„Eine richtig miese Nummer“: Tresor-Klau mit Zweitschlüssel in Regensburg vor Gericht

Kommt der Hintermann eines dreisten Diebstahls aus einer Wohnung straffrei davon? Der mutmaßliche Auftraggeber des Coups soll der Schwiegersohn des geschädigten Ehepaars aus Regensburg sein. Sie stellten gegen ihn aber keinen Strafantrag.
Ende August vergangenen Jahres trifft ein Ehepaar fast der Schlag – am helllichten Tag verschwindet aus ihrer Wohnung ein Vermögen. Eindeutige Spuren eines Einbruchs fehlen; ebenso Handys, Tabletts, ein Tresor sowie rund 33.000 Euro. Dafür schickt das Amtsgericht einen 41-Jährigen ins Gefängnis. Doch der Mann, der eigentlich hinter dem Coup stecken soll, kommt wohl ungeschoren davon. Wer genau das ist, wissen die Ermittler sogar.
Auch Monate später sitzt der Schock bei einem Ehepaar aus Regensburg tief. „Das arbeitet einfach in mir“, sagt der Mann. „Ich wache nachts öfters auf“, schildert die Frau im Zeugenstand. Dass sie so viel Bargeld daheim hatten, „weiß keiner“, betonen beide. Verwahrt wurde das kleine Vermögen in einem Büro und im Tresor im Schlafzimmer. Die Diebe wussten genau, wonach sie suchten.
Spuren am Tatort kamen Ermittlern „spanisch“ vor
Darauf deuteten die Spuren am Tatort hin, die Ermittler der Regensburger Kripo sicherten. Eines viel ihnen sofort auch, wie die Beamten vor Gericht betonten: „Das passt alles irgendwie nicht.“ Spezialisten vom Landeskriminalamt in München stellten dann auch fest, dass die minimalen Spuren am Türblatt nichts mit der Tat zu tun hatten. Sie dürften viel eher gelegt worden sein, um die Polizei ganz gezielt in die Irre zu führen.
Dazu jedoch hätte der Mann auf der Anklagebank keinen plausiblen Grund. Er kennt das geschädigte Ehepaar gar nicht. Der 41-Jährige lässt über Strafverteidiger Maximilian Keser im Prozess einräumen, in der Wohnung gewesen zu sein. 6500 Euro habe er dabei entwendet und die Elektronikartikel, die später bei einer Durchsuchung bei ihm gefunden wurden. Er habe „dringend Geld für Drogen“ gebraucht.

Wo genau in der Wohnung im Nordosten von Regensburg was zu holen war, wusste der Angeklagte. Denn der Tipp für den Coup am helllichten Tag kam von einem Insider, den der 41-Jährige und sein Anwalt im Prozess bei Richter Killinger auch offen beim Namen nennen. Mehrfach wurde der auch danach noch zum Thema. Allerdings wollten die Geschädigten dazu keine Angaben machen. Denn der besagte Mann ist ihr eigener Schwiegersohn.
Die Beweis- und Indizienlage gegen den Schwiegersohn scheint durchaus erdrückend zu sein. Er hatte wohl Zugriff auf einen Zweitschlüssel zur Wohnung. Und Chats zwischen ihm und dem Angeklagten soll es zudem geben. Diese waren verschlüsselt in einem versteckten Ordner auf dem Handy des 41-Jährigen. Mehr noch: GPS-Daten eines Leihrollers, mit dem der Angeklagte zur Tatzeit unterwegs war, sollen zum Treffpunkt mit dem mutmaßlichen Auftraggeber am Alexcenter geführt haben.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Nach Polizei-Großeinsatz in Sinzing: Verdächtige auf frischer Tat gefilmt
Doch der entwendete Tresor hätte mit dem grün-weißen Elektro-Scooter kaum transportiert werden können. Der ist, wie der in einem der Nachtkästchen versteckte Schlüssel, bis heute nicht aufgetaucht. Und der verdächtige Schwiegersohn, das betonte einer der Ermittler vor Gericht, „hat sehr sauber gearbeitet“. Es sei alles gelöscht gewesen auf dessen Handy. IT-Spezialisten fanden „sehr viele Glücksspiel-Apps“.
Klar wurde bei der Auswertung aber auch: Finanziert wurde die mögliche Spielsucht des Schwiegersohns wohl mit Paysafe-Karten. Die sind online erhältlich oder anonym an Tankstellen. Der mutmaßliche Auftraggeber des Coups war laut den Ermittlern „guter Kunde, was die Karten angeht“ – in den Monaten vor und nach der Tat soll er rund 20.000 Euro umgesetzt haben, wie eine Aufstellung des Anbieters ergab. Und er präsentierte ein Alibi, „ohne dass ich danach gefragt hätte“, sagte ein Beamter als Zeuge. Zu den Vorwürfen schweige er.
Eine Anklage gegen besagten Schwiegersohn jedoch gibt es nicht und ist wohl auch nicht zu erwarten. Denn Strafantrag hat das Ehepaar gegen ihn nie gestellt. Ohne einen solchen aber sind den Ermittlern bei Angehörigen die Hände gebunden, klang im Prozess durch. Die mehr als 33.000 Euro aus Erspartem und aus einem Nachlass werden sie dann abschreiben müssen.
41-Jähriger bringt mehrere einschlägige Vorstrafen mit
Im Urteil gegen den Mann, der nur einen kleinen Bruchteil der Beute haben und im Auftrag des Schwiegersohns falsche Spuren gelegt haben will, wurde lediglich die Einziehung der 6500 Euro angeordnet. Was der Angeklagte sagte, nannte das Schöffengericht glaubhaft und lebensnah. Der Tatbeitrag des nun erneut wegen Diebstahls verurteilten 41-Jährigen sei untergeordnet. Und es sei „eine richtig miese Nummer“, was der Schwiegersohn da abgezogen habe – ohne Folgen.
Der andere hingegen muss für zwei Jahre und fünf Monate in Haft. Die Tat habe er wegen seiner Drogensucht begangen, wie die Gericht auch feststellte.