LBV klagt gegen Windkraftanlagen am Schwarzerberg bei Maxhütte-Haidhof

Von Norbert Wanner · 3. März 2026 um 05:00

Der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern) hat gestern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Klage gegen den Bau von zwei Windkraftanlagen auf dem Schwarzerberg eingereicht.

„Nachdem die betroffene Waldfläche zwar ursprünglich als Vorranggebiet für Windkraft vorgesehen war, hat der Regionale Planungsverband Oberpfalz Nord inzwischen jedoch das Vorranggebiet aus Artenschutzgründen wieder gestrichen. Es ist absolut unverständlich, dass jetzt das Landratsamt Schwandorf den Bau von zwei Windkraftanlagen genau an dieser Stelle doch genehmigt hat“, kritisiert LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. Aus Sicht des LBV sei der Ausbau der Windenergie eine unverzichtbare und tragende Säule der Energiewende, dieser dürfe jedoch nicht zu Lasten der biologischen Vielfalt gehen.

In der Nähe der geplanten Anlagen brüteten mehrere gefährdete und besonders geschützte Vogelarten wie Seeadler, Uhu und Wanderfalke. „Wenn nun doch außerhalb von Vorranggebieten Baugenehmigungen für Windkraftanlagen erlassen werden, wird die gesamte Regionalplanung ad absurdum geführt. Was ist dann der monate- bis jahrelange Planungsprozess überhaupt noch wert?“, lautete die Frage des Geschäftsführers.

Geschützte Arten leben in dem Flora-Fauna-Habitat

Die Pressemitteilung des LBV zur Klageerhebung zeigt auf, was dazu führte, dass es am Ende zum Knall kommen musste. Seit 2022 berichtete die MZ wiederholt über den Stand der Dinge. Schon der erste Bericht sorgte für Unmut vor Ort. Rechtlich gesehen gehören die Standorte zur Stadt Nittenau. Allerdings ist diese elf Kilometer Luftlinie entfernt, so dass tatsächlich betroffen vor allem Bürger aus verschiedenen Ortsteilen von Maxhütte-Haidhof sind. Dazu zeigte die Planung einen bis dahin kaum vorstellbaren Eingriff auf dem Schwarzerberg auf.

Bereits die erste Anfrage der MZ offenbarte in Sachen Naturschutz große Bedenken. Der Vorsitzende der Kreisgruppe Schwandorf vom Bund Naturschutz (BUND), Klaus Pöhler, und Christoph Bauer, Leiter der LBV-Bezirksgeschäftsstelle Oberpfalz, sahen die Planung kritisch. Pöhler sprach damals von einer „massiven Beeinträchtigung des Landschaftsbildes“ und fürchtete erhebliche Eingriffe in die Natur. Bauer betonte eine „exponierte Lage“ mit geschützten Arten wegen eines nahen Flora-Fauna-Habitats (FFH).

Als dann im Leonberger Clemenshaus ein Informationsabend zum Thema stattfand, platzte der Saal aus allen Nähten. Auch wenn die hohe emotionale Bedeutung des Themas rechtlich keine Rolle spielt, fiel der frühere Beiname des Berges: „Goldberg“. Er steht für die Erzählungen von Altvorderen, als das riesige Waldareal des Berges mit Beeren, Pilzen und Holz zum Überleben in Zeiten der Not beitrug. Durchaus relevant könnte werden was von den Experten bei der Veranstaltung bekräftigt wurde. Neben Pöhler war damals vom LBV Christian Stierstorfer vor Ort. Die Kernaussage war, dass die Windkraftanlagen mitten in einem Landschafschutzgebiet, in teils unmittelbarer Nähe eines streng geschützten FFH-Habitats, mit seltenen Arten stehen würden. An dieser Ausgangssituation hat sich bis heute nichts geändert.

Bei manchem Hintergrundgespräch, für das auch im Lokaljournalismus gilt, dass daraus nicht zitiert werden darf, entstand so früh das Bild einer eingleisigen Zugstrecke auf der zwei Züge unaufhaltsam aufeinander zu dampfen. In dem Einen versammelt Grundstückseigentümer, Projektanten, Hersteller, Investoren, die, die ihr legitimes Interesse verfolgen, mit dem Projekt Geld zu verdienen. In Zug Nummer zwei, Naturschützer und Bürger, die den Schwarzerberg schützen wollen. Nun greift der LBV zum ebenso legetimen Mittel eine behördliche Entscheidung gerichtlich prüfen zu lassen.

Weiter heißt es in der Mitteilung, dass der LBV im Fall Schwarzerberg das Landratsamt Schwandorf sehr deutlich auf die naturschutzfachlichen Konflikte hingewiesen habe und auf eine Beteiligung am Verfahren gedrängt. „Der LBV wurde weder am Verfahren beteiligt, noch wurden unsere Kritikpunkte an der Planung aufgegriffen“, wird in der Mitteilung vom LBV-Geschäftsführer bemängelt.

Der LBV wurde weder am Verfahren beteiligt, noch wurden unsere Kritikpunkte an der Planung aufgegriffen.Helmut Beran, LBV-Geschäftsführer

Andere Gebiete sind besser geeignet für die Anlagen

Der Naturschutzverband befürworte grundsätzlich den Ausbau der Windkraft als flächen- und energieeffizienteste Form der erneuerbaren Energiegewinnung. Voraussetzung sei jedoch eine sorgfältige Standortwahl. Würden die naturschutzfachlichen Kriterien berücksichtigt, gebe aus Sicht des LBV in der Region durchaus genügend geeignete Gebiete für die Windenergie.

Auch beim BUND wird die Klage positiv bewertet. Auf Nachfrage der MZ sagte Pöhler: „Wir unterstützen den LBV vollkommen in der Sache, die Fragen des Natur- und Artenschutzes gerichtlich prüfen zu lassen. Mit der hier gewählten Vorgehensweise der Behörden wurden rote Linien überschritten.“