Facharzt aus dem Kreis Schwandorf machte Geld mit „Luftleistungen“ – Quittung vor Gericht

Von Philipp Breu · 19. Februar 2026 um 05:00

Er hat den Vertrauensvorschuss gehörig ausgenutzt. Ein Facharzt aus dem Landkreis Schwandorf, der Patienten psychotherapeutisch behandelte, prellte die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) über Jahre in großem Stil. Deshalb musste er sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten. Der Schaden ist enorm.

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Wer in Bayern als Vertragsarzt tätig ist, kommt zwangsläufig mit der KVB in Kontakt. Die Selbstverwaltungsorganisation vertritt die Interessen aller in Bayern niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten gegenüber Politik, Krankenkassen und Öffentlichkeit. Damit ist die KVB auch für die Abrechnung von Kassenarztleistungen zuständig. Diese erfolgt quartalsmäßig auf Honorarbasis.

Die Zusammenarbeit lebt von Vertrauen. Kontrollen finden aber regelmäßig statt. Eine dieser sogenannten „Plausibilitätsprüfungen“ wurde nun einem Facharzt aus dem Landkreis Schwandorf zum Verhängnis. Jahrzehntelang war er im Bereich der Psychotherapie tätig, betrieb eine eigene Praxis. Seit 1. Januar darf er nicht mehr als Arzt arbeiten, denn er hat seine Approbation freiwillig abgegeben. Nun ist der 65-Jährige zwangsweise Rentner. Doch was war passiert?

Therapiegespräche via WhatsApp geführt

Der KVB waren Ungereimtheiten in den Abrechnungen des Mediziners aufgefallen. Laut Anklage reichte der Mann im Zeitraum zwischen 1. Oktober 2021 und 31. März 2024 mehrere Sammelerklärungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern ein. Damit versicherte er zeitgleich, dass er die geltend gemachten Arztleistungen auch wirklich ordnungsgemäß erbracht hatte. Doch das war, wie sich herausstellte, nicht der Fall.

Denn statt Patienten in seiner Praxis zu empfangen, verschickte er in mehreren Fällen lediglich Sprachnachrichten. Teilweise rechnete er bei der KVB Therapiestunden ab, obwohl er bei den Terminen ausschließlich Versichertenkarten seiner Patienten eingelesen hatte.

Auch Behandlungen am Samstag wurden bei der KVB geltend gemacht, obwohl diese gar nicht an diesem Tag stattgefunden hatten. In anderen Fällen führte er Videogespräche via WhatsApp und Facetime. Beide Messenger-Dienste sind für einen derart sensiblen Bereich wie die Psychotherapie aber mit Blick auf den Schutz des Patienten und dessen Gesundheitsdaten nicht zertifiziert.

108.000 Euro Honorar abkassiert

Für all diese „Luftleistungen“, wie es Frédéric Schultz von der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg betitelte, kassierte der Angeklagte von der KVB etwas mehr als 108.000 Euro an Honorar. Der Gesetzgeber nennt das schlichtweg Betrug.

Der Facharzt räumte die Vorwürfe vollumfänglich ein. „Es tut mir sehr leid“, sagte er mit leiser Stimme. Dem 65-Jährigen war die Situation sichtbar unangenehm. Regungslos saß er auf seinem Stuhl, starrte minutenlang in eine Richtung. Doch warum ließ er sich überhaupt zu so einer Straftat hinreißen?

Das versuchte Strafverteidiger Prof. Dr. Jan Bockemühl im Namen seines Mandanten zu erklären. „Hätte es Corona nicht gegeben, hätten sie ihn wohl nie zu Gesicht bekommen“, sagte der Anwalt in Richtung der Amtsrichterin Kathrin Heitzer und zweier Schöffen. Der Facharzt habe während der Pandemie versucht, seine Praxis so gut und corona-konform wie es möglich war, aufrecht zu erhalten.

Zunächst seien die Patienten vor der Praxis an der frischen Luft empfangen worden, später habe es Sprechstunden per Videotelefonie gegeben. „Dass dafür WhatsApp und Facetime verwendet wurden, war formal natürlich nicht korrekt“, sagte Bockemühl.

Auch Privatpatienten behandelt er nicht mehr

Auch das Verschicken der Sprachnachrichten sei einfach der falsche Weg gewesen. „Auch wenn der Inhalt wahrscheinlich der gleiche gewesen wäre, wie bei einem Gespräch vor Ort“, ergänzte der Anwalt. Dass derartige Leistungen bei der KVB eingereicht worden seien, könne man allerdings nicht schön reden. „Das wollen wir auch nicht“, so Bockemühl.

Sein Mandant habe den Sachverhalt nach Bekanntwerden der Vorwürfe auch gegenüber der KVB schriftlich eingeräumt und seine Arztzulassung mit Wirkung zum 1. Januar 2026 selbst abgegeben. Auch Privatpatienten behandelt er nicht mehr, wie vor Gericht bekannt wurde.

Sie haben über viele Jahre das Vertrauen der Kassenärztlichen Vereinigung missbraucht.Frédéric Schultz, Staatsanwalt

Durch die umfassende Einlassung war die Sache eigentlich schnell klar. Staatsanwalt Frédéric Schultz hielt dem Angeklagten zu gute, dass er geständig war und damit die Beweisaufnahme deutlich abkürzte. Positiv wertete er auch, dass der Facharzt seine Approbation Anfang des Jahres selbst abgegeben hatte. Vorstrafen gab es bislang ebenfalls keine. „Dennoch haben Sie über viele Jahre das Vertrauen der Kassenärztlichen Vereinigung missbraucht“, sagte Schultz in Richtung des Angeklagten. Dadurch sei der KVB hoher Schaden entstanden.

Das Urteil: Ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe

Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die „gerade noch so“ zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Weil der Angeklagte schon einen kleinen Teil des Schadens zurückgezahlt hat, beantragte Schultz außerdem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 105.000 Euro.

Auch Verteidiger Bockemühl hob das Geständnis und die bis dato weiße Weste seines Mandanten hervor. „Er war sein ganzes Leben nicht auffällig, bis zu dieser Geschichte.“ Das sei bei Verhandlungen vor dem Schöffengericht eher selten der Fall, merkte der Verteidiger an. Bockemühl hielt eine Freiheitsstrafe nicht über einem Jahr und acht Monaten für angemessen. Diese könne freilich zur Bewährung ausgesetzt werden. Über die Einziehung von Wertersatz käme man nicht herum.

Richterin Heitzer wählte schließlich die goldene Mitte. Sie verurteilte den 65-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Der Bewährungszeitraum beträgt drei Jahre. Außerdem ordnete Heitzer die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 105.000 Euro an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.