Grünes Licht für Kfz-Betrieb: Nittenauer Stadtrat genehmigt Stellplätze und Freilagerflächen

Von Cornelia Lorenz · 25. März 2026 um 19:00

Rekordverdächtig kurz war die vorletzte Sitzung des Nittenauer Stadtrats, bevor sich das Gremium Anfang Mai neu formieren wird: Nach knapp 25 Minuten war schon wieder Schluss. Viel zu diskutieren gab es der Tagesordnung entsprechend nicht – aber immerhin eine gute Nachricht für einen Kfz-Betrieb, der mehr Stellplätze und Lagerflächen benötigt.

Bauamtsleiter Josef Lingauer erläuterte den Räten dazu kurz die Pläne der am Heideweg ansässigen Firma Kfz Jobst, die eine Nutzungsänderung eines Grundstücks am Heideweg 12 beantragt hatte. Dieses soll künftig als Betriebsgelände mit 18 Stellplätzen und Freilagerflächen dienen. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Lingauer erinnerte die Räte daran, dass der Antrag bereits im September 2025 vom Bauausschuss behandelt worden sei. Damals habe das Gremium das gemeindliche Einvernehmen mit 1:10 Stimmen verweigert.

Schallgutachten hat Bedenken ausgeräumt

Das Landratsamt Schwandorf habe im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zwei Fachstellen beteiligt, so Lingauer weiter. Die Bedenken der Immissionsschutzbehörde seien mittlerweile ausgeräumt, denn inzwischen liege ein Schallgutachten vor. Dieses besage, dass die maßgeblichen Werte um mindestens zehn Dezibel unterschritten würden.

Das Gutachten sei von der Immissionsschutzbehörde als plausibel eingestuft worden, erklärte Lingauer weiter. Aus Sicht der Behörde bestünden keine Einwände gegen das Vorhaben, wenn einige Auflagen eingehalten würden. So solle eine „lärmrelevante Nutzung“ der Stellplätze und Freilagerflächen nur werktags von 6 bis 22 Uhr erfolgen. Auf der Freilagerfläche seien nur maximal zwei An- und Abfahrten pro Tag mit Traktoren zulässig.

Unfallfahrzeuge dürfen hier nicht stehen

Auch in Sachen Wasserrecht muss der Bauherr laut Lingauer einige Punkte beachten. So dürfen ausschließlich Fahrzeuge und Baumaschinen abgestellt werden, deren Bauteile mit wassergefährdenden Stoffen auch dicht sind. Unfallfahrzeuge dürfen hier nicht stehen.

Bürgermeister Benjamin Boml (FW) betonte, dass die Kreisbehörde zu einer anderen Auffassung gekommen sei als der Nittenauer Bauausschuss. „Ich bin der Meinung, dass wir dem Prüfungsergebnis des Landratsamts folgen sollten – zumal wir ja froh sind, so ein Unternehmen vor Ort zu haben“, sagte er.

Otto Götzer (SPD) wies darauf hin, dass der Bauherr viele Auflagen berücksichtigen müsse. Er wollte deshalb wissen, ob man deren Einhaltung kontrollieren könne. „Das ist das Einzige, wo ich doch ein wenig Bauchweh habe“, erklärte er. Hierfür sei das Landratsamt als Aufsichtsbehörde zuständig, entgegnete Lingauer.

Am Ende gab es nur eine Gegenstimme

Christoph König (Grüne) verweigerte am Ende als einziger Stadtrat dem Vorhaben seine Zustimmung. Er hatte zuvor noch vorgeschlagen, den Bauherren darauf hinzuweisen, dass er seine Planungen nochmals überdenken solle. Möglicherweise sei es für den Betrieb sinnvoll, die Position der Lagerfläche und der Parkplätze zu tauschen, so König. Boml erklärte daraufhin, man könne diesen Hinweis ans Landratsamt weitergeben. Allerdings werde die Behörde den Antrag auf jeden Fall genehmigen. Bei der anschließenden Abstimmung waren die Stadträte dann – mit Ausnahme von König – alle dafür, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Keinen Redebedarf gab es im Gremium über einen fälligen Beschluss zum Gesellschaftsvertrag der Kreiswohnungswerke Roding GmbH. Aufgrund von Änderungen in der Bayerischen Gemeindeordnung entfällt künftig die Prüfpflicht durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wenn es sich um kleine GmbHs mit kommunaler Beteiligung handelt. Das gilt auch für die Kreiswohnungswerke Roding, an denen die Stadt Nittenau beteiligt ist.