Nach Tod von Patient in Krankenhaus: Chamer Mediziner muss erneut vor Gericht

Von Philip Hell · 10. April 2026 um 17:00

Der Tod eines Patienten in einem Krankenhaus im Raum Cham beschäftigt nun auch die Regensburger Justiz. Ein Mediziner steht vor Gericht – obwohl ihn das Amtsgericht bereits freigesprochen hat.

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Die Vorwürfe gegen den Mann wiegen schwer. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung. Ein Sprecher des Landgerichts Regensburg teilt auf Anfrage dieser Zeitung mit: „Dem Angeklagten lag zur Last, als Arzt in einem Krankenhaus im Raum Cham einen 43-jährigen Patienten im Februar 2021 falsch behandelt zu haben.“ Konkret soll der Angeklagte fehlerhaft eine endoskopische retrograde Cholangiopankreatikographie (kurz: ERCP) angeordnet haben, so zumindest der Vorwurf der Ermittlungsbehörden. Eine ERCP ist eine Untersuchung und Behandlung der Gallenwege und der Bauchspeicheldrüse. Dabei wird den Patienten in aller Regel ein Schlauch durch den Mund eingeführt.

Im Zuge der Untersuchung in einem Krankenhaus im Raum Cham soll der Patient verstorben sein. Aufgrund der ERCP soll er einen peritonealen Schock erlitten haben, so der Vorwurf, den der Sprecher des Landgerichts Regensburg auf Anfrage schildert. Ein peritonealer Schock ist ein lebensbedrohlicher Zustand, der durch eine schwere Reizung oder Entzündung des Bauchfells entsteht.

Tod von Patientin: Chamer Mediziner droht womöglich Gefängnis

Der Mediziner war schon einmal mit diesen Vorwürfen konfrontiert. Es kam zu einer Verhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht Cham. Dieses hat den Arzt freigesprochen, wie der Sprecher des Landgerichts mitteilt. „Hiergegen legte der Vertreter der Hinterbliebenen als Nebenkläger Berufung ein.“ Damit wird der Fall nun zu einer Angelegenheit für die nächste Instanz, mithin das Landgericht Regensburg. Der Prozess gegen den Mediziner beginnt am Freitag. Es sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil soll – so der derzeitige Plan – Ende April fallen.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Mediziner möglicherweise sogar das Gefängnis. „Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es im entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches. Für den Arzt gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.