Geld der Kanzlei abgezweigt: Anwalt in Regensburg wegen Untreue verurteilt

Vermeintliche Barauszahlungen an Mandanten verschwinden in den Taschen des 59-Jährigen. Im Prozess in Regensburg räumt er das alles ein: „Stolz bin ich darauf nicht.“ Seinen Beruf wird der Mann an den Nagel hängen müssen – denn ohne Zulassung darf er als Rechtsanwalt bald nicht mehr arbeiten.
So wie Richter, Staatsanwälte und Notare haben Anwälte als „Organ der Rechtspflege“ in Deutschland einen besonderen Stellenwert. Verstoßen sie gegen das Gesetz, wiegen die Folgen schwer: Wie für einen 59-Jährigen, der am Mittwoch wegen Untreue und Urkundenfälschung verurteilt wurde. 19 Monate Freiheitsstrafe sind nur ein Teil der drastischen Nachwehen – als Rechtsanwalt darf der Mann wohl sehr bald nicht mehr arbeiten.
Eine Anzeige seines Partners in der Kanzlei brachte 2024 die Ermittlungen ins Rollen. Der 59-Jährige soll Gelder veruntreut haben, so der Vorwurf. Das für Wirtschaftskriminalität zuständige Kommissariat der Kripo übernahm. Am Ende waren es 29 Fälle, die dem Mann laut der Anklage zur Last liegen. Mehr als 76.000 Euro soll er in etwas weniger als zwei Jahren für sich abgezweigt haben.
Unterschriften auf Quittungen waren gefälscht
Der Modus Operandi war in allen Fällen ein und derselbe: Bei der Buchhaltung der Kanzlei reichte er Quittungen ein, wonach er 15 Mandanten Summen zwischen knapp 350 und fast 9000 Euro in bar ausgezahlt haben wollte. Doch die Mandanten, das bestätigte die leitende Ermittlerin des Falls im Zeugenstand, wussten davon nichts. Alle gaben an, „niemals Geld bekommen oder Quittungen unterschrieben zu haben“. Bis auf einen, der eine Aussage bei der Kripo verweigerte.
Der Jurist auf der Anklagebank ließ seinen Strafverteidiger Prof. Dr. Jan Bockemühl alle Vorwürfe einräumen. Das aber passierte hinter verschlossenen Türen. Das Schöffengericht schloss die Öffentlichkeit für rund eine halbe Stunde aus. Bockemühl hatte das zuvor angeregt, und Richter Killinger kam dem nach. Die Gründe, warum der Angeklagte Geld der Kanzlei abzweigte, klangen aber an.
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Der Verteidiger verwies auf finanzielle Nöte, weil Krankenversicherung und Anwaltsversorgung bezahlt werden mussten. Sein Mandant habe sich „nicht anders zu helfen gewusst“ und sich nicht bereichert, um Luxus zu finanzieren. „Ich bereue das zutiefst“, ergriff der 59-Jährige dann selbst das letzte Wort. Er bat um ein mildes Urteil und nehme die Konsequenzen auch auf sich.
Die Verurteilung zu einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung (drei Monate weniger, als der Staatsanwalt forderte) ist nicht das Gravierendste. Mit dem Schuldspruch wird dem Mann nämlich die Zulassung entzogen – er darf dann nicht mehr als Anwalt arbeiten. Das berücksichtigte Richter Killinger mildernd, wie er in der Begründung erläuterte.
„Besondere Vertrauensstellung“ als Anwalt ausgenutzt
Eine Strafe von nicht über einem Jahr, wie sie der Verteidiger im Plädoyer gefordert hatte, sah das Schöffengericht nicht. Mit seinen Taten habe der Angeklagte „die besondere Vertrauensstellung“ und den „Ruf der Anwaltschaft“ geschädigt, wenngleich der Schaden von ihm selbst größtenteils wiedergutgemacht worden sei. Nur knapp 14.000 Euro werden laut dem Urteil noch eingezogen.
Rechtskräftig ist der Schuldspruch des Regensburger Amtsgerichts allerdings noch nicht. Der 59-Jährige wolle „drüber schlafen“, wie Verteidiger Bockemühl am Mittwoch erklärte.