Prozess um toten Patienten in Klinik im Raum Cham: Gutachter entlasten angeklagten Arzt

Ein Mann erbricht sich. Er hat Bauchschmerzen. Er wird in ein Krankenhaus im Raum Cham eingeliefert. Fünf Tage später ist er tot. Das Landgericht Regensburg beschäftigt sich nun mit der Frage: Gibt es jemanden, der daran die Schuld trägt?
Angeklagt ist ein Mediziner. Er soll den Patienten falsch behandelt haben. Der Mann starb durch Komplikationen nach einer endoskopisch retrograden Cholangiopankreatikographie (kurz: ERCP). Damit werden die Gallenwege untersucht. Die ERCP, so zumindest der Vorwurf der Ermittlungsbehörden, soll zu einem peritonealen Schock geführt haben. Der Patient verstarb.
Angeklagter vor Gericht in Regensburg: Habe nicht falsch gehandelt
Über drei Jahre nach dem Tod des Mannes erhielt der Mediziner einen Strafbefehl – der Vorwurf: fahrlässige Tötung. Die Untersuchung sei nicht gerechtfertigt gewesen. Der Arzt legte Einspruch ein. Vom Amtsgericht Cham wurde er im Mai 2025 freigesprochen. Dagegen legten wiederum die Angehörigen über ihre Nebenklagevertreter Berufung ein. Das führte schlussendlich zum Prozess vor dem Landgericht Regensburg am Freitag – und damit zur Frage: Wer trägt die Schuld an diesem Tod? Oder besser: Gibt es überhaupt jemanden, der an diesem Tod die Schuld trägt?
Eingangs äußerte sich der Arzt zu den Vorwürfen. „Mein Mitgefühl gilt natürlich den Angehörigen.“ Er mache zwischen 100 und 200 ERCP-Untersuchungen im Jahr – und das seit Jahrzehnten. Einen so dramatischen Verlauf habe er noch nie erlebt. Komplikationen, die könne es geben. In einem bis zwei Prozent der Fälle. Er sei der festen Überzeugung, nicht falsch gehandelt zu haben. Das Verfahren belaste ihn sehr. „Ich hoffe, dass es mir gelingt, die Gutachter und das Gericht davon zu überzeugen, dass ich nicht falsch gehandelt habe.“
Im weiteren Verlauf der Berufungsverhandlungen wurden mehrere Ärzte gehört, die auch in die Behandlung des Patienten an der Klinik im Raum Cham involviert waren. Darüber hinaus berichteten zwei Polizisten von den Ermittlungen. Die Prozessbeteiligten nahmen überdies Video- und Bildaufnahmen in Augenschein, die im Rahmen der Behandlung entstanden sind. Zum Teil gab es zwischen der Nebenklagevertretung und der Verteidigung kleinere Wortgefechte, die sich um Details der Behandlung drehten.
Entscheidend in diesem Verfahren sind wohl die Gutachter – drei an der Zahl. Zwei davon beschäftigten sich mit der Frage, ob die Behandlung, wie sie geschehen ist, angezeigt war.
Beide Mediziner kamen in ihren Gutachten zum Schluss, dass die Behandlung mittels einer ERCP vertretbar gewesen sei. Einer der Sachverständigen äußerte überdies, dass Komplikationen wie beim Verstorbenen „extrem selten“ seien. Medizin sei auch das Abschätzen von Risiken. Der zweite Gutachter stellte fest, dass es „keine harte Indikation“ für eine ERCP gegeben habe. Es sei allerdings „nachvollziehbar“, dass der angeklagte Arzt so gehandelt habe. Dringlich, oder gar ein Notfall, sei die Behandlung allerdings nicht gewesen, betonte der Gutachter. Er kritisierte auch, dass der Mann womöglich überleben hätte können, wenn man den Patienten nach der Behandlung besser versorgt hätte. Er habe starke Schmerzen gehabt, passiert sei dennoch nichts. Für die Nachüberwachung sei der Angeklagte nicht unmittelbar zuständig gewesen. Aber er hätte seine Kollegen für die brisante Situation sensibilisieren können, sagte der Gutachter.
Ein Rechtsmediziner, an dessen Institut der Leichnam des Patienten obduziert wurde, stellte im Rahmen seines Gutachtens fest, dass der Mann an einem peritonealen Schock gestorben sei. Diese sei auf die Behandlung zurückzuführen. Der Fall, mit dem man es hier zu tun habe, sei „außergewöhnlich“, betonte der Sachverständige.
Prozess um toten Patienten in Cham: Nebenklage stellt mehrere Beweisanträge
Die Vertreterin der Nebenklage stellte im Anschluss an die Befragung mehrere Beweisanträge. Diese drehten sich auch um die Aufklärung des Patienten vor dem Eingriff. Sie beantragte, mehrere dabei Anwesende als Zeugen zu hören. Der Hintergrund: Bei der Aufklärung soll es aufgrund einer Sprachbarriere Verständigungsprobleme gegeben haben. Darüber hinaus beantragte sie, Einsicht in bestimmte Videomaterialien zu bekommen, die im Rahmen der Behandlung entstanden sind. Richter Gaßmann betonte, dass diese Videos der Nebenklage sehr wohl zur Verfügung standen.
Die Kammer unter Vorsitz von Richter Gaßmann entschied schließlich, den Prozess an einem anderen Termin fortzusetzen. Ein Urteil soll wohl im Mai fallen.