Nach Klinik-Aus in Cham: Mitarbeiterin zieht wegen Abfindung vor Arbeitsgericht

Von Josef Fischer · 3. April 2026 um 14:00

Die Nachricht, dass die Bayerwald-Klinik in Windischbergerdorf zum 30. April schließt, schlug ein wie eine Bombe im Landkreis Cham. Vor allem bei den oft langjährigen Mitarbeitern herrschte lähmendes Entsetzen. Trotz des Versprechens, einen Sozialplan aufzulegen, gingen Mitarbeiter vor das Arbeitsgericht.

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Einen dieser Fälle behandelte Veit Zitzmann, Vorsitzender Richter des Arbeitsgerichtes Cham, am Gründonnerstag. Vor ihm saß eine langjährige Mitarbeiterin in Begleitung ihrer Rechtsanwältin. Ziel war es, zu erfahren, wie hoch die Abfindung sein wird. Die Klägerin ist seit 37 Jahren als Masseurin in der Klinik tätig.

Der Klinik-Vertreter bestätigte, dass diese zum 30. April 2026 geschlossen werde. Selbstverständlich habe man einen Sozialplan für die gekündigten Mitarbeiter aufgestellt. Allerdings könne man zum jetzt noch nicht sagen, wie hoch die Abfindung nach Sozialpunkten für die Klägerin ausfallen werde. Zurzeit gebe es noch einige Unklarheiten.

Höhe des Betrages derzeit noch unklar

Die Anwältin der Klägerin bemerkte, dass sie mit den Verantwortlichen gesprochen und sich auch den Sozialplan angesehen habe. Klar sei, wie viele Arbeitnehmer die Kündigung betrifft, unklar sei dagegen immer noch die Höhe der Abfindung für ihre Mandantin.

Auf Nachfrage der Anwältin bemerkte der Klinik-Vertreter, dass bislang 96 Mitarbeitern gekündigt worden sei. Die Kündigungen seien über einen Kurierdienst zugestellt worden. Sicher sei, dass es keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in der Klinik gebe. Hier verwies der Sprecher auf die von der Klinik initiierte Jobmesse, die von den Angestellten genutzt werden habe können.

Geld wird mit der Mai-Abrechnung ausbezahlt

Die Rechtsanwältin fragte, ob man schon zeitlich abschätzen könne, wann die Größenordnung der Abfindung feststeht. Hierauf entgegnete der Vertreter der Klinik, dass mit der Maiabrechnung auch die Abfindung ausbezahlt werde.

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Richter Zitzmann wollte von beiden Parteien wissen, wie es mit dem Verfahren weitergehen solle. Nachdem die Anwältin der Klägerin erklärt hatte, dass man gerne auf das Angebot warte, beschloss der Vorsitzende Richter, dass es dann einen neuen Termin vor dem Arbeitsgericht geben werde.