Nebenkläger offensichtlich angetrunken war. Er selber habe an Hand und Knie Schnittverletzungen erlitten. Mit dem Nebenkläger habe er dann über einen Freund später Kontakt aufgenommen. Diesen habe er gefragt ob man die Geschichte nicht auch privat klären könnte.

Der Nebenkläger, ein junger Maurer, erklärte, dass er mit Freunden auf diesem Maifest war. Aber den genauen Hergang des Abends könne er nicht mehr schildern. Er sei geschupst worden und jemand habe ihm ein Weißbierglas über den Hals gehauen. Dann sei er einfach ganz weit weggerannt. Sein T-Shirt sei voll mit Blut gewesen. Dann sei ihm schwindlig geworden und auf einmal seien viele Leute zu ihm gekommen. Der Sanka sei alarmiert worden und er sei ins Krankenhaus gebracht worden. Aufgrund seiner Verletzungen am Hals sei er mit dem Rettungshubschrauber nach Regensburg verlegt worden.

Attacke auf Maifest: Bis heute bleiben Fragen offen

Er bestätigte, dass ihn der Angeklagte kontaktiert und ihm 1000 Euro geboten hatte. Aber es sei zu keinem Konsens gekommen. Er wisse bis heute nicht, warum ihn der Angeklagte in dem Menschengewirr ausgesucht hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt habe er ihn nicht gekannt.

Der Angeklagte betonte, dass die ganze Angelegenheit von beiden Seiten nicht richtig war. Er würde gerne 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Hierauf bemerkte der Nebenkläger: „Warum hast du dich denn nicht gleich gemeldet!“ Aber er nehme die Entschuldigung und die 1000 Euro gerne an.

Nach einem Rechtsgespräch mit den Anwälten und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft wurde die Verhandlung fortgesetzt. Richterin Birgit Fischer erklärte, dass alle Parteien der Meinung waren, dass eine weitere Zeugin nicht vernommen werden soll. Gehört wurde aber ein 33-jähriger Feuerwehrmann, der beim Maifest vor Ort war. Er habe die Schlägerei gesehen und den Sanka angerufen. Letztendlich habe er den Angeklagten von seinem Opfer weggezogen.

Weißbierglas-Attacke: Chamer Staatsanwalt spricht von „bleibendem Schaden“

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärte, dass er sich erwiesen hat, dass der Angeklagte ein Weißbierglas an den Hals des Geschädigten geschlagen hat. Somit sei eine gefährliche Körperverletzung mit bleibendem, sichtbarem Schaden gegeben. Zugute komme dem Angeklagten, dass er in friedfertiger Absicht in das Geschehen gegangen ist. Auch habe er zugegeben, dass er zuerst geschlagen hatte. So schraube sich der Strafrahmen nach unten. Er fordere eine Freiheitsstraße in Höhe von einem Jahr und elf Monaten ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung und zusätzlich eine Geldauflage in Höhe von 15 000 Euro.

Der Anwalt des Nebenklägers stellte fest, dass es dem Angeklagten in der Verhandlung klar geworden sein dürfte, dass er ein großes Massel hatte. Letztendlich dürften beide Seiten etwas aus dieser Geschichte gelernt haben. Rechtsanwalt Benedikt Kuchenreuter, Anwalt des Angeklagten, war der Meinung, dass sein Mandant die Situation befrieden wollte. Zu berücksichtigen sei auch, dass dieser bislang nicht auffällig geworden ist. Er schlage eine Freiheitsstraße von einem Jahr und fünf Monaten ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung und 5000 Euro Geldauflage vor.

I glaubs a!Geschädigter

Der Angeklagte stellte an den Geschädigten gewandt fest: „Es tut mir leid!“ Dessen Antwort lautete: „I glaubs a!“

Letztendlich verurteilte Richterin Birgit Fischer den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und fünf Monaten Freiheitsstraße ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung und zur Übernahme der Kosten des Verfahrens und der Nebenklage sowie zu einer Geldstraße in Höhe von 5000 Euro. Mit dem Täter/Opferausgleich in Höhe von 1000 Euro habe somit der Geschädigte 6000 Euro bekommen.