Feuer in Wohnhaus in Bodenwöhr gelegt: Angeklagte forderte vor Amtsgericht Schwandorf Freispruch

Dieser Fall sorgte im Mai 2025 für Aufsehen: Eine Frau hatte im Keller eines Wohnhauses in Bodenwöhr Feuer gelegt, war geflüchtet und hatte sich ein paar Tage später der Polizei gestellt. Nun stand die 58-Jährige vor dem Amtsgericht Schwandorf und erklärte, damals aus Verzweiflung gehandelt zu haben. Bei Richterin Kathrin Heitzer kam sie mit ihrer Version aber nicht weit.
Aus dem Strafbefehl, den Staatsanwalt Michael Döring zu Beginn der Verhandlung verlas, ging hervor, dass der Angeklagten Sachbeschädigung zur Last gelegt wird. Gegen die verhängten 2000 Euro Geldstrafe und die neun Monate Freiheitsstrafe, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, hatte sie jedoch Einspruch eingelegt. Deshalb war der Fall nun vor dem Schwandorfer Amtsgericht gelandet.
Sechs Benzinkanister und drei Gasflaschen platziert
Die Vorwürfe gegen die 58-Jährige sind kein Pappenstiel: Sie soll am 15. Mai 2025 gegen 2.50 Uhr im Keller eines bis dahin von ihr allein bewohnten Hauses in Bodenwöhr sechs 20-Liter-Kanister Benzin und drei Gasflaschen platziert haben. Das Anwesen habe dem von ihr getrennt lebenden Ehemann gehört. Die Angeklagte soll die Kanister und Flaschen geöffnet haben und anschließend im ganzen Keller Benzin verschüttet haben. Unter einem Tisch, neben dem sich eine der geöffneten Gasflaschen befand, soll sie das Benzin entflammt haben – mit dem Ziel, „das Anwesen anzuzünden und dieses vollständig zu zerstören“, erklärte Döring.
Ich bin ja nicht morgens aufgewacht und habe gedacht, heute fackele ich was ab. Es war ein absoluter seelischer Ausnahmezustand.Angeklagte
Wie es im Strafbefehl weiter heißt, soll die Frau anschließend ihren im Haus schlafenden Sohn informiert und gebeten haben, die Feuerwehr zu rufen. Den Einsatzkräften gelang es, den Brand zu löschen, der zu dem Zeitpunkt den Tisch und einen Teppich erfasst hatte. Der Sachschaden am Gebäude betrug insbesondere aufgrund von Verrußung rund 45.000 Euro.
Corona-Krise setzte der Angeklagten finanziell schwer zu
Die Angeklagte erklärte gegenüber Richterin Heitzer, den Sachverhalt richtigstellen zu wollen. Als selbstständige Designerin mit eigener Werkstatt im Keller des Hauses habe die Corona-Krise sie finanziell hart getroffen. Quasi über Nacht sei damals ihr Einkommen weggebrochen. Ein Jahr lang habe sie das durchhalten können, aber nicht länger. „Ich war pleite“, sagte sie. Ihre Versuche, einen Kredit zu bekommen, seien gescheitert.
Außerdem verwies die Angeklagte auf massive Konflikte mit ihrem Ex-Mann, die sich um das gemeinsame Haus gedreht hätten. Die für den 15. Mai 2025 angesetzte Zwangsräumung der Immobilie habe sie völlig aus der Bahn geworfen. „Ich war total am Ende. Ich stand da mit der Aussicht: Meine Existenz wird vernichtet, ich werde einfach weggelöscht, ausradiert“, sagte sie. Aus ihrer Sicht sei sie zum Zeitpunkt der Räumung noch Eigentümerin der Immobilie gewesen, betonte sie. Alle Versuche, das Haus nicht verlassen zu müssen, seien gescheitert. „Da bin ich durchgedreht“, räumte sie ein.
Frau konnte sich an viele Details der Tatnacht nicht mehr erinnern
An viele Details der Tat könne sie sich allerdings nicht mehr erinnern. „Das war ein kompletter Ausnahmezustand“, sagte sie. Auf Heitzers Frage, wie sie den Teppich angezündet habe, zeigte sich die Angeklagte ratlos. „Keine Ahnung. Wahrscheinlich mit Streichhölzern“, vermutete sie. „Wenn mein Sohn nicht gekommen wäre, hätte ich mir die Pulsadern aufgeschnitten“, so die Frau weiter.
Heute bereue sie alles, was an diesem Tag passiert sei. „Ich bin ja nicht morgens aufgewacht und habe gedacht, heute fackele ich was ab. Es war ein absoluter seelischer Ausnahmezustand“, sagte sie und betonte, sie halte deshalb einen Freispruch für angemessen.
Richterin sah bei Angeklagter keine Schuldeinsicht
Die Richterin äußerte Verständnis für die Gefühlslage der Angeklagten, führte ihr aber ihr Fehlverhalten deutlich vor Augen. Die 58-Jährige habe gewusst, dass das Haus versteigert war und sie ausziehen musste. „Sie versuchen sich rauszureden. Ich sehe hier nichts von Reue und Schuldeinsicht“, sagte sie. Mit dem Strafbefehl sei sie ohnehin gut weggekommen, so Heitzers Fazit.
Nach einer Unterbrechung der Verhandlung erklärte die 58-Jährige, den Einspruch zurückzunehmen. Allerdings beantragte sie, die fälligen 2000 Euro in Form von Arbeitsleistung erbringen zu dürfen.