Alle Jahre wieder: Mann wird in Cham nach Rangelei mit Bruder nach Starkbierfest verurteilt

Es sei ein klassischer Fall gewesen, den Richter Wolfgang Voit am Mittwochvormittag am Amtsgericht Cham verhandelte. Starkbierfest im Lindner Bräu in Bad Kötzting, After-Party im Café Zinnober, Rangelei an der Aral-Tankstelle. Jedes Jahr ähnliche Szenarien, andere Täter. Der Prozess an sich unterschied sich dann allerdings doch von den meisten Verhandlungen. Und der Angeklagte, ein junger Landkreis-Bewohner, kam mit einem blauen Auge davon.
So zierte gleich zu Beginn der Verhandlung das ungewöhnliche Bild den Sitzungssaal, dass die Plätze von Richter, Staatsanwalt und Verteidiger leer waren. Einzig der Angeklagte saß auf seinem Platz. Der Hintergrund: Die Parteien verständigten sich auf ein sogenanntes Rechtsgespräch.
In diesem einigten sich Anklage, Verteidigung und Gericht im Falle eines Geständnisses auf eine Freiheitsstrafe im Rahmen von acht bis zehn Monaten, die auf Bewährung auszusetzen ist. Der junge Mann gab die Anschuldigungen bezüglich des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte mit der Verlesung seines Geständnisses durch seinen Verteidiger zu. Somit war der Strafrahmen gesetzt, die meisten Zeugen unvernommen entlassen und die Hauptverhandlung gestartet.
Der Tathergang ist typisch für die Starkbierabende
In den frühen Morgenstunden am 16. März 2025 sei der Angeklagte mit einem anderen Mann an der Aral-Tankstelle in der Arnbrucker Straße in eine Rangelei geraten und habe dabei mehrfach auf diesen eingeschlagen. Eine Streife, die die hitzige Situation zufällig gesehen hat, sei schnell vor Ort gewesen. Wie sich später herausgestellt hat, ist der Mann, den der Angeklagte angegriffen hat, sein eigener Bruder gewesen.
Außerdem sei ein Sicherheitsmitarbeiter der Tankstelle vor Ort gewesen und habe versucht, mit anderen Personen die beiden Streithähne zu trennen. Dies ist ihnen schnell gelungen, wie die Aufnahmen der Überwachungskameras vor Ort gezeigt haben. Der Security-Mann soll daraufhin den Beamten mitgeteilt haben, dass es sich um Körperverletzung handele, woraufhin sich ein Polizist auf den Weg zu dem Angeklagten gemacht hat, welcher sich bereits in Richtung Kreisverkehr entfernt hat.
Der junge Mann hat die Herausgabe seiner Personalien verweigert, weshalb weitere Polizisten zur Verstärkung gekommen sind. Vier Beamte fesselten den Angeklagten schließlich unter Einsatz von Schlagstock und Pfefferspray. Die Notwendigkeit der Vollstreckungsmittel stellte der Verteidiger des Angeklagten bei der Verhandlung in Frage, auch wenn dieser „dadurch eine Strafe gespürt“ habe. Den ganzen Vorgang hat die Bodycam eines Beamten aufgezeichnet. Zeitstempel: 4.23 Uhr.
Die allerletzte Warnung
Bei der Festnahme habe der Angeklagte sich den Maßnahmen der Polizei widersetzt und sich aggressiv verhalten. Unter anderem ist die Brille eines Beamten dem Ausraster des jungen Mannes zum Opfer gefallen. Der Alkoholtest hat damals einen Wert von 0,68 Promille ergeben.
Die beiden Brüder wollten danach eigentlich gar keine strafrechtliche Verfolgung. Dass der Fall dennoch vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, lag an den Vorstrafen des jungen Mannes. Er ist unter anderem wegen Körperverletzung zwei Mal verurteilt. Der Vorfall in Bad Kötzting fiel noch in die Bewährungsphase der vorherigen Tat, weshalb Richter Voit bei seiner Urteilsverkündung von der allerletzten Warnung für den Landkreis-Bewohner sprach.
„Wenn noch einmal was passiert, buscht es. Dann gehen Sie ins Gefängnis.“ Da der Mann allerdings fest im Leben stehe und sein Bewährungszeugnis positiv ist, verzichte Voit auf eine Gefängnisstrafe. Sein Urteil: Freiheitsstrafe von neun Monaten auf vier Jahre Bewährung, ein verpflichtendes Antiaggressionstraining sowie 4000 Euro an einen gemeinnützigen Verein in Bad Kötzting. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.