Tunesier greifen zu viert an – Bewährung für Prügel mit Bierflaschen in Regensburg

Kurzer Prozess nach brutalem Angriff. Vier Migranten stehen in Regensburg vor dem Schöffengericht – und verlassen es wenig später als freie Männer. Freitag, der 13., hat ihnen offensichtlich mehr Glück als Pech gebracht.
Viele Menschen glauben ja, dass Freitag, der 13., Unglück bringt. Mindestens ein Freitag in jedem Kalenderjahr fällt auf die negativ belegte Zahl, im Höchstfall sind es drei. Für vier Tunesier, die vor dem Schöffengericht in Regensburg angeklagt waren, sollte es am Ende doch ein Glückstag werden: Sie gestanden die ihnen vorgeworfene Gewalttat von August 2025 und verließen das Justizgebäude als freie Männer. Im Prozess war auch eine Entschädigung für die sechs Monate in U-Haft ein Thema.
Zusammen mit einem vermeintlichen Freund, den das Opfer in der Asylunterkunft in der Zeißstraße kennengelernt hatte, ging es am Morgen des 15. August zu einer nahen Tankstelle. Auf dem Weg baten drei Tunesier an einer Bushaltestelle um Feuer. Wieder hergeben aber wollten sie es nicht mehr. Stattdessen schlugen sie mit Fäusten zu, besprühten ihr Opfer mit Pfefferspray und schlugen Bierflaschen auf den Kopf des Geschädigten, die dabei zu Bruch gingen. Doch ihm gelang zunächst die Flucht.
„Freund“ lockte Geschädigten in einen Hinterhalt
Zurück in der Unterkunft bemerkte das Opfer aber, dass sein Handy samt dem 50-Euro-schein in der Hülle und die Bezahlkarte weg waren. Der vermeintliche Freund bot seine Hilfe an und gab vor, zu wissen, wo die anderen sind. Also machte man sich auf den Weg zu einer Grünanlage an der Burgunderstraße in Regensburg – doch in Wirklichkeit war das ein Hinterhalt. Denn: Plötzlich prügelten alle vier Landsmänner – auch der „Freund“ – erneut auf den Mann ein. Die drei Hauptakteure wurden kurz danach verhaftet.
Was für ein falsches Spiel der „Freund“ spielte, wurde einen Tag später klar. Am 16. August traf man nachmittags zufällig an derselben Tankstelle wieder aufeinander. Dabei fielen wüste Drohungen, die anderen würden dem Opfer „ein Messer in den Arsch schieben“, wenn sie wieder entlassen werden. Er wäre gut beraten, die Landsleute bei der Polizei zu entlasten, riet ihm der andere da auch. Wenig später griff die Polizei erneut zu. Auch dieser Mann landete in U-Haft.

Dass es nur ein nicht zurückgegebenes Feuerzeug gewesen sein soll, woran sich die brutale Attacke mit Bierflaschen entzündet haben soll, vermochte selbst Richterin Weber nicht so recht zu glauben. Sie bewies aber einen nüchternen Blick auf das, was das Strafgesetzbuch realistisch für die gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, versuchte Nötigung und Bedrohung hergibt, für die das Quartett jetzt vor Gericht stand. Mit den Anwälten wurde das im Richterzimmer detailliert diskutiert. Nach gut einer Stunde gestanden die 20, 21 und zweimal 27 Jahre alten Angeklagten. So blieb dem Opfer die Aussage zu dem Vorfall erspart.
Vier Wochen Dauerarrest vs. sechs Monate U-Haft
Zehn Monate verhängte das Schöffengericht gegen die zwei Erwachsenen und setzte die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. So hatten es Staatsanwaltschaft als auch deren Verteidiger Philipp Janson und Dr. Gunther Haberl beantragt. Gemeinsam und noch dazu in Überzahl hätten sie zugeschlagen, so die Richterin. Mit den umfassenden Geständnissen hätten die Angeklahgten dem Gericht „das Leben leichter gemacht“, was erheblich zu ihren Gunsten zu rechnen sei.
Bei den zur Tatzeit Heranwachsenden dagegen folgte das Gericht den Anträgen der Strafverteidiger Andreas Kaiser und David Hölldobler – sie bekamen vier Wochen Dauerarrest statt mehrmonatiger Jugendstrafen. Eine Schwere der Schuld erkenne das Gericht nicht, zumal das Opfer nicht schwer verletzt wurde. Was jedoch nach sechs Monaten in U-Haft die Frage aufwarf, ob sie dafür zu entschädigen wären. 75 Euro pro Tag sieht das Gesetz vor.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Neue Unterlagen aufgetaucht – Prozess gegen junge Intensivtäterin (21) in Regensburg wird neu aufgerollt
Dem erteilte Richterin Weber eine klare Absage. In allen Fällen sei die Fluchtgefahr zu bejahen, betonte sie. Da Jugendstrafen im Raum standen, sei die U-Haft angezeigt gewesen. Die beiden Jüngsten kriegen also kein Geld. Die Haftbefehle hob das Gericht für alle Männer nach dem Urteil auf.