Pädophiler Wiederholungstäter in Regensburg verurteilt – In Sicherungsverwahrung muss er nicht

Von André Baumgarten · 11. Februar 2026 um 19:00

Bei einem genehmigten Ausgang aus dem BKH in Regensburg missbraucht ein 53-Jähriger ein kleinen Kind. Es ist schon das fünfte Mal – denn im Prozess kommt noch viel mehr ans Licht, als bisher bekannt war. Das Landgericht ordnet erneut seine Unterbringung an.

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Seit 20 Jahren ist ein 53-Jähriger in der Psychiatrie untergebracht. Nun hat das Regensburger Landgericht den Pädophilen ein weiteres Mal verurteilt – weil er 2023 auf Ausgang erneut ein Kind missbraucht hatte. Mit drei Jahren Freiheitsstrafe ging die Jugendkammer über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.

Die Vertretern der Anklage hatte in ihrem Plädoyer zwei Jahre gefordert. Obwohl es noch mehr als die zwei bisher schon bekannten Verurteilungen zu geben scheint, muss der Mann nicht in die Sicherungsverwahrung. Das sogenannte „schärfste Schwert“ im deutschen Strafrecht hat die Staatsanwaltschaft nach der Einschätzung des Gutachters gar nicht mehr beantragt.

Mutter des Opfers weint bei der Urteilsverkündung

Als Vorsitzende Richterin Knott in ihrer Urteilsbegründung die Details des Übergriffs auf ein kleines Kind in Regensburg beleuchtet, schluchzt dessen Mutter schwer und kämpft erfolglos gegen die Tränen an. Der Angeklagte indes schüttelt energisch seinen Kopf. Er bestreitet die Tat vom Sommer 2023 vehement, wenngleich er in seinem letzten Wort am Dienstag dann doch noch einräumt, an jenem Tag am Tatort gewesen zu sein.

Das Opfer hat die Kammer „erstaunt“, weil es sich für ein Kind in diesem Alter „sehr gewählt ausdrücken und differenzieren konnte“, so Knott im Urteil. An ihrer Aussagetüchtigkeit gebe „es überhaupt keine Zweifel“, betont sie. Insbesondere die detaillierte Beschreibung von Kleidung und Roller des Täters hätten überzeugt. Auf Wahllichtbild-Vorlagen sei der 53-Jährige eindeutig von dem Kind erkannt worden. Nur, dass er bei der Tat keinen Bart trug – was Videoaufnahmen des Bezirksklinikums belegen. „Wir finden die Beweislage eindeutig“, so Knott.

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Der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt hatte zutage gebracht, dass im BKH in Regensburg strenge Vorkehrungen für die Ausgänge existieren, die am Ende auch zur Aufklärung beitragen konnten. Akribische Notizen, Videoüberwachung und Kontrollen gibt es. Dass der vorbestrafte Kinderschänder erneut zum Täter wurde, konnte das aber nicht verhindern. Er hatte Lockerungen bekommen und arbeitete außerhalb der Einrichtung. Seinem krankhaften Trieb gab er trotz jahrelanger Therapie an jenem Samstag wieder nach.

Es sind weiterhin ähnliche Taten zu erwarten. Deswegen ist der Angeklagte auch allgemeingefährlich.Vorsitzende Richterin Knott

In einem Wohngebiet in Regensburg, direkt neben einer Kindertagesstätte, hatte der Mann im August 2023 ein kleines Mädchen angesprochen, ob es „seinen Spatz“ sehen wolle – und sofort die Hose runtergelassen. Dann fragte er das Kind, ob es ihm auch zeigen wolle, was in dessen Unterhose ist. Es reagierte laut der Vorsitzenden Richterin „relativ geschockt und ist gleich davongelaufen“. Es vertraute sich dem Vater an. Schäden seien am Ende nicht geblieben. Sie und ihr Mann hätten „versucht, kein Drama daraus zu machen“, erklärte die Mutter vor Gericht. Das hat dabei wohl geholfen.

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Trotz einer Milderung des Strafrahmens wegen der krankheitsbedingt erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit sah die Jugendkammer in dem Fall drei Jahre für angemessen an. Der 53-Jährige ist pädophil und hat eine erhebliche Persönlichkeitsstörung. Hemmungen kenne er nicht, um seinen Trieben nachzugeben, erläutert Knott im Urteil. Ganz erheblich zu seinen Lasten wertet das Landgericht jedoch die Vielzahl von Vorstrafen – denn, wie nun bekannt wurde, gibt es noch mehr Fälle.

Neben Verurteilungen 2001 und 2006 wurde er bereits in den 90er-Jahren auffällig. Erstmals kam er mit 17 Jahren in die Unterbringung, weil er ein Kind sexuell missbraucht hatte. Als er freikam, schlug er auch vor dem Urteil 2001 dann wieder zu. So umriss es das Gericht am Mittwoch genauer.

Mann mit medikamentöser Kastration einverstanden

Das Landgericht ordnet auch die Unterbringung des Angeklagten an. Obgleich die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung vorlägen, sei nach laut Gesetz der forensischen Psychiatrie als „milderes Mittel“ der Vorzug zu geben. In dem Fall verspreche eine Therapie Erfolg – der 53-Jährige ist bereit, sogenannte Triebhemmer einzunehmen, also eine chemische Kastration zuzulassen. Es liegt damit in den Händen der Therapeuten, die Ausgänge sowie Lockerungen genehmigen, dass der Pädophile Mann in Zukunft kein weiteres Mal zuschlagen kann.