„Ernüchterndes Urteil“ für wirre Amokfahrt von Nittenau bis Regensburg

Von André Baumgarten · 19. Februar 2026 um 17:00

Vor zehn Monaten durchbricht ein 48-Jähriger eine Polizeisperre und fährt eine Zivilstreife zu Schrott. Die wilde Verfolgungsjagd von Nittenau (Landkreis Schwandorf) bis Regensburg endet jäh an einem Werbeschild. Dafür und wegen zahlloser weiterer Straftaten landete er vor Gericht – jetzt steht das Strafmaß für den psychisch kranken Mann fest.

Video ansehen

Mit teils bis zu 140 Sachen rast ein 48-Jähriger vor zehn Monaten vor der Polizei davon. In Nittenau meldet eine Passantin den auffälligen Mann und Wagen. Die Polizei nimmt bei Regenstauf (Landkreis Regensburg) die Verfolgung auf. Am Ortseingang von Regensburg, nahe der Auffahrt zur B16, durchbricht der denn eine Straßensperre. Ein Polizeibeamter wird verletzt, das zivile Streifenauto ist Schrott.

Jetzt hat das Landgericht den Mann in die Psychiatrie eingewiesen, weil es trotz der erfolgreichen Medikamentierung „momentan schlicht und einfach nicht verantwortbar“ wäre, ihn freizulassen. Er könnte aber trotzdem bald freikommen, so das Gericht.

Angesichts der „Ticks“, die der 48-Jährige bei der Urteilsbegründung hat, wird klar, warum ein Sachverständiger zum Schluss kam, dass von dem Patienten sehr hohe Gefahr ausgeht. Die rechte Hand des Mannes kommt gar nicht zur Ruhe. Immer wieder fasst er mit der anderen hinüber und kratzt sich. Auch im Gesicht lässt sich der Druck, der in ihm zu brodeln scheint, ablesen. Zwei Jahre und vier Monate Gefängnis sah die achte Strafkammer als angemessenes Strafmaß an.

18 verschiedene Tatbestände in einer Anklageschrift

Angesichts 18 unterschiedlicher Tatbestände, die laut Anklage binnen weniger Monate zusammenkamen, scheint die Strafe milde. Einige Punkte waren im Prozess eingestellt worden, den Großteil der anderen hatte der Angeklagte gestanden. Wüste Mord-Drohungen gegen die Eltern seiner Ex, Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, Brandstiftungen, Beleidigungen und eben jene Amokfahrt vom April 2025 lagen dem 48-Jährigen zur Last. Mit einem in Nürnberg gestohlenen Mercedes-Bus und ohne Führerschein – einen solchen besaß er noch nie – liefert der Mann sich eine wilde, kilometerlange Verfolgungsjagd.

Sein großes Glück – und besonders das von Unbeteiligten: „Die Straßen waren leer“, betonte Vorsitzender Richter Wolfgang Schirmbeck am Donnerstag. Selbst als der Angeklagte eine Straßensperre der Polizei durchbrochen hatte und der Bus funkensprühend nur auf den Felgen fuhr, habe seinen „Slalom“ über beide Fahrspuren erst ein Werbe-Verkehrsmast mit Uhr am Harley-Davidson-Center gestoppt.

Der Angeklagte (Mitte, im Bild mit seinem Verteidiger, li.) auf dem Weg zur Urteilsverkündung - Foto: Baumgarten

Statt, wie angeklagt, als verbotenes Kraftfahrzeugrennen, in dem er das gestohlene Auto als Waffe einsetzte, sahen die Richter am Ende nur die Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel (eben jene Zivil-Streife, die nur noch Schrottwert hatte) in der Tat. Ein „Kollateralschaden“ auf der Flucht, wie es Schirmbeck nannte. Dazu kam unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie eine lange Litanei vieler weiterer Tatbestände, die der Mann zuvor in der Ansbacher Psychiatrie und in Nürnberg verwirklicht hatte. Das Geständnis, die Reue sowie die Entschuldigung bei allen Betroffenen rechnete das Gericht dem 48-Jährigen zu seinen Gunsten an.

Vorstrafen quer durch alle Bereiche zu seinen Lasten

Schwer zulasten aber fielen die 19 Vorstrafen, die der Mann im Laufe der Jahre gesammelt hatte – „quer durch alle Deliktsfelder und nicht alles wegen seiner Krankheit“, so der Richter. Der hohe Schaden (mehr als 40.000 Euro) und die extrem hohe Gefahr bei seiner Amokfahrt und einer Brandstiftung in einer Nürnberger Gartenanlage fielen zudem schwer ins Gewicht.

Weil der Angeklagte seit Jahren an einer bipolaren Störung leidet, war er auch bei allen angeklagten Taten in der Steuerungsfähigkeit eingeschränkt, stellte das Landgericht fest. So, wie es auch ein Gutachter attestiert hatte. Weil von dem 48-Jährigen weitere erhebliche Taten zu erwarten seien, wurde zudem seine dauerhafte Unterbringung in der forensischen Psychiatrie angeordnet.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Tunesier greifen zu viert an – Bewährung für Prügel mit Bierflaschen in Regensburg

Obwohl er laut Ärzten medikamentös gut eingestellt sei und sogar eine Kostenzusage vorliege, fehle es an der Zusage einer Wohngruppe – ohne den „sicheren Empfangsraum und ein tragfähiges Netz“ müsse man ihn in die Obdachlosigkeit entlassen. Das gehe aufgrund der hohen Rückfallgefahr aufgrund der psychischen Erkrankung jedoch nicht. „Das mag ernüchternd sein“, so Schirmbeck. Mit Rechtskraft dieses Urteils dürfe er aber bald mit Lockerungen rechnen, hieß es weiter. Und in der ersten turnusgemäßen Überprüfung in der Strafvollstreckung (nach einem Jahr) womöglich schon mit Bewährung – sofern dann alles Nötige bereits geregelt wäre.

Mittlerweile ist die bei dem Crash schwer beschädigte Werbetafel entfernt worden. - Foto: Baumgarten/Archiv