Vergeblich auf Bewährung gehofft: Sieben Monate Haft für 48-Jährige aus Kreis Schwandorf

Eine siebenmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung hat das Landgericht Amberg für eine 48-Jährige aus dem südöstlichen Landkreis Schwandorf verhängt. Dabei handelt es sich um das Ergebnis eines langwierigen Gangs durch drei Instanzen. Die bereits mehrfach straffällig gewordene Angeklagte wurde am Ende für zweimaliges Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt.
Die Entscheidung des Amberger Landgerichts hat eine umfangreiche und ungewöhnliche Vorgeschichte, denn die 48-Jährige hat im vergangenen Jahr ihren Geschlechtseintrag geändert. Zuvor hatte sie – damals noch als Mann – bereits wegen zahlreicher Delikte wie Nachstellung, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Körperverletzung sowie des Besitzes verbotener Waffen eine Freiheitsstrafe verbüßt.
Angeklagte blockierte Zufahrtsweg zu Metzgerei
Nach der Haftentlassung im Sommer 2022 geriet die Angeklagte allerdings recht bald erneut mit dem Gesetz in Konflikt. Auslöser war damals offenbar eine Auseinandersetzung mit dem Inhaber einer Metzgerei im südöstlichen Landkreis. Im Dezember 2022 und Februar 2023 soll die 48-Jährige laut Staatsanwaltschaft jeweils den Zufahrtsweg zum Betrieb zugestellt haben, und zwar mit einer Bank und im zweiten Fall auch mit einem Motorrad. Fixiert haben soll sie die beiden Blockaden mit Eisenketten und Eisenstangen, damit sie nicht weggerückt werden konnten.
Nachdem die zuständige Kommune nach dem ersten Vorfall angekündigt hatte, die Bank notfalls durch den Bauhof entfernen zu lassen, soll die 48-Jährige einer Rathausmitarbeiterin telefonisch gedroht haben, von ihrem Grundstück „runterschießen“ zu wollen. Außerdem, so habe sie laut Anklageschrift erklärt, könne die Kommune dann auch mit dem SEK anrücken.
Zunächst 19 Monate Haft ohne Bewährung kassiert
Neben diesen Fällen der Nötigung war in erster Instanz vor dem Schwandorfer Amtsgericht auch noch der Vorwurf der Richterbeleidigung im Internet im Raum gestanden. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft der Angeklagten vorgeworfen, in zwei Fällen ohne Fahrerlaubnis mit dem Motorrad unterwegs gewesen zu sein. Im März 2024 kam es in der Sache zu einem ersten Urteil: Damals kassierte die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von 19 Monaten ohne Bewährung.
Weil sie Berufung einlegte, ging der Fall ans Landgericht Amberg, wo die Freiheitsstrafe auf zehn Monate ohne Bewährung reduziert wurde. Doch gegen das Berufungsurteil des Landgerichts legte die Angeklagte Revision ein. Aufgrund eines Beschlusses des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom April 2025 landete der Fall nun erneut am Amberger Landgericht.
Zweimal mit dem Motorrad beobachtet
Von den ursprünglichen Vorwürfen waren während des Gangs durch die Instanzen bereits einige fallengelassen worden – konkret die Fälle von Nötigung und Beleidigung. Somit blieben nun am Landgericht nur noch die beiden Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis übrig, die sich im Sommer 2023 ereignet haben sollen.
Das Landgericht folgte am Ende nicht dem Vorschlag von Verteidiger Jan Bockemühl. Dieser hatte auf eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten plädiert. Stattdessen verhängte der Richter eine Gefängnisstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung. Wie Bockemühl auf Nachfrage der Mittelbayerischen erklärte, habe man das Urteil angefochten. „Wir halten es für falsch“, sagte er. Schließlich habe sich die Angeklagte nichts mehr zuschulden kommen lassen.