Amazon-Projekt in Rohr im Landkreis Kelheim: Gegner erfahren einen Dämpfer

Von Martin Rutrecht · 15. Februar 2026 um 19:00

Jüngst war bei Gegnern des Amazon-Logistikzentrums in Rohr (Landkreis Kelheim) Hoffnung aufgekeimt, man könne zum Vorhaben doch eine Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) einleiten. Der Kreistag könnte dafür den Weg ebnen. Die Regierung von Niederbayern erteilt dem eine Absage.

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Eine RVP (früher: Raumordnungsverfahren) würde die Auswirkungen des Wirtschaftsparks bei Stocka mit Amazon-Logistikzentrum und Panattoni-Firmenpark auf einen größeren Umgriff in der Region untersuchen. Damit bekäme unter anderem die ablehnende Haltung umliegender Gemeinden mehr Gewicht, hoffen Projektgegner wie die BIA („Bürgerinitiative Region Abensberg und benachbarte Gemeinden“).

Schon vor zwei Jahren drängte die BIA auf dieses Verfahren, erfuhr aber von der Regierung von Niederbayern und auch dem Bayerischen Wirtschaftsministerium eine Absage. Es fehle die „erhebliche überörtliche Raumbedeutsamkeit des Vorhabens“, wurde auf Basis des Bayerischen Landesplanungsgesetzes beschieden.

Dieser Ansicht widersprachen kürzlich in einer Podiumsdiskussion in Abensberg mehrere Landratskandidaten. „Das Projekt wird den ganzen Landkreis treffen, deshalb ist es überörtlich bedeutsam“, erklärte Peter-Michael Schmalz. Zustimmung bekam er von seinen Mitbewerbern Beatrix Kappelmeier, Andreas Fischer, Heinz Kroiss und Christian Nerb. Auch Landrat Martin Neumeyer würde sich nicht gegen eine RVP stellen. Laut Schmalz könnte der Kreistag dafür mit einem Antrag den Weg bereiten.

Der Vorstoß läuft aber ins Leere. Die Regierung von Niederbayern erklärt in einem Schreiben, das unserer Zeitung vorliegt: Eine Raumverträglichkeitsprüfung „kann weder durch den Kreistag noch durch den Landrat erzwungen werden“. Da es sich um ein rein behördeninternes Verfahren handle, sehe die Rechtslage „auch kein entsprechendes Antragsrecht vor – weder des Kreistags noch des Landrats“.

Nicht nach „Belieben einer Behörde“, sondern Gesetz

Die Entscheidung gegen eine RVP stehe „nicht im Belieben der Behörden, sondern das regelt das Gesetz“, wird betont. In Abstimmung mit dem Ministerium wurde festgestellt, „dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen“. Rechtsgrundlagen seien das Raumordnungsgesetz, die Raumordnungsverordnung des Bundes sowie das Bayerische Landesplanungsgesetz.

Wesentlicher Punkt sei eine Ausnahme vom Anbindegebot, die das Landesentwicklungsprogramm Bayern für Logistikbetriebe vorsieht. „Diese Ausnahme wurde speziell für Projekte wie das vorliegende vorgesehen, da sie sinnvollerweise an Standorten mit guten infrastrukturellen Voraussetzungen errichtet werden sollen und – wie hier – auf einen unmittelbaren Autobahnanschluss angewiesen sind.“

Auch in Hof und Augsburg keine Prüfung

Auch für ähnlich dimensionierte Amazon-Logistikanlagen in Hof und Augsburg wurden von den zuständigen Regierungen von Oberbayern und Schwaben keine Raumverträglichkeitsprüfungen durchgeführt. Zudem zählten nach der Raumordnungsverordnung des Bundes „Logistikbetriebe anders als etwa Einzelhandelsgroßprojekte nicht als Vorhaben, für die eine RVP verpflichtend durchzuführen ist“, schreibt die Regierung von Niederbayern.