Einbrüche in Regensburg und Regenstauf: Serientäter gibt sich vor Gericht reuig

Von André Baumgarten · 24. März 2026 um 13:00

Opfer überrascht den 46-Jährigen im Sommer 2025 im Haus in Regensburg auf frischer Tat. Der Schock der Frau sitzt bis heute tief. Der drogensüchtige Mann muss nun nicht zum ersten Mal ins Gefängnis. Den Weg in die freiwillige Therapie ließ das Landgericht dem Mann offen.

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Mitte August vergangenen Jahres trifft eine Regensburgerin im Flur des Zweifamilienhauses auf einen Wildfremden – eine Begegnung mit Folgen. Noch immer plagen die Frau große Ängste. Der Mann, der dafür verantwortlich ist, hat jetzt seine Strafe bekommen: Vier Jahre Gefängnis verhängte das Landgericht gegen den 46-Jährigen, der reihenweise in Häuser in und um Regensburg einstieg, weil ihm wohl wieder alles über den Kopf wuchs.

„Das macht etwas mit einem Menschen“, sagte Vorsitzender Richter Schirmbeck am Montag in der Urteilsbegründung mit Blick auf die psychische Belastung für die Opfer. Und davon gab es im Fall des 46-Jährigen so einige. Nicht alles davon hatte ins Urteil Einzug gefunden. Verteidiger Alexander Greithaner, die Staatsanwaltschaft sowie das Gericht hatten sich zu Prozessstart auf ein Strafmaß von nicht über vier Jahren und vier Monaten verständigt.

Beute wollte der Angeklagte in Drogen investieren

Das umfassende Geständnis des Mannes, vielmehr aber seine Entschuldigungen bei Geschädigten und die Reue wertete das Landgericht zu seinen Gunsten. Zudem die suchtmittelbedingte Enthemmung. Der Einbrecher wollte das, was er in den Kellern und Häusern fand, in Drogen investieren. Doch nicht zum ersten Mal landete der Mann dafür vor Gericht.

Zwei offene Bewährungen für fast dieselben Taten wogen schwer zu seinen Lasten. „Das Muster hat sich einfach wiederholt“, so Schirmbeck. Wenngleich sich der 46-Jährige nach dem Entzug und der Entlassung „auf einem stabilisierten Weg“ befunden habe. Doch die Schulden aus früheren Prozessen, offene Krankenkassenbeiträge und eine neue Freundin samt Kind, dem er etwas bieten und „ein Vater sein wollte“, führten ihn schließlich wieder zurück zum Crystal Meth und letztlich auf die schiefe Bahn.

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Von Mai bis September versuchte er laut Anklage neunmal sein „Glück“, scheiterte aber oft schon beim Aufbruch, wurde gestört oder fand nichts, was stehlenswert gewesen wäre. Für vier Taten – zwei in Regensburg, eine in Regenstauf und in Niederbayern – ist er nun wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls und auch Diebstahls verurteilt worden.

Gesamtstrafenübel bei weit mehr als vier Jahren

Obwohl seine Rauschgiftabhängigkeit „einen großen Einfluss gespielt hat“, bleibt ihm ein erneuter Entzug jedoch verwehrt. Die zuletzt deutlich strenger ausgelegten Vorgaben dafür waren nicht erfüllt. Dass der 46-Jährige eine solche, „sinnvolle“ Therapie macht, ist aber trotzdem möglich. Zuerst steht mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Widerruf der Bewährungen an. Das jüngste Urteil ist daher nur ein Teil dessen, was er absitzen werden muss. Das sogenannte Gesamtstrafenübel liegt viel höher als die nun verhängten vier Jahre.

Die achte Strafkammer entschied sich beim Strafmaß exakt für die Mitte dessen, was im Zuge des Deals vereinbart worden war. Man hoffe, dass der Angeklagte „den Sprung jetzt schaffe“, die Fähigkeiten dafür habe er, so Schirmbeck.